P&R Anleger verklagt Finanzring GmbH

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Das P&R-Investment ist für seine Anleger eine wirtschaftliche Katastrophe. Die Entscheidung, in Frachtcontainer der Pleite Firma aus Grünwald zu investieren, haben Anleger nicht immer alleine getroffen. Häufig haben Finanzberater und Banken ihren Kunden hierzu geraten. War diese Beratung fehlerhaft, müssen Vermittler für den entstandenen Schaden aufkommen.
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Unser Mandant ist den Schritt gegangen und hat die Finanzring GmbH verklagt. Diese hatte ihm geraten, Verträge mit den insolventen P & R-Gesellschaften abzuschließen. Wie wir denken, fühlt er sich zu Recht falsch beraten. Die Klageerhebung gibt ihm nun berechtigte Hoffnungen, nicht nur seinen Schaden ersetzt zu bekommen. Auch könnte ihn dieser Schritt vor den Rückforderungsansprüchen des Insolvenzverwalters verschonen. Das Landgericht Köln hat in der ersten Instanz unserem Mandanten die Hoffnungen zur Realität werden lassen. Er hat in der ersten Instanz Recht bekommen.

Das Investment in P & R

Die Grundidee dieses Investments war einfach. Der Anleger überwies einen Geldbetrag, von dem die Schweizer P & R-Gesellschaft Frachtcontainer für den Anleger erwerben sollte. Diese Container wurden für den Anleger verwaltet, wofür P & R einen festgelegten Geldbetrag zahlte. Am Ende der Laufzeit des Vertrages von fünf Jahren sollte dann der Anleger seine Container an P & R zurückverkaufen.

Rechtlich wurde diese Konstruktion durch den Abschluss von üblicherweise zwei Verträgen umgesetzt. Zum einen ein Kaufvertrag, der den Ankauf, die Eigentumsübertragung und in Grundzügen auch den Verkauf der Container regelte. Zum anderen ein Verwaltungsvertrag, der die Übernahme der Containerverwaltung und den Garantiemietzins regelte.

Die Risiken

Verlustrisiken bestanden bei diesem Investment in mehrfacher Hinsicht. Zwei Risiken stechen dabei besonders hervor:

Insbesondere der letztendlich auch eingetretene Fall einer Insolvenz von P & R birgt ein offenkundiges Verlustrisiko. Der Umstand, dass „einem Anleger in diesem Fall immerhin noch das Eigentum am Container verbleibt“, hilft wenig. Als Laie in diesem Geschäftsumfeld wird man sich kaum um die Vermietung und den Verkauf von Containern kümmern können, die sich verstreut in verschiedensten Häfen der Welt befinden. Im Gegenteil: wären die Anleger tatsächlich Eigentümer der Container geworden, könnten gegebenenfalls Lagerkosten auf sie zukommen.

Ein weiteres Risiko resultiert aus der Konstruktion des Investments und betrifft den Rückkauf der Container. In früheren Verträgen war noch geregelt worden, dass P & R verpflichtet ist, den Container am Ende der Laufzeit zurückzukaufen auch der Rückkaufpreis war dabei von Anfang an festgesetzt. In den von der Insolvenz betroffenen Verträgen wurde eine solche Verpflichtung nicht mehr vereinbart. Weder bezüglich der Verpflichtung selbst noch der Höhe nach. Die Auswirkungen dieser fehlenden Verpflichtung sind immens. Im Grunde konnten damit überhaupt keine Aussagen mehr dazu getroffen werden, in welcher Höhe ein Zahlungsrückfluss aus dieser Kapitalanlage zu erwarten ist.

Die Risikoaufklärung der Anlageberater

In vielen Fällen kannten die Anlageberater und Bankmitarbeiter diese Risiken und haben ihre Kunden hierauf ausdrücklich hingewiesen.

Nach unserer Erfahrung gilt dies allerdings nicht für alle Finanzberater.

Eine ordnungsgemäße Finanzberatung muss zwei Dinge beinhalten. Sie muss sich zum einen an den Wünschen und Zielen des Kunden orientieren und zum anderen die Funktionsweise und Risiken der empfohlenen Kapitalanlage vermitteln.

Die Wünsche und Ziele des Kunden sind individuell. Daher kann man keine generelle Aussage dazu treffen, ob und inwieweit der Anleger bereit war, die hohen Verlustrisiken einer Kapitalanlage in P & R der hinzunehmen.

Anders sieht dies allerdings bei der Aufklärungspflicht über die Funktionsweise und Risiken des P & R-Investments aus. Hier lassen sich einige generelle Aussagen treffen. Vermögensberater wie die Finanzring GmbH haben ihren Kunden teilweise schriftliche Risikohinweise übergeben. Diese ermöglichen gewisse Rückschlüsse auf den Inhalt der Risikoaufklärung.

Hiernach kann man nach Ansicht von GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE eine nicht ordnungsgemäße Aufklärung nicht von der Hand weisen. Einige der schriftlichen Hinweise betreffen Risiken, die wohl nicht den Anleger treffen. Andere Hinweise beschönigen nach unserer Auffassung die tatsächlichen Verlustrisiken.

Vermittlerhaftung vs. Verlust der Altersvorsorge

Die Insolvenz der 4 P&R-Gesellschaften gefährdet die Altersvorsorge tausender Anleger. Doch nicht nur aktuelle Gläubiger sind betroffen. Auch solche Anleger, deren Verträge noch vor der Insolvenz abgewickelt wurden, werden nach einem aktuellen Schreiben der Insolvenzverwalter mit möglichen Rückzahlungsansprüchen konfrontiert. Schadensersatzansprüche gegen den Anlageberater können hier einen Ausweg bieten. Anlass genug, um sich über die Angaben Ihrer Bank, Ihres Vermögensberaters oder Ihres Anlageberaters Gedanken zu machen. Wurden Sie tatsächlich über sämtliche Risiken aufgeklärt?

06.09.2019 - Schlagworte: P&R, Anleger, Vermittler, Anlageberater, Schadensersatz, Schadenersatz, P & R Container

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