Wollen sie ein Pflichtteil Gutachten anfechten? Wir erklären mögliche rechtliche Schritte.
Eigentlich hat der Erbe die stärkste Stellung im Erbrecht. Was aber ist, wenn damit eine große Anzahl von Pflichten verbunden ist? Überwiegen die Belastungen, kann es sinnvoll sein, auf das Erbe zu verzichten. So ein Abwägen ist notwendig, wenn man sofort mehr aus seinem Pflichtteil bekommen kann als nach der Abwicklung des Erbfalles. Wir beleuchten die Details.
Leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Patenkinder – es gibt viele Arten von Kindern, die im Erbrecht und im Erbschaftsteuerrecht bei den Freibeträgen unterschiedlich behandelt werden.
Diese Ungleichbehandlung ist von den Eltern und den Kindern zu berücksichtigen. Nur dann sorgen sie für gerechte Lösungen und erhalten so den Familienfrieden.
Misslingt das, werden einzelne Kinder ungewollt benachteiligt; sie bekommen am Ende vollkommen willkürlich einen geringen oder gar keinen Anteil am Nachlass.
Eine Erbschaft weckt Begehrlichkeiten. Der Erbe sieht sich schnell Forderungen von interessierten Pflichtteilsberechtigten und drängenden Nachlassgläubigern ausgesetzt. Sie alle möchten Auskunft über den Wert des geerbten Vermögens erhalten, um eigene Zahlungsansprüche anmelden zu können. Doch wie ermittelt der Erbe den Wert von einzelnen Vermögensgegenständen, wie Häusern, Autos, Schmuck, Möbeln usw.? Wir zeigen Ihnen, was zu tun ist und worauf im Einzelfall verzichtet werden kann.
Die Bedeutung von Nachlassverzeichnissen wird von vielen Erben unterschätzt. Dabei hat ein Nachlassverzeichnis große Bedeutung auf die Haftung des Erben für geerbte Schulden. Durch ein ordnungsgemäß erstelltes Nachlassverzeichnis lassen sich Unklarheiten beseitigen und Klagen gegen den Erben vermeiden. Als Erbe haben Sie daher ein eigenes Interesse daran, dass von Ihnen ein korrektes Verzeichnis des Nachlasses vorgelegt wird. Lesen Sie nach, worauf zu achten ist.
Gründet man zusammen mit anderen ein eigenes Unternehmen, liegt der Hauptaugenmerk auf der Umsetzung der Geschäftsidee. Über den möglichen Tod eines Mitgesellschafters verschwindet man üblicherweise keine Gedanken. Tritt aber dieser Fall ein, gibt es häufig ein böses Erwachen.
Es gibt fast nichts, was unsere Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE im Großraum Bonn im Erbrecht nicht für Sie leisten können. Das reicht von der Beratung in erbrechtlichen Detailfragen über die Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrages bis hin zur Testamentsvollstreckung. Als Fachanwalt im Steuerrecht sind Optimierungen aus erbschaftsteuerlicher Sicht immer im Blickfeld unserer erbrechtlichen Planung.
Wir bieten Ihnen als Anwälte mit dem Schwerpunkt Erbrecht eine komplette Unterstützung bei allen Themen, die im Zusammenhang mit Erbfällen und Erbschaften auf Sie als Erblasser als auch Erben zukommen können – privat in der Familie und als Unternehmer.
In unserer Kanzlei beraten wir unsere Mandanten fachlich zur Testamentsvollstreckung. Zögern Sie nicht, uns anzurufen oder eine eMail zu senden, damit wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen können.
Maßgeblicher Inhalt eines Testamentes ist die Bestimmung des oder der eigenen Erben. Wer dabei zum Erben ernannt wird, unterliegt nur dem eigenen Willen. Als Eigentümer eines Hofes unterliegt man hingegen dabei gewissen Beschränkungen. Nicht jeder kommt als Hoferbe in Betracht.
Hat man kein Testament errichtet, so regelt das Gesetz, wem der Hof zukünftig zustehen soll und wie er die übrigen Erben abzufinden hat. Will man ungewollte Ergebnisse vermeiden, so sollte man diese Regelungen kennen.
Landläufig ist bekannt, dass der Pflichtteil einen Mindestanteil am Erbe garantiert. Der Pflichtteil gibt dem Enterbten aber auch begleitende Ansprüche, die nur wenigen bekannt sind.