So können Wirecard-Aktionäre Verluste bei der Steuer geltend machen

Sofortkontakt
Nach der Wirecard-Insolvenz und dem Wertverlust der Aktien geht die Frage unter den Aktionären um: Kann ich als Privatanleger das Finanzamt an dem Desaster beteiligen? Wir stellen die seit 2020 neu geltenden Bestimmungen im Einkommensteuerrecht vor und sagen Ihnen, worauf es ankommt.

Wenn Kursgewinne versteuert werden müssen, muss das bei Privatpersonen auch für Kursverluste gelten. Der Weg über § 20 Abs. 6 Einkommensteuergesetz (EStG) ist nicht ganz einfach zu gehen. Wir zeigen, wie Sie bei dem Finanzamt erfolgreich argumentieren. | E-Mail: info@rechtinfo.de - Telefon: 02241 1733 0

  • Reale Verluste können beim Finanzamt geltend gemacht werden
  • Verluste schon zu Anfang der Wirecard-Insolvenz steuerlich realisieren
Inhalt

Wirecard-Anleger verlieren Geld und das Finanzamt guckt nur zu?

100 % Verlust des Aktienkapitals ist der GAU für Wirecard-Aktionäre. Das bedeutet aber nicht, dass Aktionäre in 2020 auch 100 % Verlust „von der Steuer absetzen“ können. Die seit 2020 neu gefassten Regelungen sehen für Privatanleger mehrere Begrenzungen auf einem kurvenreichen Weg vor.

Außerdem streiten sich die Fachleute, unter welchen Bedingungen man überhaupt über einen realisierten Verlust sprechen kann. Wir sagen Ihnen, welche weiteren Beschränkungen die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten reduzieren und wie von Ihnen Möglichkeiten geschickt zu nutzen sind. Bei richtiger Anwendung erhalten Sie eine ganz erhebliche Gutschrift, die Sie gleich oder über die nächsten Jahre nutzen können.

Wir zeigen die Struktur, die das Steuerrecht vorgibt, und wie sich das konkret bei Wirecard-Aktien auswirkt.

Steuererklärung auf dem Bierdeckel – so geht es leider nicht

Es könnte so einfach sein.

  1. Ein Unternehmen stellt einen Insolvenzantrag und damit steht fest, dass das Aktienkapital vernichtet ist.
  2. Der Verlust wird ganz unkompliziert und vollständig steuerlich berücksichtigt.

So simpel ist es aber nicht: In der seit Anfang 2020 geregelten Bestimmung über den Verlustabzug hat der Gesetzgeber einen Weg mit Stolperfallen vorgegeben. Wir stellen zunächst das steuerliche System dar und brechen es im zweiten Schritt auf den Insolvenzfall Wirecard herunter. So kommen Wirecard-Aktionäre schneller zur „Steuergutschrift“ und können ihren Verlust minimieren.

Einkommensteuergesetz regelt Wertpapierverluste in der Steuererklärung

Die seit 2020 neu gefassten Bestimmungen zum Abzug von Wertpapierverlusten gibt den Depotinhabern eine Art Stufensystem an die Hand.

Stufe 1: Einkunftsart ist für Anerkennung von Aktienverlust maßgebend

Wer seinen Steuerbescheid in die Hand nimmt, erkennt meist sehr schnell: es gibt aus Sicht der Finanzbehörde verschiedene Einkunftsquellen. Insgesamt bilden sieben Einkunftsarten die Grundlagen der einkommensrechtlichen Besteuerung.

Die am meisten verbreitete und fast allen Steuerzahlern bekannte Art, Einkünfte zu erzielen, ist die „nichtselbständige Tätigkeit“ – also das Arbeitseinkommen.

Bei Wirecard-Aktienverlust relevant: Wer Geld in Firmen in Form von Aktien investiert – also Eigenkapital zur Verfügung stellt - und damit Gewinne erzielt, findet in dem Einkommensteuerbescheid den Begriff: Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dividenden, Zinsen und Kursgewinne sind hierunter zusammengefasst – und auch Verluste aus Wertpapiergeschäften werden an dieser Stelle berücksichtigt.

Mit anderen Worten: realisiert ein Aktionär einen Kursverlust beim Verkauf einer Aktie, kann er diesen Verlust nur in der Einkunftsart „Kapitalvermögen“ in Abzug bringen, aber nicht von anderen Einkunftsarten, wie z. B. seinem Arbeitseinkommen oder den Einkünften aus der Vermietung.

Diese nur eingeschränkte Berücksichtigung von Verlusten innerhalb einer Einkommensart nennt man horizontalen Verlustausgleich.

Inzwischen hat der Gesetzgeber die Latte noch höher gelegt, wenn es um die Verluste bei Aktien geht. So ist es nicht möglich, den Kursverlust als Minusposten den vereinnahmten Dividenden und Zinsgewinnen gegenüber zu stellen. Das Einkommensteuergesetz erlaubt den Abzug von Kursverlusten aus gescheiterten Aktienspekulationen nur von Kursverlusten anderer Aktien und bei Aktienfonds (gewinnbringende Aktiengeschäfte).

Stufe 2: Nur realisierte Kursverluste von Wirecard-Aktien bringen steuerliche Vorteile

Der Gesetzgeber ist strikt: Nur Verluste, die sich auch wirklich im Geldbeutel und im Wertpapierdepot realisieren, werden von den Finanzbeamten anerkannt. Besitzt man Aktien oder Aktienfonds und verkauft sie nicht, gilt das nicht als steuerlich zu berücksichtigendes Fehlinvestment.

Das hat natürlich gerade bei Aktien von Unternehmen, die in die Insolvenz fallen, nicht automatisch den realisierten Verlust zur Folge. Und das ist meistens in den Insolvenzfällen von aktienfinanzierten Unternehmen das steuerliche Problem. Wie sich das bei Wirecard-Effekten auswirkt, zeigen wir in den folgenden Abschnitten.

Stufe 3: Das richtige Veranlagungsjahr bei Wirecard-Aktien wählen

Führt das Anlagedesaster zum realisierten Kursverlust, so kann dieses Minus in dem Veranlagungsjahr steuerlich zur Auswirkung kommen, in dem dieser Verlust entstanden ist. Ein „Zurückbuchen“ auf einen früheren Veranlagungszeitraum ist nicht möglich, jedoch eine steuerliche Berücksichtigung im späteren Jahr.

Diese Option kann nur dann zur Wirkung kommen, wenn in dem Realisierungszeitraum kein verrechnungsfähiger Gewinn entstanden ist – also keine Kursgewinne mit anderen Aktien oder Aktienfonds entstanden sind.

Wer also in diesem Jahr mit anderen Aktien oder Aktienfonds Kursgewinne erzielt hat, diese jedoch noch nicht zu Bargeld gemacht hat, indem er die Wertpapiere realisiert hat, kann sich überlegen, ob es sich nicht lohnt, die im Depot liegenden Effekten zu verkaufen und in der Folge Gewinne steuerneutral einzufahren – jedenfalls dann, wenn er auch die anderen steuerlichen Bedingungen erfüllt.

Stufe 4: Einkommensteuer schiebt hohen Verlusten einen Riegel vor

Wer mehr als 10.000 Euro Schaden bei seinen Wertpapierspekulationen verwirklicht hat, muss diesen Verlust beim Finanzamt „abstottern“. Mehr als 10.000 Euro in einem Jahr der Finanzbehörde anzubieten, funktioniert nicht. Die über 10.000 Euro hinaus gehenden Beträge müssen dann in späteren Veranlagungsjahren steuermindernd beansprucht werden.

Eine Sondersituation können Eheleute für sich nutzen, wenn der realisierte Kursverlust den Wert von 10.000 Euro übersteigt. Denn die Verlustverrechnung ist auch bei Depotkonten bei gleicher oder unterschiedlicher Bank möglich. Hierbei sollte man auf Termine achten, denn bei Banken gelten Fristen zum Einholen der notwendigen Verlustbescheinigung zum 15. Dezember.

„Turboverlust“ durch Verkauf der Wirecard-Aktien

Auch nachdem die Insolvenz bei Wirecard beantragt und eröffnet worden ist, ist es möglich, die Aktien zu verkaufen. Spätestens dann wird der Verlust real eingefahren und kann dem Finanzamt entgegengehalten werden. Zu beachten ist auch in diesem Fall die Grenze von 10.000 Euro je Veranlagungszeitraum.

Werden Wirecard-Aktien noch weiterhin in dem Wertpapierdepot gehalten, nachdem der Insolvenzverwalter in dem Unternehmen das Ruder übernommen hat, wird das Finanzamt erfahrungsgemäß einen Verlust bei Privatpersonen nicht einmal teilweise anerkennen, wenn man ihn in das Steuerprogramm eingetragen hat.

Der Grund dafür liegt auf der Hand: Es kann ja sein, dass aus dem Insolvenzverfahren – nach dessen Abschluss – noch Zahlungen aus dem Vermögen von Wirecard an die Aktionäre fließen. Erst wenn abschließend feststeht, dass am Ende des Verfahrens Null herauskommt, kann der Verlust aus Sicht eines gewissenhaften Finanzbeamten endgültig anerkannt werden. Wer nicht bis zur Schlussverteilung warten möchte, sollte schon jetzt die erforderlichen Maßnahmen in die Wege leiten.

Wie hoch ist der Verlust bei Wirecard-Aktien?

Der Kursverlust bei Wirecard in dem ersten Halbjahr 2020 war enorm. Von über 100 Euro im Frühjahr auf nunmehr fast 0 Euro. Wird die Aktie zu diesem Preis veräußert, so ermittelt man den Gesamtverlust nach der Formel:

+ Veräußerungserlös

– Veräußerungskosten

– Anschaffungsnebenkosten

– Anschaffungskosten

= Veräußerungsverlust

Wirecard – Schadensersatz – Anmeldung zur Insolvenztabelle

Wer die Schlagzeilen um das Skandalunternehmen Wirecard und seine Topmanager Braun und Marsalek verfolgt hat, wird im Insolvenzverfahren der Wirecard  mögliche Ansprüche aus dem schädigenden Verhalten zur Insolvenztabelle anmelden. Das bedeutet für den Aktionär, er soll (nicht nur) seine Ansprüche als Eigentümer des Unternehmens zur Insolvenztabelle anmelden, sondern auch Schadensersatzansprüche, die ihm entstanden sind, weil die Manager ihn nicht ordnungsgemäß informiert. haben. Diese Forderungen haben eine ganz andere Rechtsqualität als Ansprüche aus Aktienbesitz und werden deshalb auch von dem Insolvenzverwalter vollkommen anders bewertet.

Wer diesen Antrag sorgsam begründet, dürfte unserer jetzigen Ansicht nach Aussichten haben, wirklich etwas aus dem Insolvenzverfahren zu erhalten. Wer diese Bedingung nicht erfüllt, der wird am Ende des Insolvenzverfahrens voraussichtlich nichts erhalten, wenn sich unsere Einschätzung zu den wirtschaftlichen Verhältnissen erfüllen sollte.

Hier kann es sich für denjenigen lohnen, der unsicher mit derartigen Insolvenzfragen ist, einen erfahrenen Anwalt mit dieser „Vermögensfürsorge“ zu beauftragen.

Wirecard-Aktionäre Verluste FAQ – Sie fragen – wir antworten

Was ist FAQ?

Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle einige Fragen, die in der Praxis oft auftauchen. Kurz und knapp in übersichtlichen Portionen! Bleiben aus Ihrer Sicht darüber hinaus Punkte, die geklärt werden sollten offen, dann schreiben Sie uns per eMail oder rufen ganz einfach an.

Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt 
Klagen oder Wirecard-Verlust von Einkommensteuer absetzen?

Eine Antwort auf diese „entweder / oder“-Frage kann es nur individuell geben. Wer den langen Atem für ein Gerichtsverfahren hat und weiß, dass dieses mit Gegnern wie Ernst & Young (jedenfalls im Herbst 2020) noch keinen wirklich sicheren Grund gibt, wird andere Grundlagen für seine Entscheidung haben, als derjenige, der in 2020 hohe Spekulationsgewinne bereits eingefahren hat.

Da die Antwort auch immer mit der individuellen Steuerbelastung zu tun hat, lässt sich eine allgemeine Regel nicht fassen. Sinnvoll ist es, sich von seiner Bank eine entsprechende Verlustbescheinigung geben zu lassen.

So gilt: Sie fragen uns speziell für Ihre Situation an und wir stehen Ihnen für eine Beratung zur Verfügung, so dass Sie ihr Ziel optimal erreichen.

Welche Einkünfte aus Kapitalvermögen gibt es (beispielhafte Aufzählung)?

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) gehören u.a.:

Gewinnausschüttungen, Einkünfte aus typischen stillen Beteiligungen und partiarischen Darlehen, Zinsen aus Hypotheken, Zinsen aus Sparanteilen einer Lebensversicherung, Zinsen aus Kapitalforderungen (Sparguthaben), Diskontbeträge, Grundschulden und Renten aus Grundschulden, Stückschulden

Gesetzestext § 20 Abs. 6 EStG

6) 1Verluste aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden; sie dürfen auch nicht nach § 10d abgezogen werden. 2Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt. 3§ 10d Absatz 4 ist sinngemäß anzuwenden. 4Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß. 5Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 verrechnet werden dürfen. 6Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1 auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern im Sinne des Absatzes 1 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen. 7Verluste aus Kapitalvermögen, die der Kapitalertragsteuer unterliegen, dürfen nur verrechnet werden oder mindern die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt, wenn eine Bescheinigung im Sinne des § 43a Absatz 3 Satz 4 vorliegt.

Beitrag vom 16.10.2020

Nutzen Sie den Sofortkontakt zu einem Fachanwalt

Advocado Premium Partner
Homepage_Kontakt
Proven Expert Top Dienstleister 2022
crosschevron-up