Während es relativ einfach ist, den Wert von Geld- und Kapitalvermögen festzustellen, wird es beim Haus, Schmuck, Kunstsammlungen oder dem Auto schwieriger. | Rufen Sie uns an: ☎ 02241/17330 oder schreiben Sie uns: info@rechtinfo.de.
Sie erfahren hier:
- Ob Sie zur Wertermittlung verpflichtet sind
- Wie Sie den Wert ermitteln können
- Wer die Kosten der Wertermittlung bezahlt
- Wer kann die Wertermittlung verlangen?
- Sinn und Zweck der Wertermittlung
- Genügt eine Schätzung des Nachlasswertes?
- Wie wird der Wert der einzelnen Nachlassgegenstände ermittelt?
- Wertgutachten eines Sachverständigen im Ausnahmefall nötig
- Kosten der Wertermittlung
- Wie wehrt man sich gegen eine falsche oder fehlerhafte Wertermittlung?
- FAQ
- Nutzen Sie den Sofortkontakt zu einem Fachanwalt
Wer kann die Wertermittlung verlangen?
Der Erbe ist in unterschiedlicher Weise dazu verpflichtet, Angaben zum Wert des von ihm geerbten Vermögens zu machen. So etwa gegenüber
- dem Nachlassgericht
- dem Notar
- dem Finanzamt
- dem pflichtteilsberechtigten Familienangehörigen.
Die Angaben zum Wert des Nachlasses dienen in der Regel dazu, die Höhe von Gebühren, Steuern oder Geldzahlungsansprüchen festlegen zu können.
Beispiel:
Die Höhe der Gebühren für den Erbschein hängt davon ab, wie hoch der Wert des geerbten Vermögens ist. Ist das Vermögen niedrig, sind auch die Gebühren beim Notar und Nachlassgericht niedrig. Bei hohen Erbschaften fallen die Gebühren höher aus, obwohl der Bearbeitungsaufwand in der Regel derselbe ist.
Die auskunftsberechtigte Behörde oder Person ist darauf angewiesen, dass der Erbe zutreffende Angaben macht, der Wert des Nachlasses also richtig ermittelt und angegeben wird.
Miterben untereinander sind in der Regel nicht auskunftsberechtigt, da sie sich selbst ein eigenes Bild vom Wert des Hinterlassenen machen können.
Sinn und Zweck der Wertermittlung
Bedeutung des Nachlasswerts für:
- Höhe der Gebühren
- Höhe der Steuern
- Höhe des Pflichtteils
Die Wertermittlung hat also den Zweck, eine korrekte Auskunft über den wirtschaftlichen Wert des Nachlasses zu geben. Dieser ist in Euro anzugeben.
Es kommt also nicht darauf an, welchen Wert ein Gegenstand für den Erben hat, sondern welchen Preis er beim Verkauf erzielen würde. Man spricht insoweit vom sogenannten Verkehrswert
Beispiel:
Der Verkehrswert eines Autos ist der Preis, den man beim Verkauf des Wagens üblicherweise und unter normalen Umständen als Verkäufer erhalten würde.
Der Nachlasswert ist die Summe aller Verkehrswerte der geerbten Gegenstände und Sachen abzüglich der Schulden und Belastungen.
Gerechnet wird etwa so:
Bankkonto: | 4.200,00 € |
Auto: | 8.500,00 € |
Haus: | 120.000,00 € |
Schulden | -35.000,00 € |
Beerdigung | -2.500,00 € |
Der Nachlasswert beträgt dann insgesamt 95.200,00 €.
Setzt man diesen Wert von 95.200,00 € an, so zahlt man für den Erbschein Gebühren in Höhe von 546,00 €. Erbt die Tochter, dann bleibt sie unter dem gesetzlichen Freibetrag und zahlt keine Erbschaftsteuer. Ihrem pflichtteilsberechtigten Bruder müsste die erbende Tochter einen Pflichtteil von einem Viertel in Höhe von 23.800,00 € zahlen.
Der Nachlasswert hat also Einfluss darauf, was der Erbe an Gebühren zahlen muss.
Wir bieten ihnen gerne ein erstes Infogespräch an. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an.
☎ 02241/17330 oder info@rechtinfo.de.
Genügt eine Schätzung des Nachlasswertes?
Der Maßstab der Genauigkeit und Überprüfbarkeit der Angaben ist unterschiedlich hoch und hängt davon ab, wer die Auskunft zum Nachlasswert aus welchem Grund verlangt.
Die Notare und Nachlassgerichte begnügen sich in der Regel mit groben Schätzungen zum Nachlasswert, wenn es um die Bemessung der Gebühren für den Erbschein geht. In der Regel werden grobe Schätzungen des Erben nicht angezweifelt oder überprüft, sofern diese nicht völlig an der Wirklichkeit vorbeigehen.
Auch die Finanzämter setzen in der Regel einen großzügigen Maßstab an, wenn es um die Bemessung der Erbschaftssteuer geht. Das Finanzamt verlässt sich auf die Ehrlichkeit des Erben und überprüft nur grobe Unrichtigkeiten und offenkundige Falschangaben.
Dagegen hat eine Person, die enterbt worden ist, der aber ein gesetzlicher Pflichtteil zusteht, umfassende und weitgehende Auskunftsrechte gegenüber dem Erben. Der Pflichtteilsberechtigte hat ein umfassendes Auskunftsrecht hinsichtlich des Nachlasswertes. Er kann umfassende Auskünfte und Nachweise vom Erben verlangen.
Wie wird der Wert der einzelnen Nachlassgegenstände ermittelt?
Bei Bankkonten und Wertpapieren ist die Wertermittlung relativ einfach, da man sich nur den Kontostand oder den Börsenkurs am Todestag des Verstorbenen anschauen muss. Der genaue Euro-Betrag ist schnell und einfach zu ermitteln.
Gleiches gilt für Geldschulden, da sich auch hier die Restschuld schnell ermitteln lässt.
Bei Sachen und Dingen des Verstorbenen kann die Wertermittlung schwierig sein, da der Verkaufswert (= Verkehrswert) zum Todeszeitpunkt für jeden Gegenstand ermittelt werden muss.
Der Wert eines Autos bemisst sich nach den wertbildenden Faktoren, also dem
- Typ des Fahrzeugs, der
- Ausstattung, dem Alter, der
- Laufleistung in Kilometern und dem
- Erhaltungszustand.
Beispiel:
Ein gut erhaltener Oldtimer aus den 1950er Jahren (z.B. VW Käfer) hat einen höheren Marktwert, als ein zehn Jahre alter Opel Astra, der 150.000 Kilometer auf dem Tacho hat und bereits deutliche Verschleißerscheinungen an Motor und Karosserie zeigt.
Auch der Wert von Immobilien, wie Häuser und Wohnungen, hängt von vielen Faktoren ab, wie etwa der Lage, der Größe, dem Schnitt und dem Zustand der Leitungen.
Beispiel:
Die 50-qm-Loftwohnung in Hamburg mit Blick auf die Elbe hat einen höheren Wert, als ein Ferienhaus in Sachsen-Anhalt mit Blick auf die A2, auch wenn dessen Wohnfläche 150qm beträgt.
In der Regel müssen die relevanten wertbildenden Faktoren der Sache angegeben werden, die je nach Gegenstand variieren. Gefahrene Kilometer beim Auto und Quadratmeter bei der Immobilie.
Erste Schätzungen zum Wert der Sache können schnell und oft kostenlos im Internet vorgenommen werden. Preise von vergleichbaren Autos, Häusern und Wohnungen lassen sich durch Recherchen in einschlägigen Internetportalen und Verkaufsplattformen heraussuchen und finden. Oft reichen solche Einschätzungen bereits aus, ohne dass hierdurch zusätzliche Kosten anfallen.
Dies gilt auch bei der Wertermittlung von Schmuck, Uhren, Antiquitäten und sonstigem wertvollem Hausrat.
Es sind viele Nachlassgegenstände, bei denen der Wert ermittelt werden muss? Melden Sie sich bei uns! Wir helfen Ihnen. | ☎ 02241/17330 oder info@rechtinfo.de.
Wertgutachten eines Sachverständigen im Ausnahmefall nötig
Nur in Ausnahmefällen ist die Vorlage von Wertgutachten erforderlich.
Der Notar, das Nachlassgericht und das Finanzamt verlangen in der Regel keine Vorlage von Wertgutachten.
Dagegen hat der von der Erbschaft ausgeschlossene Pflichtteilsberechtigte einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass der Erbe notfalls ein professionelles Wertgutachten eines Sachverständigen vorlegt, aus dem sich der Wert der begutachteten Sache ergibt, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.
Dies kann etwa in Betracht kommen, wenn es um die Wertfestsetzung bei Immobilien, Gemälden, Antiquitäten oder Sammlungen geht.
Der Erbe muss dann selbst für ein Wertgutachten sorgen und dieses dem auskunftsverlangenden Pflichtteilsberechtigten vorlegen.
Kosten der Wertermittlung
Die Kosten der Wertermittlung sind vom Nachlass, also vom geerbten Vermögen zu zahlen.
Letztlich zahlt diese also der Erbe, da die Kosten für die Wertermittlung und eventuell teure Wertgutachten von seiner Erbschaft gezahlt werden und diese reduzieren.
Vor diesem Hintergrund ist stets zu klären, ob der Erbe tatsächlich zur Auskunftserteilung, zur Wertermittlung und zur Vorlage eines Sachverständigengutachtens verpflichtet ist. Eine rechtliche Überprüfung macht daher Sinn, da sich hierdurch unnötige Kosten und Belastungen sparen lassen.
Wie wehrt man sich gegen eine falsche oder fehlerhafte Wertermittlung?
Auskunftsforderung des Pflichtteilsberechtigten umfasst:
- Nachlassverzeichnis
- Vorlage von Belegen
- Wertermittlung
Wird der Nachlasswert gar nicht oder nicht ordnungsgemäß ermittelt, dann kann die Wertermittlung auch vor Gericht erzwungen werden.
Das Gericht ermittelt den Wert des Nachlasses dann zwar nicht selbst, sondern hilft dem Auskunftsberechtigten zu seinem Recht.
Der auskunftsberechtigte Pflichtteilsberechtigte ist also nicht Bittsteller, der sich mit unzureichenden und offenkundig falschen Wertangaben abfinden muss. Vielmehr kann er sein Recht notfalls auch bei Gericht einklagen und so die Wertermittlung erzwingen.
Im Hinblick auf das Kostenrisiko und die Dauer eines solchen Gerichtsverfahrens macht eine frühzeitige anwaltliche Beratung für alle Beteiligten Sinn.
So lassen sich Fehler und hierdurch entstehende Kosten vermeiden.
Wir helfen Ihnen gerne weiter, damit Ihnen keine Schäden entstehen, sondern Sie schnell zu Ihrem Recht kommen.
Benötigen Sie Unterstützung im ermitteln des Nachlasswerts? Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen!
☎ 02241/17330 oder info@rechtinfo.de.
Nachlasswert FAQ – Sie fragen – wir antworten
Was ist FAQ?
Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle einige Fragen, die in der Praxis oft auftauchen. Kurz und knapp in übersichtlichen Portionen! Bleiben aus Ihrer Sicht darüber hinaus Punkte, die geklärt werden sollten offen, dann schreiben Sie uns per eMail oder rufen ganz einfach an.
Entscheidender Zeitpunkt für die Wertermittlung des Nachlasses ist stets der Tod des Verstorbenen. Es kommt darauf an, welchen Wert die zum Nachlass gehörenden Gegenstände zum Zeitpunkt des Todes hatten. Spätere Wertveränderungen sind unbeachtlich, so etwa durch Kursschwankungen bei Aktien. Will der Erbe kein Risiko eingehen, sollten Aktien verkauft oder gegen Kursverluste abgesichert werden.
Ja. Grundsätzlich muss auch im Ausland befindliches Vermögen angeben werden, da auch dieses nach deutschem Erbrecht vererbt wird. Dies betrifft etwa Immobilien im Ausland (z.B. Ferienwohnung in Spanien auf Mallorca) oder Geldvermögen im Ausland (z.B. Konto in der Schweiz). Das Verschweigen von ausländischem Vermögen kann für den Erben mit ernsthaften Konsequenzen verbunden sein, da dies als Straftat gewertet werden kann.
Fordert ein Unberechtigter die Auskunft über den Nachlasswert oder wird ein Sachverständigengutachten verlangt, obwohl der Wert des betreffenden Gegenstands eigentlich feststeht, dann kann die Forderung als unbegründet zurückgewiesen werden.
Im Hinblick auf ein drohendes Klageverfahren sollte in einem solchen Fall anwaltlicher Rat eingeholt werden, um feststellen zu lassen, ob die Weigerung zu Recht besteht. Außerdem kann dann die Klageverteidigung vorbereitet werden. Wir helfen Ihnen insoweit gerne weiter, wenn Sie Fragen haben oder Unklarheiten bestehen.
Beitrag vom 08.11.2021
Bilderquellennachweis: Bild 1 - yuliang11; Bild 2 - Kzenon | PantherMedia