LeaseTrend AG – Anleger sollen nach Kündigung zahlen

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Vor Weihnachten gab es eine böse Überraschung für die Anleger der LeaseTrend AG, Oberhaching. Den Anlegern wurde die Beteiligung gekündigt. Gleichzeitig sollen sie Ausschüttungen zurückzahlen.

Ein Telefonat oder eine eMail mit bzw. an den Anwalt reicht meist aus, um zumindest die Grundlagen zu klären und ist vollkommen kostenfrei. Telefon: 02241/17330 - E-Mail: info@rechtinfo.de

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Kündigung der atypisch stillen Beteiligung an der LeaseTrend AG

Anleger der LeaseTrend AG erhielten kurz vor Weihnachten überraschende Post. Die Beteiligungen aus den Jahren 2000/2001 sahen Mindestlaufzeiten bis zu 15 Jahren vor. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündige nun die LeaseTrend AG die Beteiligungen zum 31.12.2020. Gleichzeitig wird den Anlegern angeboten, auf die Rückzahlung eines Teils der Ausschüttungen zu verzichten, wenn sie einen erheblichen Betrag hiervon kurzfristig zahlen.

LeaseTrend AG will Verlust 2018 zugrunde legen

Hintergrund der Forderung ist, dass die Verträge nach der Beendigung abzurechnen sind. Dazu sieht der Gesellschaftsvertrag eine bestimmte Vorgehensweise vor. Anleger werden an den Verlusten bis zur Höhe der erhaltenen Ausschüttungen beteiligt bzw. müssen im schlimmsten Falle nach dem Gesellschaftsvertrag zurückzahlen. Da diese Berechnung aber sehr aufwendig ist, möchte die LeaseTrend AG diese Berechnung umgehen.

Die Anleger werden nun aufgefordert, sich bei Herrn RA Hoffmann zu melden, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Da angeblich die Verluste noch weiter steigen, soll der Verlust für 2018 zugrunde gelegt werden und Anleger sollen einen geringeren Betrag zurückzahlen.  

LeaseTrend AG will den einfachen Weg gehen

Dieses „Angebot“ ist aber mit Vorsicht zu genießen. Wenn es tatsächlich so ist, dass sich die Verluste weiter erhöhen, dann macht dies im Ergebnis keinen Unterschied, denn die Rückzahlungsverpflichtung des Anlegers ist ohnehin auf die erhaltenen Ausschüttungen begrenzt. Ein höherer Verlust hat also keine Auswirkungen.

Tatsächlich will die LeaseTrend AG nur die Anleger schnell zu Zahlungen bewegen, um sich einer gerichtlichen Klärung zu entziehen. Hintergrund dürfte u.a. auch sein, dass z.B. das LG Coburg Bedenken an der Richtigkeit der Berechnung der LeaseTrend AG geäußert hat.

Bei „Schwesterfonds“ NordLease AG – Klage abgewiesen

Bei einem Fonds mit identischen vertraglichen Regelungen konnte die dortige Beteiligungsgesellschaft – die NordLease AG – in einem gerichtlichen Verfahren die ordnungsgemäße Berechnung bis jetzt nicht belegen. Daher hat LG Coburg hat in einem von uns geführten Verfahren darauf verwiesen, dass die Berechnung des Anspruches nicht schlüssig dargetan sei. Die NordLease AG hat daraufhin eine Klageabweisung in Form eines Versäumnisurteils hinnehmen müssen. Dieses Verfahren ist zwar noch nicht abgeschlossen, aber die dortigen Aspekte lassen sich auch auf die LeaseTrend AG übertragen.

Kein fälliger Anspruch

Ein Zahlungsanspruch gegen die Anleger besteht also derzeit überhaupt nicht. Voraussetzung für die Fälligkeit der Forderung ist, dass der Anspruch richtig berechnet wird. Genau das will die LeaseTrend AG umgehen, weil sie es offensichtlich nicht kann oder will.

Auseinandersetzungsberechnung fordern/Klärung im Einzelfall

Nur wenn es eine formal zutreffende Berechnung gibt, kann überhaupt ein fälliger Anspruch bestehen. Es muss nicht in jedem Fall ein gerichtliches Verfahren geführt werden. Es sollten aber zumindest die Grundlagen für eine Forderung bekannt sein. Das sollten Anleger auch einfordern. Erst danach zeigt sich, ob es überhaupt einen Anspruch gibt.

Ein Telefonat oder eine eMail mit bzw. an den Anwalt reicht meist aus, um zumindest die Grundlagen zu klären und ist vollkommen kostenfrei. Kontaktieren sie uns einfach über das unten stehende Kontaktformular oder rufen Sie einfach an. Wir erklären Ihnen, wie es sich in Ihrem Falle verhält.

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