Widerrufsjoker 2.0: Wie Verbraucher jetzt Geld aus ihren Kreditverträgen zurückerhalten

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Der Widerrufsjoker bei Kreditverträgen war bereits in der Vergangenheit eine lukrative Möglichkeit für den Verbraucher, sich von seinem bestehenden Kreditvertrag zu lösen. Nun ergeben sich dank einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) neue Chancen für Verbraucher, ihre Kreditverträge loszuwerden und noch zusätzlich Geld zurückzuerhalten.

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  • Widerrufsjoker bei Kreditverträgen nutzen
  • Fehlerhafte Widerrufsinformation prüfen lassen
  • FazitHilfe durch Fachmann bringt bares Geld
Inhalt

Der Widerrufsjoker bei Kreditverträgen ist keine Neuheit. Bereits in der Vergangenheit haben viele Verbraucher ihre Kreditverträge widerrufen, um sich von ihren teuren Kreditverträgen mit einem finanziellen Maximum zu lösen. Möglich war dies, weil die Kreditinstitute ihre Kunden nicht richtig oder nicht vollständig über ihr Widerrufsrecht belehrt hatten. Die Folge dessen war, dass die Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen hatte. Verbraucher konnten ihre Kreditverträge also auch noch Jahre später widerrufen.

Ende des Widerrufsjokers 1.0

Zum 13.06.2014 wurden sodann jedoch umfangreiche Änderungen des Widerrufsrechts eingeführt. So unter anderem, dass das Widerrufsrecht auch bei einer fehlerhaften oder unzureichenden Belehrung spätestens nach Ablauf von 12 Monaten und 14 Tagen erlischt. Für viele Verbraucher bedeutete dies, dass sie nicht mehr von ihrem Widerrufsrecht profitieren konnten und an ihre – teils teuren – Kreditverträge bis zum Laufzeitende gebunden waren.

EuGH eröffnet Widerrufsjoker 2.0

Der EuGH hat nun jedoch am 26.03.2020 unter dem Az.: C-66/19 entschieden, dass viele Kreditverträge weiterhin widerrufen werden können. Dies gilt für Verbraucherkreditverträge, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden.

Hintergrund ist, dass jeder Verbraucher beim Abschluss eines privaten Darlehensvertrags grundsätzlich die Möglichkeit hat, diesen Vertrag binnen 14 Tagen zu widerrufen. Das Kreditinstitut muss den Kunden hierbei verständlich über die Einzelheiten dieses Widerrufsrechts, unter anderem den Fristbeginn und die Fristlänge, informieren.

Der EuGH stellte in seiner oben genannten Entscheidung fest, dass viele Kreditinstitute genau dieser Informationspflicht nicht ausreichend nachgekommen sind. Das verwendete Paragrafen-Labyrinth ist für einen Verbraucher nicht zu durchschauen und erfüllt damit nicht die Anforderungen an eine klare und verständliche Belehrung.

Folge ist, dass Verbraucher ihre Kreditverträge weiterhin widerrufen können.

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Durch den Widerruf Ihres Kreditvertrages können Sie bares Geld sparen:

Haben Sie einen Immobilienkredit nach dem 10.06.2010 abgeschlossen, können Sie sich durch einen Widerruf von ihrem bestehenden Kreditvertrag lösen und zu nun günstigeren Konditionen umfinanzieren oder sogar ohne die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig ablösen.

Haben Sie einen Autokredit oder einen Leasingvertrag nach dem 10.06.2010 abgeschlossen, können Sie sich durch einen Widerruf auch hiervon lösen und erhalten – gegen Rückgabe des Fahrzeugs – Ihre gezahlten Kredit- bzw. Leasingraten zurück.

Fazit

Nutzen auch Sie den Widerrufsjoker. Es lohnt sich, seine Kreditunterlagen in die Hand zu nehmen und sich von einem Fachmann beraten zu lassen. So wird aus der verbraucherfreundlichen Entscheidung des EuGH bares Geld für Sie.

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