Für Kunden der Generali Lebensversicherung bares Geld wert: Widerspruch nutzen und Mehrwert einkassieren - ? info@rechtinfo.de - ☎ 02241/17330
- Landgericht Limburg stärkt Versicherungsnehmer den Rücken
- Warum es mehr aus der Lebensversicherung gibt
- Gericht urteilt für den Versicherungsnehmer
- Gutachten beschleunigt den Prozess enorm
- Kosten für Gutachten zahlt Generali Lebensversicherung
- Run-off der Generali Lebensversicherung zu Viridium bereitet Sorgen
- Massive Kritik am Run-off
- Versicherung prüfen: für alle Versicherungskunden die zusätzliche Chance
- Sie haben weitere Fragen zum Thema Lebensversicherung bei der Generali widerrufen?
Was die Branche der Lebensversicherer fürchten lässt, ist die seit vielen Jahren andauernde Niedrigzinsphase. Auch Verbraucher beschleicht ein Gefühl von Unsicherheit, wenn sie ihre Policen prüfend in die Hand nehmen. Diese Krise lässt deshalb das Vertrauen der Kunden schwinden, denn sie befürchten, dass eine ausreichende Rendite nicht mehr erwirtschaftet werden kann.
Landgericht Limburg stärkt Generali Versicherungsnehmer den Rücken
Das Landgericht Limburg erklärte dem Münchener Versicherungsunternehmen Anfang 2019 ganz klar, dass deren Kunde mehr beanspruchen könne, als nur die geringen zugebilligten Werte. Auch den Ertrag, den das Unternehmen selbst für sich aus dem angelegten Geld gezogen hat, steht damit dem Kunden zu. Im Endeffekt ging es um viel Geld, das der Kunde mehr erhielt.
Warum es mehr aus der Lebensversicherung gibt
Ausgangspunkt war ein Vertrag mit der Volksfürsorge Deutsche Lebensversicherungs AG, der 2007 abgeschlossen und von der Generali Lebensversicherung übernommen worden war. Das Versicherungsunternehmen klärte bei Vertragsabschluss seine Kunden systematisch falsch auf und muss für diesen Malus jetzt geradestehen.
Grundlage des Fehlers ist die falsche Widerspruchsbelehrung, in der Öffentlichkeit auch als so genannter Widerrufsjoker bekannt. Denn in der Widerspruchsbelehrung steht im Vertrag:
„Sie haben das Recht, dem Abschluss des Versicherungsvertrages innerhalb von 30 Tagen nach Zugang dieses Versicherungsvertrages, der Versicherungsbedingungen, der Tarifbestimmungen und der weiteren für den Vertragsinhalt maßgeblichen Verbraucherinformationen in Textform zu widersprechen. …“
Dieser Teilbereich der Widerrufserklärung ist fett hervorgehoben worden, während der weitere Text in normaler Schrift gedruckt worden war. Außerdem sind nach Angaben der Versicherungsnehmer ihnen nicht alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden.
Gericht urteilt für den Generali Versicherungsnehmer
Damit stellte sich das Gericht auf die Seite des Versicherungskunden. Er konnte fast komplett das eingezahlte Geld zurück erhalten – und eben nicht nur den Rückkaufswert. Das bedeutet, dass er auch noch den Gewinn, den die Generali Lebensversicherung AG in der Zwischenzeit erzielt hatte, einstreichen konnte.
Als einen der entscheidenden Fehler der Generali sahen die Richter, dass die Frist in der Widerrufsbelehrung nicht eindeutig bestimmt gewesen war, da für den Beginn nur auf den Erhalt des Versicherungsscheins abgestellt worden war. Auch in weiteren Punkten ging das Versicherungsunternehmen nicht korrekt mit seinen Kunden um, so die hessischen Richter.
Gutachten beschleunigt den Prozess enorm
Um die Höhe des Guthabens für den Kunden zu ermitteln, ist es notwendig, ein mathematisches Fachgutachten zu erstellen. Mit einem Gutachten eines Aktuars in der Hand weiß man schon vor Prozessbeginn, wie hoch der Betrag ist, den das Versicherungsunternehmen zusätzlich ausschütten soll. Dazu zählen im Wesentlichen alle Prämien, die von der Versicherung erzielten Gewinne, abzüglich eines geringen Betrages für den Versicherungsschutz, den man erhalten hat. Der Versicherungskunde muss sich nicht mit den schmalen Rückkaufswerten begnügen. Weiterer Pluspunkt eines solchen Gutachtens ist, dass ein Gerichtsverfahren damit regelmäßig schnell über die Bühne geht. Die Richter müssen nicht erst jemanden beauftragen, um den Zahlbetrag, den der Kunde beanspruchen kann, zu ermitteln.
Kosten für Gutachten zahlt Generali Lebensversicherung
Diese Kosten, die man für ein Sachverständigengutachten aufwenden muss – so die Richter, die die Generali Lebensversicherung verdonnerten, muss die Versicherungsgesellschaft ersetzen. So nützt es der Versicherungsgesellschaft regelmäßig nichts, wenn sie mauert und Angaben über den wirklichen Wert der Lebensversicherung verweigert.
Run-off der Generali Lebensversicherung zu Viridium bereitet Sorgen
Wenn Versicherungsnehmer und versicherte Personen Unsicherheit verspüren, dann stimmt wohl etwas nicht mit dem Versicherungsunternehmen. Die Generali Lebensversicherungs AG hat in 2018 den Verkauf ihres Versicherungsbestandes an den Abwickler und Bestandsmanager Viridium, Neu Isenburg (Hessen), eingefädelt. Wie das Handelsblatt online im April 2019 publiziert, wurde Anfang 2019 der Deal durchgeführt. Man geht von einem der größten Ausverkäufe von Versicherungsbeständen in Deutschland aus, mit fast 4 Millionen Verträgen. Als Preis für die klassischen Lebenspolicen mit garantierten Kapitalanlagen von 37,1 Milliarden Euro wurde eine Milliarde Euro genannt.
Die Generali Lebensversicherung selbst ist seit Herbst 2019 durch ihren neuen Namen Proxalto Lebensversicherung weiterhin am Markt aktiv.
Massive Kritik am Run-off
Einen solchen Verkauf nennt man in der Lebensversicherungsbranche „Run-off“ und kann nur mit der Genehmigung der Finanzaufsicht (BaFin) über die Bühne gehen. Ziel des Run-off ist es, den Kunden weniger an Überschüssen zuzuführen als es durch das ursprüngliche Lebensversicherungsunternehmen erforderlich gewesen wäre, maximal den Garantiezins.
Dabei ist es wichtig zu wissen, dass der Garantiezins nur auf die Sparbeiträge geleistet wird, nicht jedoch auf die Beträge, die Versicherungsnehmer einzahlen, um die Verwaltungskosten eines Versicherungsunternehmens abzudecken. Oft machen die Verwaltungskosten zwischen 30-40 % der Versicherungsprämie aus. Damit ist schnell klar, dass die Lebensversicherung inzwischen kein Erfolgsmodell für die Vermögensanlage ist.
Für viele Versicherte und Versicherungsnehmer erstaunlich, aber sie müssen es hinnehmen: Sie selbst werden nicht gefragt, ob sie mit dem Wechsel ihres Vertragspartners einverstanden sind. Deshalb schreibt die Finanzpresse, dass ein derartiger Zwangswechsel des Vertragspartners die Versicherungskunden überwiegend beunruhigt.
Verbraucherschützer sehen einen solchen Ausverkauf an eine Run-off-Gesellschaft kritisch und beziehen sich auf die Bundesbank (Finanzstabilitätsbericht 2017):
„Versicherer im Run-off sind vom Wettbewerbsdruck abgekoppelt. Sie können sich darauf beschränken, die Versicherten nur im gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfang an den Überschüssen zu beteiligen. Somit besteht ein höherer Spielraum, um die zugesagten Garantien zu erfüllen. Wird der Bestand allerdings zu klein, ist möglicherweise kein adäquater Risikoausgleich für biometrische Risiken im Kollektiv mehr möglich.“
Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ralph Brinkhaus hat – nach Angaben von TEST (Online-Ausgabe) – den Verkauf von Versicherungsbeständen laut Online-Fachdienst „Versicherungsmonitor“ einen „massiven Vertrauensbruch gegenüber den Versicherten“ genannt.
Versicherung prüfen: für alle Versicherungskunden die zusätzliche Chance
Sie überlegen, ob die Rendite Ihrer Lebensversicherung noch ausreicht und ob Ihnen auch ein Mehrwert zusteht? Ein Mehrwert, um die Altersvorsorge optimal zu gestalten, ist bei vielen abgeschlossenen Lebensversicherungen enthalten. Auch bei den Versicherungsverträgen, die bereits beendet worden sind; z. B. durch Ablauf oder Kündigung. Wichtig ist lediglich, dass sie zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen sein müssen.
Wer diesen Weg gehen will und zunächst wissen will, ob er rechtlich gangbar und wirtschaftlich sinnvoll ist, kann sich ganz einfach an GÖDDECKE RECHSANWÄLTE wenden.
Ein Telefonat oder eine eMail reicht meist aus, um die Grundlagen zu klären und ist – oft anders als bei Verbraucherzentralen – vollkommen kostenfrei. Nutzen Sie ganz einfach das unten stehende Kontaktformular oder rufen Sie einfach an.
Bild von Chetraruc auf Pixabay