Mercedes – Sterne am dunklen Dieselhimmel?

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Am Freitag, den 21. Juni 2019, hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) der Daimler AG die Nachricht zukommen lassen, dass drei Varianten des Mercedes Benz GLK 220 CDI 4Matic (Euro 5) aus dem Jahr 2001 (Produktion zwischen Juni 2012 – Juni 2015) einem Rückruf unterliegen. Während das KBA die Kalibrierung des Kühlthermostats kritisch beurteilt, sieht die Daimler AG diesen Punkt anders und wird sich rechtlich zur Wehr setzen. Autobesitzer könnten sich verunsichert fühlen und daran denken, sich nicht mit einem potentiellen Problemwagen in der Garage zu belasten. Was das konkret bedeutet erfahren Sie hier.

Wie geht das? Altfahrzeug (Mercedes) weg – Neuwagen her

Der Vorteil für Käufer, die ihren Wagen finanziert haben ist, dass sie den Wagen zurückgeben können. Oft können sie das ohne großen Aufwand erfolgreich durchführen – selbst wenn sich die finanzierende Bank zunächst wehren sollte. Die Kunden erhalten in vielen Fällen die an die Bank gezahlten Kreditraten zurück. Sollte sich die Bank widerspenstig zeigen, kann ein spezialisierter Anwalt zu Hilfe genommen werden, damit der vom Abgasproblem behaftete Wagen dorthin wieder zurückkommt, wo er herkommt: Zu Mercedes.

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Die Pluspunkte liegen klar auf der Hand: Der Autofreund kann sich einen neuen Wagen – meist zu besseren Konditionen als vor Jahren – kaufen. Außerdem muss sich der Besitzer eines vom Dieselskandal betroffenen Wagens nicht mehr mit der Frage plagen, dass er möglicherweise einen geringeren Wert beim Verkauf des Kfz realisieren muss – also nur mit einem Verlust verkaufen kann. Zwei Aspekte, die die Entscheidung, das betroffene Dieselfahrzeug zurück zu geben, leicht machen.

Widerrufsmöglichkeit sichert den erfolgreichen Rückwärtsgang beim Autokauf

Voraussetzung dafür ist, dass der Kreditvertrag Fehler enthält. Das kann im Endeffekt nur jemand erkennen, der sich intensiv mit dieser Rechtsfrage befasst. Die Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE, Siegburg, können Ihnen mit fast 25-jähriger Erfahrung im Bankrecht helfen, die Fehler der Darlehensverträge aufzuspüren und die daraus entstehenden Chancen richtig zu nutzen. Nicht nur Kreditverträge können widerrufen werden – auch aus Leasingverträgen kann man sich befreien. Von vielen Kreisen wird deshalb vom so genannten Widerrufsjoker gesprochen, der dieses Vorgehen ermöglicht.

Mit finanziellem Rückenwind aus dem Abgasskandal?

Natürlich muss der Schädiger meistens den Schaden bezahlen. PKW-Fahrer, die eine Rechtsschutzversicherung – Verkehrsrechtsschutzversicherung reicht aus – abgeschlossen haben, erhalten meistens von dort finanzielle Schützenhilfe. Wer solch eine Versicherung nicht abgeschlossen hat, kann sich von einem Prozesskostenfinanzierer betreuen lassen: Er geht dann kein Risiko ein, teilt sich allerdings am Ende den finanziellen Erfolg.

Dabei muss es nicht unbedingt ein „Dieselstinker“, sein von dem man sich trennen will. Auch finanzierte Benziner können unter diesen Voraussetzungen „getauscht“ werden. Um es kurz zu fassen: Im Idealfall kann der Wagen zurückgegeben werden und der Kaufpreis wird zurück erstattet.

Der Zeitpunkt entscheidet

Wer sich zeitig über seine Rechte informiert und seine aktuellen Chancen nutzt, kann sich vor Fahrverboten wegen manipulierter Abgaswerte schützen. Damit der Abgasskandal nicht zu Lasten der Autofahrer von Mercedes geht, lohnt es sich, nichts auf die lange Bank zu schieben.

Die Frage, wer für das missratene „heilig´s Blechle“ aufkommt ist für die getäuschten Autobesitzer jetzt so günstig wie selten. Viele Richter urteilen vollkommen verbraucherfreundlich: Selbst eine Nutzungsentschädigung dafür, dass man den Wagen für eine gewisse Zeit fahren konnte, muss nicht in jedem Fall abgezogen werden.

Ohne Risiko einen Neuwagen anvisieren

Wer sich von Anfang an richtig informiert verhält, wird schnell den Nutzen merken. Das Ergebnis kurz gefasst: Die enttäuschten Autofahrer haben den Wagen praktisch jahrelang gefahren, ohne dafür zu bezahlen (Kraftstoff etc. ausgenommen).

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