Fortsetzungsklausel und Abfindungsausschluss in der GmbH & Co. KG
Gründet man zusammen mit anderen ein eigenes Unternehmen, liegt der Hauptaugenmerk auf der Umsetzung der Geschäftsidee. Über den möglichen Tod eines Mitgesellschafters verschwindet man üblicherweise keine Gedanken. Tritt aber dieser Fall ein, gibt es häufig ein böses Erwachen.