Erwachsenenadoption – Vorteile der Adoption von Volljährigen

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Manchmal kann man sich seine Familie und seine Familienangehörigen doch aussuchen. Dies gilt, wenn man eine bereits volljährige Person adoptiert. Dies ist nach deutschem Recht möglich. Die Gründe für die Adoption sind vielschichtig. Die Effekte der Adoption sind weitreichend und nachhaltig.

Familie bedeutet Vertrauen und Sicherheit. Erwachsenadoption in Deutschland heißt neue Wege zu gehen. | E-Mail: info@rechtinfo.de - Telefon: 02241 1733 0

Sie erfahren hier:

  • Worauf beim Antrag auf Erwachsenenadoption zu achten ist.
  • Welche Wahlmöglichkeiten Sie bei der Antragstellung haben.
  • Welche positiven Effekte die Erwachsenenadoption mit sich bringt.

Inhalt

Die Adoption, die ein Erwachsener vornimmt, ändert das Familienleben. Es beginnt für den Volljährigen ein neuer Lebensabschnitt, den er selbstbestimmt gestalten kann. Damit sind Vorteile verbunden, die wir in diesem Artikel für Sie beleuchten. Wir erklären worauf es ankommt, damit es zum Erfolgserlebnis wird.

Der Adoptionsantrag – Schlüssel zum Erfolg

Der Erfolg und die Dauer des Adoptionsverfahrens hängen entscheidend davon ab, wie professionell der Adoptionsantrag formuliert ist. Ein schlecht oder unzureichend formulierter Adoptionsantrag kann zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung des Antrags durch das Gericht führen oder kann sogar zur kostenpflichtigen Ablehnung des Antrags führen. Dabei können schon Kleinigkeiten in der Darstellung und Fehler bei der Formulierung über Erfolg und Misserfolg entscheiden.

Ein guter Adoptionsantrag ist entscheidend für eine erfolgreiche Adoption.

Wenn es um die Frage geht, was einen guten Adoptionsantrag ausmacht, dann hilft der Blick ins Gesetz nur eingeschränkt weiter. Denn in § 1767 Abs. 1 BGB ist dazu lediglich ausgeführt:

 „Ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist; dies ist insbesondere anzunehmen, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist.“

Wann eine Adoption sittlich gerechtfertigt ist und wann von einem Eltern-Kind-Verhältnis auszugehen ist, dazu schweigt leider das Gesetz.

Da viele Notare, die für die Beurkundung der Adoptionsanträge zuständig sind, kaum oder keine Erfahrungen mit solchen Verfahren haben, ist deren Einsatz bei Ausarbeitung der Anträge im Einzelfall nicht ausreichend. Das kann zum Fallstrick werden und kostet unnütze Zeit.

Daher empfiehlt sich die vorherige Beratung und Vertretung durch den fachkundigen Experten und Rechtsanwalt.

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Wir bieten ihnen gerne ein erstes Infogespräch an. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an. 
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Frühzeitige Beratung zahlt sich aus – Fehler vermeiden

Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrungen und Fachkenntnisse. Wir wissen,

  • worauf die Gerichte bei den Anträgen achten,
  • welche Formulierungen unbedingt verlangt werden müssen,
  • auf welche Darstellungen und Argumente in jedem Fall verzichtet werden sollte und
  • welche Angaben und Unterlagen vorzulegen sind.

Die richtige Beratung und Antragstellung sparen letztlich Zeit, Geld und Nerven.

Wenn man bedenkt, welche finanziellen Vorteile mit der Adoption verbunden sein können, so zahlt sich eine fundierte und fachkundige Beratung und Vertretung im Einzelfall sicherlich aus. Schnell lassen sich z. B. bei der Schenkung- und Erbschaftsteuer mehrere 100.000,00 Euro sparen. Wer die günstige Steuerklasse nutzt, merkt den Vorteil sehr schnell im Portemonnaie.

Der Verfahrensablauf im Überblick:

  • Infogespräch
  • Beratung
  • Beschaffung von notwenigen Unterlagen
  • Ausarbeitung des Adoptionsantrags
  • Beurkundung des Adoptionsantrags beim Notar
  • Einreichung des Adoptionsantrags bei Gericht
  • Entscheidung des Gerichts durch Beschluss

Hinweis: Adoptierte werden bei der Bemessung der Erbschaftsteuer leiblichen Kindern gleichgestellt und wie diese behandelt. Auch adoptierte Personen profitieren also von hohen Freibeträgen und niedrigen Steuersätzen.

Die Adoption führt also dazu, dass die Erbschaft da ankommt, wo sie ankommen soll: nämlich beim Erben und nicht beim Finanzamt.

Unser Hinweis: Adoptionen können auch noch nach dem Tod des adoptierenden Elternteils ausgesprochen werden, so § 1753 Abs. 2 BGB. Voraussetzung ist die Beurkundung des Adoptionsantrags zu Lebzeiten. Entscheidend ist aber auch hier die richtige Formulierung im Adoptionsantrag.

Wurden Sie bei der Bemessung der Erbschaftssteuer nicht mit leiblichen Kindern gleichgestellt? Melden Sie sich bei uns! Wir vertreten Sie! | E-Mail: info@rechtinfo.de - Telefon: 02241 1733 0

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Enge Zusammenarbeit mit dem Mandanten - Ihr Beitrag zur erfolgreichen Erwachsenendoption

Dabei kommt es natürlich auch auf Ihre Mitarbeit und Hilfestellung an, denn Sie liefern mit Ihrem Beitrag die Basis für den Adoptionsantrag und die Begründung ans Gericht.

  • Sie kennen die Umstände am besten, die Sie dazu bewogen haben, die Adoption zu beantragen.
  • Sie wissen um Ihre enge Verbundenheit zwischen Annehmenden und Anzunehmenden.
  • Sie können Umstände, Orte und Daten nennen, die dazu geführt haben, dass diese enge emotionale Bindung entstanden ist.

Unsere Aufgabe ist es, diese Darstellungen in eine juristische Form zu bringen. Sie überzeugt den Richter oder die Richterin, dass die beantragte Adoption tatsächlich sittlich gerechtfertigt ist und ausgesprochen werden kann.

Im Adoptionsantrag sollte eine schriftliche Darstellung der Umstände bei Gericht eingereicht werden, aus denen sich die sittliche Rechtfertigung der Adoption ergibt. Denn dann erspart man sich eine Anhörung durch das Gericht, die unangenehm und lästig ist und zu Missverständnissen führen kann. So schafft man für sich selbst Sicherheit, um den Erfolg des Adoptionsverfahrens zu erreichen. Auch hier gilt, dass ein gut ausgearbeiteter und begründeter Adoptionsantrag die beste Grundlage für den Erfolg ist.

Unsere Erfahrung: Auch Fälle, die auf den ersten Blick aussichtlos erschienen, konnten doch noch zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden. Am Ende stand die erfolgreiche Adoption.

Wir helfen auch dabei, dass die erforderlichen Unterlagen so früh wie möglich vorliegen, so dass diese zusammen mit dem Adoptionsantrag bei Gericht eingereicht werden können. Das frühzeitige Beschaffen der Papiere spart Zeit und Nerven; es bringt Sie schneller zum Ziel. Gerade wenn Zeit eine große Rolle spielt, ist es hilfreich, wenn Ihnen ein Rechtsanwalt zur Seite steht.

Besonders bei Verfahren mit Auslandbezug, weil etwa einer der Beteiligten im Ausland lebt, ist es wichtig, die Unterlagen so schnell als möglich zu beschaffen. Mit unserer Erfahrung aus langer Praxis gelingt das leichter und schnell.

Wie funktioniert die Erwachsenenadoption?
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Ablauf einer Erwachsenenadoption: so geht es schnell und reibungslos

Dafür ist es erforderlich, dass bereits frühzeitig, die maßgeblichen Punkte geklärt werden, so dass der Adoptionsantrag auf den konkreten Einzelfall zugeschnitten werden kann. Folgende Punkte sollten frühzeitig geklärt werden:

  • Wo soll die Adoption durchgeführt werden? Es gibt durchaus Wahlmöglichkeiten. Nutzen Sie den optimalen Weg mit unserer Erfahrung.
  • Adoption mit starker oder schwacher Wirkung? Das ist entscheidend für den Antrag und dessen Begründung. Zudem ergeben sich Unterscheide für das Verfahren und bei der Rechtswirkung der Adoption.
  • Welche Personen müssen in welcher Form gehört oder beteiligt werden? Das variiert von der Form des Antrags. Schriftliche Erklärungen können eine nervenaufreibende Anhörung entbehrlich machen.
  • Gibt es berechtigte Interessen, die gegen die Adoption sprechen? Eventuell wollen Angehörige die Adoption verhindern und dieser widersprechen. Darauf muss reagiert werden.
  • Welcher Namen soll nach der Adoption geführt werden? Das muss beizeiten geklärt werden, da eine spätere Berichtigung oder Änderung nur schwer durchzusetzen ist. Eine Entscheidung zum richtigen Zeitpunkt bringt Ihnen Klarheit und Rechtssicherheit.
  • Sind weitere Aspekte außerhalb des eigentlichen Adoptionsverfahrens zu regeln? Zu denken ist etwa an erbrechtliche Regelungen, wie Testament, Erbvertrag oder Erbverzicht.
Spricht man Ihnen Ihr gesetzliches Recht ab? Wir beraten und vertreten Sie. E-Mail: info@rechtinfo.de – Telefon: 02241 1733 0

Erfolgreiche Adoption hat viele positive Folgen

Die Adoption hat weitreichende Auswirkungen – auch über steuerrechtliche Effekte hinaus:

  • Kinder des Angenommenen werden Enkel des adoptierenden Elternteils und damit gesetzliche Erben. Der Adoptierende wird damit nicht nur Elternteil, sondern gleichzeitig auch Großelternteil.
  • Der Angenommene erhält als neuen Geburtsnamen den Familiennamen des annehmenden Elternteils. Der Angenommene kann beantragen, dass sein bisheriger Nachname als Namensbestandteil erhalten bleibt. Dafür sind ein gesonderter Antrag und eine Begründung erforderlich.

Beispiel: Wenn Frau von Hause den Herrn Müller adoptiert, dann heißt dieser in Zukunft Herr von Hause. Er kann beantragen, dass er zukünftig Herr Müller-zu Hause oder Herr zu Hause-Müller heißt. Dafür ist ein entsprechender Antrag mit Begründung erforderlich.

  • Eheleute können ihren bisherigen Ehenamen beibehalten, wenn dies beantragt wird.
  • Auf entsprechenden Antrag hin kann auch der Vornamen des Angenommenen geändert werden. Dabei gelten nicht die strengen gesetzlichen Vorschriften des Namensänderungsgesetzes (NamÄndG). Somit eine einmalige Chance zur Änderung des Vornamens, wenn dies gewünscht ist.
  • Im Einzelfall wird der Angenommene und dessen Kinder durch die Adoption automatisch deutscher Staatsbürger. Voraussetzung nach § 6 StAG ist indes die Antragstellung zum Zeitpunkt der Minderjährigkeit und ein Antrag auf Adoption mit starker Wirkung. Auch insoweit ist die Formulierung und Begründung des Adoptionsantrags entscheidend.
  • Der ausländische Adoptierte wird bei der Erteilung von Einreisevisa und Aufenthaltserlaubnisse für Deutschland wie ein leiblicher Abkömmling behandelt und insoweit privilegiert. Folgende Aufenthaltstitel können dann beantragt und erteilt werden
  • Familiennachzug nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
  • Im Einzelfall kann so auch eine drohende Abschiebung des Adoptierten verhindert werden.

Wenn man berücksichtigt, wie kompliziert, langwierig und kostenträchtig Regelungen in diesen Bereichen sein können, stellt die Erwachsenenadoption eine schnelle und kostengünstige und zeitsparende Variante dar, um an das gewünschte Ziel zu gelangen.

Es zeigt sich sehr schnell: nur eine Einzelfallberatung kann klären, ob die gewünschten Ziele sich auch im konkreten Fall mit der Erwachsenenadoption erreichen lassen. Vermeiden Sie Fehler. Sparen Sie Kosten.

Nutzen Sie die Vorteile, die die Erwachsenenadoption bietet:

  • Erbschaft
  • Steuern
  • Namensführung
  • Staatsbürgerschaft
  • Aufenthalt
Erbschaftsteuer sparen

In diesem Beitrag informieren wir Sie zum Thema Steuern sparen durch Adoption des Erben

Ablehnung der Volljährigenadoption nicht akzeptieren – Gerichte geben Ihnen Recht

Das Familiengericht bestätigt den Antrag einer Adoption durch Beschluss. Ein positiver Adoptionsbeschluss kann nicht angefochten werden. Also auch nicht von anderen Verwandten und Kindern, die mit der Adoption nicht einverstanden sind.

Wird Ihr Anliegen abgelehnt, besteht die Möglichkeit einer Beschwerde. Dann wird das Verfahren in der nächsten Instanz vom zuständigen Oberlandesgericht oder vom Kammergericht entschieden.

Im Beschwerdeverfahren wird die ablehnende Entscheidung des Amtsgerichts in allen Einzelheiten überprüft. Kommt das Oberlandesgericht zu der Einschätzung, dass das Amtsgericht die Adoption zu Unrecht abgelehnt hat, hebt es die Entscheidung des Amtsgerichts auf und kann den Ausspruch der Adoption eigenständig aussprechen.

Wir können Sie im Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht oder dem Kammergericht können anwaltlich vertreten. Dabei achten wir auf die vorgegebenen Fristen: Wichtig ist, dass die Beschwerde rechtzeitig eingelegt und innerhalb der gesetzlichen Zeitfenster fundiert begründet wird. Auch dabei gilt, dass nur eine umfassende und fundierte Begründung den Erfolg sichert.

Dabei kann es sinnvoll sein, unsere Kanzlei als Lotsen mit ins Boot zu nehmen, wenn Sie bisher nicht anwaltlich vertreten waren oder mit der bisherigen Vertretung unzufrieden waren. Ein Anwaltswechsel kann durchaus neuen Schwung in das Verfahren bringen und so zum Erfolg führen.

Sprechen Sie uns nicht erst in letzter Minute an, denn es ist zu beachten, dass auch wir uns erst in den Fall einarbeiten müssen. Langjährige Erfahrung entbindet nicht von sorgfältiger Vorbereitung. Nur so lässt sich eine erfolgreiche Mandatsführung gewährleisten.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und können Ihnen weiterhelfen.

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Erwachsenenadoption FAQ – Sie fragen – wir antworten

Was ist FAQ?

Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle einige Fragen, die in der Praxis oft auftauchen. Kurz und knapp in übersichtlichen Portionen! Bleiben aus Ihrer Sicht darüber hinaus Punkte, die geklärt werden sollten offen, dann schreiben Sie uns per eMail oder rufen ganz einfach an.

Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt 
Wo ist der Antrag zu stellen?

Der Adoptionsantrag ist in der Regel beim Amtsgericht am Wohnort der adoptierenden Person zu stellen. Zuständig ist das Familiengericht als eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts. Schließlich geht es um die Familie. Im Einzelfall kann sich auch eine andere Zuständigkeit ergeben. Etwa bei Fällen mit Auslandsbezug.

Ist die Zustimmung von leiblichen Eltern und Kindern erforderlich?

Nein. Grundsätzlich bedarf die Adoption weder der Zustimmung der leiblichen Eltern, noch von leiblichen Kindern. Je nach Art des Antrags werden diese aber vom Gericht angehört und können Einwände gegen die Adoption erheben. Das Gericht prüft dann, ob die Einwände berechtigt sind. Wir unterstützen nicht nur in Krisenlagen Ihr Anliegen, als Erwachsener die Adoption zu erreichen.

Kann man auch einen Ausländer in Deutschland adoptieren?

Ja. Die Staatsbürgerschaft der zu adoptierenden Person spielt keine Rolle. Auch ein im Ausland lebender Deutscher kann in Deutschland nach deutschem Recht Personen adoptieren. Dies gilt selbst dann, wenn das ausländische Recht am Aufenthaltsort eine Adoption von Volljährigen nicht kennt oder gar verbietet.

Wie läuft eine Erwachsenenadoption ab?

Das Verfahren gliedert sich – grob gesagt – in fünf Phasen:

  1. Vorbereitung – Die Unterlagen werden zusammengestellt und geprüft
  2. Antrag – Das Gericht erhält den Adoptionsantrag
  3. Prüfung – Das Familiengericht steigt in die Rechtsprüfung ein
  4. Anhörung – Das Gericht untersucht die Familienverhältnisse
  5. Entscheidung – Das Gericht entscheidet über den Antrag

Beitrag vom 09.08.2021

Bilderquellennachweis: Bild 1 - Patrick Jansen | Unsplash; Bild 2 - Andriy Popov, Bild 3 - Olivier-Le-Moal (YAYMicro) | PantherMedia

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