5. Oktober 2020
Kündigung von Darlehensverträgen – Teil 4: Ordentliche Kündigung durch Bank oder Sparkasse aufgrund Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)

Die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sind längst nicht ausgestanden. Unternehmen spüren die Auswirkungen dieser Krise, weil Geldeingänge spärlicher fließen. Das hat meist auch Auswirkungen auf den Kapitaldienst der Darlehen. Wenn Kredite nicht ordnungsgemäß bedient werden, kündigen Banken die Kredite. Wir zeigen Ihnen die Spielregeln, die von den Kreditinstituten eingehalten werden müssen.

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2. Oktober 2020
Kündigung von Darlehensverträgen – Teil 3: Außerordentliche Kündigung durch den Darlehensnehmer

Geänderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen auch und gerade in Zeiten der Corona-Pandemie zwingen zum Umdenken. Bestehende wirtschaftliche Verhältnisse müssen neu bewertet werden.

Im 3. Teil unserer Serie „Kündigung von Darlehensverträgen“ beschäftigen wir uns mit dem außerordentlichen Kündigungsrecht für Darlehensnehmer und den daraus resultierenden Rechtsfolgen.

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19. September 2020
Kündigung von Darlehen - Teil 1: Ohne Widerruf und Vorfälligkeitsentschädigung aus Darlehen

Die Corona-Pandemie hat viele Bereiche des Lebens beeinflusst. Sowohl Unternehmen als auch private Haushalte müssen wirtschaftlich umdenken. Vieles, was bisher ganz normal schien, muss neu durchdacht werden. So kann eine Kündigung eines Darlehensvertrages erhebliche Probleme bereiten.

In unserer Blogreihe „Kündigung von Darlehensverträgen – richtig agieren“ setzen wir uns mit verschiedenen Kündigungsmöglichkeiten auseinander und zeigen Chancen, Risiken und Angriffs- und Verteidigungsmittel für Darlehensnehmer auf.

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3. Juli 2020
AachenMünchener Lebensversicherung: Mandant bekommt mit Urteil beim OLG Köln mehr Geld

Lebens- und Rentenversicherungen galten früher noch aufgrund ihrer hohen Renditen als profitable Geldanlagen und solider Baustein zur Altersvorsorge. Die Praxis zeichnet heute jedoch ein vollkommen anderes Bild. Verwandeln daher auch Sie Ihre unprofitable Lebens- oder Rentenversicherung in bares Geld.

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24. April 2020
Widerrufsjoker 2.0: Wie Verbraucher jetzt Geld aus ihren Kreditverträgen zurückerhalten

Der Widerrufsjoker bei Kreditverträgen war bereits in der Vergangenheit eine lukrative Möglichkeit für den Verbraucher, sich von seinem bestehenden Kreditvertrag zu lösen. Nun ergeben sich dank einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) neue Chancen für Verbraucher, ihre Kreditverträge loszuwerden und noch zusätzlich Geld zurückzuerhalten.

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29. Juli 2019
Express rät zum Check der Lebensversicherung

Hat die alt bekannte Lebens- oder Rentenversicherung ausgedient? Diese Frage stellt der Kölner EXPRESS in seiner Online-Ausgabe vom 10.07.2019. Die Zeitung untersucht, wo die Versicherungsgesellschaften schweigen? An welcher Stelle werden dem Kunden ihre Rechte vorenthalten? Versicherungsnehmer – so die Empfehlung – sollten die Lebensversicherung auf den Prüfstand stellen. Warum ein Anwalt dabei helfen kann, den Ertrag zu erhöhen, wird ebenfalls geklärt.

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23. Juli 2019
Widerrufsjoker bei Aachen Münchener Lebensversicherung bringt 30.000,00 Euro

Die Möglichkeit, den Widerrufsjoker einzusetzen, nutzte unser Mandant bei seiner Lebensversicherung. Er gewann damit weitere 30.000 Euro, die er jetzt besser für seine Altersvorsorge einsetzen kann.

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9. Juli 2019
Mehr Geld für Lebensversicherungskunden

Lebensversicherungskunden erhalten mit dem Richterspruch mehr Sicherheit, wenn es um ihr Geld geht. Das Duisburger Amtsgericht verurteilte Provinzial Rheinland Lebensversicherung AG (Provinzial) zu einer höheren Auszahlung. Und nicht nur das: außerdem gibt das Urteil Rechtssicherheit für Kunden von Lebensversicherungen über die Kosten. Die Entscheidung ging glasklar zu Lasten des Versicherers, der muss ausnahmslos alles zahlen.

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1. Juli 2019
Mercedes – Sterne am dunklen Dieselhimmel?

Am Freitag, den 21. Juni 2019, hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) der Daimler AG die Nachricht zukommen lassen, dass drei Varianten des Mercedes Benz GLK 220 CDI 4Matic (Euro 5) aus dem Jahr 2001 (Produktion zwischen Juni 2012 – Juni 2015) einem Rückruf unterliegen.

Während das KBA die Kalibrierung des Kühlthermostats kritisch beurteilt, sieht die Daimler AG diesen Punkt anders und wird sich rechtlich zur Wehr setzen. Autobesitzer könnten sich verunsichert fühlen und daran denken, sich nicht mit einem potentiellen Problemwagen in der Garage zu belasten. Was das konkret bedeutet erfahren Sie hier.

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