Die Insolvenz der P&R-Containergesellschaften beschäftigt die Anleger seit fünf Jahren. Anfang 2023 hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine erste positive Entscheidung im Insolvenzverfahren getroffen. Anleger müssen erhaltene Beträge an den Insolvenzverwalter Jaffé nicht zurückzahlen. Wir informieren kurz und verständlich darüber, welche Konsequenzen diese Entscheidung für sie hat.
Wenn auch Sie ein Sparprogramm der Multi-Invest Sachwerte GmbH – von vielen Anlegern auch Goldwertsparplan genannt – abgeschlossen haben, sollte Sie interessieren, wie ein Berliner Gericht die Rechtlage einschätzt. Das Gericht vertrat die Meinung, der Goldsparplan sei mit deutschem Recht wohl nicht vereinbar. Deshalb sehen wir Chancen für alle Anleger, die in Goldwertsparpläne der Multi-Invest investiert haben.
Wenn auch Sie eine Zahlungsaufforderung von Herrn Anwalt Ralf Heyl aus Hürth wegen Forderungen der Postbank erhalten haben, müssen Sie handeln. Werden Sie nicht aktiv, kann eine gerichtliche Klage auf Sie zukommen.
Werden Sie verklagt, ist dies mit unnötigem Aufwand und Kosten verbunden. Daher gilt: schnell agieren, um die Forderung abzuwehren. Wir sagen Ihnen, wie es geht.
Das Insolvenzverfahren bei LeaseTrend AG ist Anfang Oktober 2021 eröffnet worden. Bei den Sparern türmen sich jetzt die Fragen, wie es weitergehen wird. Konkret: ob Anleger am Ende Geld zurückerhalten können oder schlimmstenfalls noch welches an den Insolvenzverwalter zahlen müssen. Wir geben in unserem Blog Antworten und erklären, warum es ratsam ist, noch vor der Gläubigerversammlung am 21. Dezember aktiv zu sein.
Besser ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende. Obwohl das Amtsgericht Leipzig der auch von uns heftig kritisierten Insolvenz in Eigenverwaltung einen Riegel vorgeschoben hat, ist die Unsicherheit für Investoren nicht beendet. Anleger laufen im Insolvenzverfahren der UDI-Unternehmen Gefahr, dass sie nochmals übervorteilt werden. Warum das so ist, lesen Sie hier.
Für einen Teil der UDI-Gesellschaften wurden Insolvenzanträge gestellt. Hier stehen die Anleger mit ihren Nachrangdarlehen im Feuer. Bisher nicht davon betroffen sind die Gesellschaften UDI Energie FESTZINS 10 – 14 GmbH & Co. KG. Nachdem bei den Gesellschaften die Komplementärin ausgetauscht wurde, gibt es einen Silberstreif am Horizont. Erfahren Sie, wie Sie als Anleger davon profitieren.
Lange Gesichter bei UDI-Anlegern: Bei der UDI Energie Festzins VI GmbH & Co. KG ist Anfang Mai 2021 mit dem Antrag auf Insolvenz der worst-case eingetreten. Für andere Gesellschaften aus dem gleichen Hause sollen Anleger auf Forderungen verzichten. Wir zeigen, was die Hintergründe sind, was Anleger jetzt tun können (und müssen) und was sonst noch drohen kann.
Viele Kreditinstitute spielen auf Zeit und Sparer leiden darunter: Der Bundesgerichtshof hat bereits 2004 bestimmte Klauseln zur Zinsanpassung in sogenannten Prämiensparverträgen für unwirksam erklärt.
Damit ist jetzt Schluss – die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) drängt Sparer und Kunden zum Handeln. Auch ist eine für die betroffenen Kreditinstitute nicht ganz angenehme Allgemeinverfügung bereits in der Pipeline.
Der „Wertsicherungs-Sparplan“ von Multi Invest soll ein Investment in Edelmetall sein. Gold, Silber oder Platin locken Anleger. Was bekommen Sie wirklich? Wir analysieren das Kleingedruckte im Vertrag. Entscheiden Sie selbst, ob diese Geldanlage sicher ist.
Seit nunmehr über 10 Jahren begleiten uns die atypisch stillen Beteiligungen der Albis Unternehmensgruppe. Mit wiederkehrender Regelmäßigkeit werden die atypisch stillen Beteiligungen der NL NordLeas AG / LeaseTrend AG zum Jahresende per Kündigung beendet und die Gesellschaften fordern von den Anlegern Geld.
Unser Tipp hat schon in früheren Jahren vielen geholfen: Zahlen Sie nicht - lautete zu Recht unsere Empfehlung. Mehr noch: Fordern Sie Geld zurück – und viele unserer Mandanten konnten davon profitieren! Erfahren Sie, wie das geht!