P&R Container: Dauerhaft Invest will Container von Anlegern kaufen

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Viele P&R-Anleger – so hören wir es immer wieder in den Gesprächen, die wir mit Betroffenen führen – sind mit der Situation im Insolvenzverfahren um die P&R-Skandalcontainer überfordert und möchten sich am liebsten von alledem trennen. Das ist durchaus nachvollziehbar, wenn man die Struktur vornehmlich älterer Geldgeber und das komplexe Insolvenzverfahren mit einem geschätzten Schaden von etwa 3,5 Mrd. Euro sieht.

Für viele P&R-Anleger kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, sich von Container und Insolvenzverfahren durch Verkauf an Dauerhaft Invest P-und-R Sarl (Luxemburg) zu trennen, um die Gefahr insolvenzrechtlicher Anfechtung zu reduzieren.
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  • Anleger können bereits jetzt Geld erhalten
  • Verringerung des Risikos der Insolvenzanfechtung
  • Angebot von Dauerhaft Invest (Luxemburg) für P&R-Anleger
Inhalt

Auch wenn der Insolvenzverwalter Jaffé erste Zahlungen in Aussicht stellt, können die Investoren noch nicht davon ausgehen, dass das Kapitel „P&R“ sobald abgeschlossen ist. Verschärft wird die Unsicherheit über den Zeitpunkt und das Volumen von Zahlungen dadurch, dass drohend die insolvenzrechtliche Anfechtung noch immer unbeantwortet im Raum steht.

Mit einer klaren Aussage, ob und inwieweit eine erhebliche Anzahl von P&R-Anlegern werden zahlen müssen, ist erst dann zu rechnen, wenn die von den Insolvenzverwaltern ins Auge gefassten Klagen den Weg durch die Instanzen bis zum Bundesgerichtshof (BGH) absolviert haben.

P&R-Anleger können schon jetzt Geld von Dauerhaft Invest erhalten und aus dem Insolvenzverfahren „aussteigen“

Der US-amerikanische Vermögensverwalter York Capital bietet P&R-Anlegern aktuell an, die Ansprüche aus dem Insolvenzverfahren aufzukaufen und das Geld schon jetzt zu erhalten. P&R-Anleger müssen sich, wenn sie an einem Ausstieg aus dem Insolvenzinferno interessiert sind, erfreulicherweise nicht an die Adresse in New York wenden, denn das für dieses Verfahren zuständige Tochterunternehmen hat seinen Sitz in Luxemburg.

Die York Gruppe ist vor etwa 30 Jahren gegründet worden und soll ein Finanzvolumen von rund 20 Mrd. US $ unter seinen Fittichen verwalten. Die organische Abwicklung für die P&R-Anleger kann über die deutsche Rechtsanwaltskanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE erfolgen.

Das luxemburgische Unternehmen Dauerhaft Invest P-und-R Sarl (Dauerhaft Invest) bietet den vermeintlichen Containerbesitzern an, bereits jetzt einen Betrag in Höhe von 16 % zu zahlen, wobei die Basis für die Berechnung der Vergleichsbetrag ist, den der Insolvenzverwalter anbietet. Das Geld wird zügig auf das Konto des P&R-Investors gutgeschrieben.

Das hat für den Anleger den Vorteil, dass er nicht bis zum Ende des Insolvenzverfahrens über die Containerfirmen warten muss, bis die Angelegenheit für ihn abgeschlossen ist. Erfahrungsgemäß kann solch ein umfangreiches Insolvenzverfahren wie P&R mit allen seinen internationalen Geschäftsverzweigungen durchaus 10 oder noch mehr Jahre laufen.

Dauerhaft Invest übernimmt insolvenzrechtliches Anfechtungsrisiko für erhaltene Mieten

Irgendwie schwebt über vielen Anlegern das Damoklesschwert der Insolvenzanfechtung durch Insolvenzverwalter Jaffé. Hierüber haben wir schon berichtet.

Das hat im Ergebnis zur Konsequenz, dass sich das Insolvenzverfahren noch über Jahre hinziehen wird und – wenn die Verfahren zu Gunsten des Insolvenzverwalters ausgehen sollten – noch die Zahlpflicht etlicher Anleger folgt, die Mieterträge erhalten haben.

Diese Gefahr, hier die bereits einkassierten Gelder an die Insolvenzverwalter zurück zu zahlen, um viel später eine etwas höhere Insolvenzquote herauszubekommen, will Dauerhaft Invest den Anlegern abnehmen. Uns liegen dazu keine Belege vor, die zu der wirtschaftlichen Ertragskraft im Detail Auskunft für die Zukunft geben können, so dass wir keine Aussage treffen können.

Wie sieht Dauerhaft Invest die Risiken für die P&R-Anleger?

Wir haben von Dauerhaft Invest eine Auflistung von möglichen Risiken erhalten, die von dem Unternehmen für die Anleger gesehen werden und geben die Punkte fast wörtlich, so wie sie dargestellt worden sind, ohne Kommentierung weiter:

  • Unsicherheit hinsichtlich der Stabilität der Schweizer Gesellschaft und dem ungeklärten Eigentum an der Schweizer Gesellschaft,
  • die unsichere Entwicklung des Container-Weltmarktes u.a. durch die aktuelle Pandemie sowie des Stahlpreises und der Wechselkurse, die den Ausgang des Verfahrens wesentlich beeinflussen werden,
  • Unklarheiten bezüglich der Verteilung der Erlöse auf die unterschiedlichen P&R Gesellschaften und der Zuordnung von Erlösen zu den jeweiligen P&R Gesellschaften,
  • keine Möglichkeit, die Dauer der Insolvenzverfahren und den Zeitpunkt der Verteilungen an die Gläubiger verlässlich zu prognostizieren,
  • Unsicherheit hinsichtlich der Höhe der Kosten für die Insolvenzverfahren, d.h. für das Gericht, den Gläubigerausschuss sowie die Insolvenzverwalter und deren Berater,
  • einer möglichen Erhöhung der Gesamtforderungen gegen die P&R Gesellschaften aufgrund der Anmeldungen weiterer Forderungen und
  • der Übernahme des Anfechtungsrisikos für die Mietzahlungen, welche Anleger auf die verkauften Forderungen erhalten haben.

P&R-Anleger sollten Risiken und Chancen sorgsam für sich abwägen

Natürlich ist das Geschäft mit dem „schnellen Geld“ kein Geschenk! Denn spiegelbildlich zu einer Gutschrift in kurzer Zeit und der Übernahme des insolvenzbezogenen Anfechtungsrisikos ist der Verzicht auf möglicherweise höhere Erträge zu einem späteren Zeitpunkt einzukalkulieren. Es geht also – verkürzt gesprochen – um aktuellen Geldzufluss gegen eingesparte Zeit und Risikominimierung in der P&R-Containerpleite.

Was ist mit dem Abtretungsverbot in den P&R-Anlageverträgen?

Nach den Formulierungen, die in den Investitionsvereinbarungen aufgenommen worden sind, gibt es Regelungen, die eine Abtretung des Anlegers an Dritte nicht erlauben. In ähnlicher Weise hat das Amtsgericht München gegen Ende 2019 entschieden. Trotz alledem ist Dauerhaft Invest an dem Ankauf der Rechte aus den anscheinenden Containerverkäufen interessiert und will die Auszahlungen an die verkaufswilligen P&R-Anleger vornehmen.

Für Dauerhaft Invest also eine „Wette auf die Zukunft“ in mehrfachem Sinne, weil sie davon ausgeht, diese Hürde zu überspringen und am Ende des Verfahrens einen Mehrbetrag zu kassieren. Die Kaufverträge sind nach Ansicht von Dauerhaft Invest so konzipiert, dass sie trotz eines möglicherweise eingreifenden Abtretungsverbots funktionieren sollten.

FAQ – Was bei der P&R-Pleite und dem Dauerhaft Invest-Angebot wichtig ist

Was ist FAQ?

Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle einige Fragen, die in der Praxis oft auftauchen. Kurz und knapp in übersichtlichen Portionen! Bleiben aus Ihrer Sicht darüber hinaus Punkte, die geklärt werden sollten offen, dann schreiben Sie uns per eMail oder rufen ganz einfach an.

Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt 
Warum wir glauben, dass ein Verkauf Ihrer Forderungen für Sie attraktiv sein könnte?

Ein Verkauf ermöglicht Ihnen, mit dem Thema P&R weitgehend abzuschließen und sich angenehmeren Themen zuzuwenden. Unser Angebot eröffnet Ihnen eine Alternative dazu, über mehrere Jahre zur Teilnahme an den Insolvenzverfahren der P&R Gesellschaften gezwungen zu sein.

Als Kaufpreis für Ihre Forderungen zahlen wir an Sie jetzt einen Geldbetrag, den Sie bei Teilnahme am Insolvenzverfahren allenfalls über einen Zeitraum von vielen Jahren erhalten würden. Außerdem nehmen wir Ihnen das Anfechtungsrisiko im Zusammenhang mit den Forderungen ab, das heißt das Risiko, dass der Insolvenzverwalter Zahlungen von Ihnen zurückfordert, die Sie vor der Insolvenz erhalten haben. Wir tragen überdies alle in dem Zusammenhang mit dem Forderungsverkauf anfallenden angemessenen Auslagen, insbesondere eventuell anfallende Notargebühren, und stellen Sie von Vergütungsforderungen für Ihren Anwalt, frei, die mit dem Verkauf im Zusammenhang stehen.

GÖDDECKE RECHTSANWALT hat uns zugesichert, dass sie keine den Umfang unserer Freistellung übersteigende Vergütung verlangen werden. Der Insolvenzverwalter hat angezeigt, dass eine Zwischenverteilung im Jahr 2020 möglich sein könnte. Dabei würde unserer Erwartung nach ein geringer Prozentsatz auf Ihre Forderung ausgeschüttet. Es ist zu erwarten, dass der Insolvenzverwalter aus Vorsichtsgründen einen beträchtlichen Teil der eingenommenen Gelder einbehalten wird. Er würde sonst riskieren, dass die Kosten des Insolvenzverfahrens und die Rechnungen für Dienstleister und Berater nicht gezahlt werden können.

Die Kosten des Insolvenzverfahrens umfassen die Gerichtskosten, die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters, sowie die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters und der Mitglieder des Gläubigerausschusses (§ 54 InsO). Jede weitere Ausschüttung an Sie erfolgt unter Umständen erst einige Jahre später. Wir rechnen mit einer Dauer der Insolvenzverfahren von etwa zehn Jahren. Beispiele für große Insolvenzverfahren mit einer Dauer von deutlich mehr als zehn Jahren sind Babcock Borsig, Philipp Holzmann, KirchMedia, Flowtex und WalterBau.

Häufig sind Anfechtungsklagen und steuerliche Fragestellungen der Grund für eine lange Dauer des Insolvenzverfahrens. Neben der langen Dauer des Verfahrens gibt es weitere Risiken, die zu einer geringen Insolvenzquote führen können und die wir Ihnen abnehmen (siehe dazu auch das Anschreiben).

Warum möchten wir Ihre Insolvenzforderungen kaufen?

Unser Fokus liegt auf langfristigen Anlagen in illiquide Vermögensgegenstände in Europa, einschließlich Deutschland. Ein Beispiel für solche Geldanlagen ist der Kauf von Insolvenzforderungen. Wir kennen die Abläufe eines Insolvenzverfahrens und können die Forderungen effizient verwalten. Es macht uns nichts aus, wenn das Insolvenzverfahren über ein Jahrzehnt andauert. Wir sind auch bereit, gegebenenfalls Zeit und Geld zu investieren, um positiven Einfluss auf den Verlauf des Insolvenzverfahrens zu nehmen.

Dabei tragen wir das Risiko einer geringen Quotenzahlung zu einem späten Zeitpunkt, zum Beispiel aufgrund einer schlechten Entwicklung des Weltmarktes für Container. Als Ausgleich für dieses Risiko sehen wir eine Chance auf Quotenzahlungen in den P&R Insolvenzverfahren, die den Kaufpreis für Ihre Forderung übersteigen, zum Beispiel aufgrund einer guten Entwicklung des Weltmarktes für Container. Dies würde dann zu einer Verzinsung des von uns eingesetzten Kapitals führen.

Bei einem Verkauf Ihrer Forderungen verzichten Sie darauf, über einen langen Zeitraum eventuell eine höhere Quotenzahlung als den von uns gezahlten Kaufpreis zu erhalten. Dies gilt auch dann noch, wenn Sie die Kosten des Insolvenzverfahrens berücksichtigen.

Dabei sollten Sie allerdings den Zeitwert des Kaufpreises berücksichtigen. So entspricht eine Ausschüttung im Insolvenzverfahren über EUR 10.000, die in zehn Jahren erfolgen würde, theoretisch heute einem Betrag von rund EUR 5.600, den Sie mit einer Verzinsung i.H.v. 6 % für zehn Jahre anlegen können. Die angenommene Verzinsung i.H.v. 6 % liegt dabei unter der durchschnittlichen historischen Rendite in Aktien des Deutschen Aktienindex Dax über einen Anlagezeitraum von 10 Jahren in Höhe von 8,3 % (Quelle: 50 Jahre Aktien-Renditen – Das DAX-Rendite-Dreieck des Deutschen Aktieninstituts, Stand: Dezember 2018). Eine Ausschüttung im Insolvenzverfahren in einigen Jahren entspricht damit einem deutlich geringeren Betrag, den Sie sofort erhalten, vorausgesetzt, Sie können diesen Betrag gewinnbringend anlegen. Unter dieser Prämisse entspricht der Kaufpreis, den wir Ihnen heute zahlen, einer höheren Ausschüttung im Insolvenzverfahren in einigen Jahren.

Wie berechnet sich der Kaufpreis?

Der Kaufpreis für Ihre Forderungen gegen eine P&R Gesellschaft berechnet sich nach der erwarteten Ausschüttung und ist nicht verhandelbar. Dabei stehen uns nur die Informationen zur Verfügung, die der Insolvenzverwalter in seinen Berichten veröffentlicht. Wesentlich hängt die künftige Entwicklung des Vermögens der P&R Gesellschaften von der Entwicklung des Weltmarktes ab. So wurde in den Insolvenzverfahren der Magellan Gesellschaften aufgrund eines Angebotsüberhangs auf dem Weltmarkt unseres Wissens nach nur eine Insolvenzquote von etwa 50% erzielt, obwohl nur sehr wenige Container gefehlt haben.

Wir arbeiten mit bestimmten Annahmen. Wenn diese Annahmen so eintreffen, können wir eine Rendite erzielen. Diese Chance auf eine Rendite ist die Kompensation für das Risiko, dass wir aus dem Insolvenzverfahren eventuell weniger als den an Sie gezahlten Kaufpreis erhalten und dies zu einem späten Zeitpunkt.

Den Kaufpreis zahlen wir Ihnen spätestens 30 Tage nachdem wir die unterschriebenen Vertragsdokumente erhalten. Sie können den Kaufpreis in jedem Fall behalten, ganz unabhängig davon ob wir in den nächsten Jahren hohe oder niedrige Ausschüttungen aus den Insolvenzverfahren erhalten.

Um wen handelt es sich bei dem Käufer der Insolvenzforderungen?

Wir sind ein global tätiger Investmentfonds mit einer sehr guten Kapitalausstattung. Der Erwerb der P&R Insolvenzforderungen erfolgt über eine der Gesellschaften in unserer Fonds-Struktur. Insgesamt verwalten wir Investments von weit über US$ 10 Milliarden, darunter auch Gelder unserer Angestellten.

Wie verhält es sich mit dem Anfechtungsrisiko?

Um Ihnen das Thema P&R so weit wie möglich abzunehmen, sind wir dazu bereit, das Anfechtungsrisiko für den abgetretenen Vertrag zu tragen. Sollte der Insolvenzverwalter Ihnen gegenüber Anfechtungsansprüche geltend machen, leiten Sie uns sämtliche Korrespondenz dazu weiter. Ziffer 11 des Kauf- und Abtretungsvertrags sieht detaillierte Regelungen für den Ablauf bei Ihrer Inanspruchnahme durch den Insolvenzverwalter vor.

Wir übernehmen das Anfechtungsrisiko dabei nur für die an uns verkauften und abgetretenen Verträge. Für etwaige frühere Verträge mit P&R, für die Sie bereits einen Rückkaufpreis für die Container erhalten haben, verbleibt das Anfechtungsrisiko bei Ihnen und Sie müssten sich um die Verteidigung gegen die Anfechtungsansprüche kümmern. Da Sie für die Verträge, aus denen die an uns verkauften Forderungen resultieren, bisher keine Rückkaufpreise erhalten haben, beschränkt sich die Übernahme des Anfechtungsrisikos auf die Mietzahlungen, die Sie erhalten haben.

Wie verhält es sich mit Steuern?

Steuerliche Risiken wie eine neue Festsetzung Ihrer Steuerlast im Zusammenhang mit dem Erwerb der Container durch das Finanzamt sind von Person zu Person unterschiedlich. Wir übernehmen diese etwaigen Risiken daher nicht. Es scheint uns aber nicht gesagt, dass eine solche Neuberechnung der Steuerlast durch eine oder mehrere Finanzbehörden überhaupt erfolgen wird.

Ist die Zahlung des Kaufpreises gesichert?

Die Übertragung Ihrer Forderung auf uns erfolgt erst, wenn wir den Kaufpreis an Sie gezahlt haben. Dies dient Ihrem Schutz und gelingt durch eine aufschiebende Bedingung im Vertrag mit Ihnen, das heißt, die Abtretung der Forderung wird erst wirksam, wenn die Bedingung der Kaufpreiszahlung erfüllt ist.

Warum bedarf es einer Vollmacht?

Die Vollmacht trägt dem Umstand Rechnung, dass es einige Zeit braucht, bis der Insolvenzverwalter die Abtretung der Forderung registriert hat. Diesem Zweck dienen auch die Ziffern 13. bis 16. des Kauf- und Abtretungsvertrags. Die Vollmacht überbrückt die Zeit, in der Sie bereits den Kaufpreis erhalten haben und wir bereits Inhaber der Forderung sind, der Insolvenzverwalter die Abtretung aber noch nicht vermerkt hat.

Die Vollmacht beschränkt sich dabei auf die an uns verkaufte Forderung, das heißt, nur im Zusammenhang mit diesen Forderungen bevollmächtigen Sie uns. Die Vollmacht entlastet Sie, da wir die Korrespondenz mit dem Insolvenzverwalter bezüglich Ihrer Forderung übernehmen.

Dies hat besondere Bedeutung, da der Insolvenzverwalter Abtretungen von Insolvenzforderungen noch nicht anerkennt. Der Insolvenzverwalter bezieht sich dabei auf ein vertragliches Abtretungsverbot in den Verträgen, die Sie mit P&R geschlossen haben. Selbst wenn das Abtretungsverbot grundsätzlich wirksam sein sollte, würden die an uns abgetretenen Forderungen nicht unter das Abtretungsverbot fallen, da sie nicht aus dem Vertrag resultieren, sondern es sich um deliktische Schadensersatzforderungen handelt. Wir sind der Auffassung, dass dieses Abtretungsverbot unwirksam ist. Der einzige Grund für ein wirksames Abtretungsverbot wäre ein Interesse des Schuldners, durchgehend mit demselben Gläubiger zu tun zu haben. Dem darf kein überwiegendes Interesse der Gläubiger entgegenstehen. Unseres Erachtens überwiegt Ihr Interesse an der Möglichkeit einer Veräußerung, jedes Interesse des Insolvenzverwalters. Auch die Situation der Insolvenz ist zu berücksichtigen, da Sie nun deutlich länger als ursprünglich geplant an P&R gebunden sind.

Wir beabsichtigen auch nicht, die Forderungen weiter abzutreten. Eine Sorge des Insolvenzverwalters vor einem durch mehrfache Abtretungen verursachten Aufwand ist daher nicht begründet. Wir sind zuversichtlich, dass der Insolvenzverwalter die Abtretung anerkennen wird, da dies im besten Interesse der Gläubiger ist und der Insolvenzverwalter sonst die Rechte und Handlungsoptionen der Gläubiger beschneiden würde. Jeder Gläubiger sollte die Möglichkeit haben, selbst über den Verkauf seiner Forderungen zu entscheiden, gegebenenfalls nach Konsultation seiner anwaltlichen Berater.

Über die Vollmacht, die Sie uns einräumen, ermöglichen Sie uns, die Rechte aus der Forderung gegenüber dem Insolvenzverwalter wahrzunehmen, bis der Insolvenzverwalter die Abtretung anerkennt.

Der Verkauf der Forderungen funktioniert im Übrigen auch in dem Fall, in dem der Insolvenzverwalter die Abtretung dauerhaft nicht anerkennen sollte.

Wer muss die Dokumente unterschreiben?

Grundsätzlich können Sie den Vertrag alleine unterschreiben. Wenn Sie im gesetzlichen Güterstand leben, sollte Ihr Ehegatte den Vertrag ebenfalls unterschreiben. Für Personen, die unter gesetzlicher Betreuung stehen, sollte der Betreuer unterschreiben. Im Fall von Erbengemeinschaften sollten alle Erben den Vertrag unterschreiben.

Sofern Sie Forderungen gegen verschiedene P&R Gesellschaften haben, sieht das Angebot vor, dass wir Ihnen sämtliche Forderungen abkaufen und nicht nur die Forderungen gegen eine P&R Gesellschaft.

Warum könnte später eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift notwendig werden?

Bisweilen verlangt der Insolvenzverwalter eine notariell beglaubigte Anzeige der Abtretung gegenüber dem Gericht. Das bedeutet, dass die Abtretungsanzeige vor einem Notar unterschrieben wird. Sollte der Insolvenzverwalter erfolgreich auf einer Beglaubigung bestehen, könnte es sein, dass eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift zu einem späteren Zeitpunkt nötig wird. Wir sind zuversichtlich, dass wir diesen Umstand vermeiden können. Für den Fall, dass eine Beglaubigung benötigt werden sollte, würden wir auf Sie zukommen und selbstverständlich die Kosten der notariellen Beglaubigung übernehmen.

Wie verhält es sich mit Ihren persönlichen Daten?

Die vertrauliche Behandlung Ihrer Daten hat für uns oberste Priorität. Aus diesem Grund haben nicht wir, sondern GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE persönliche Daten in die Verträge eingesetzt. Wir erhalten Ihre persönlichen Daten nur, wenn Sie unser Kaufangebot annehmen und werden selbstverständlich den sorgfältigen Umgang und den Schutz Ihrer persönlichen Daten sicherstellen.

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Beitrag vom 08.01.2020

Update am 07.04.2020

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