LeaseTrend AG – zahlungsunfähig und überschuldet: Was die Insolvenz für Anleger bedeutet! | E-Mail: info@rechtinfo.de - Telefon: 02241/17330
Es sind fast schon Dinosaurier der Anlegergeschichte in Deutschland. Die sog. „Rothmann-Fonds“ wurden bereits gegen Ende der 90er Jahre an den Anleger bzw. die Anlegerin gebracht. Sparer, die sich gegen unberechtigte Forderungen der LeaseTrend AG und ihrer Vorgängergesellschaften gewehrt haben, konnten mit unserer Hilfe bereits in der Vergangenheit Erfolge erzielen.
Freude haben die atypisch stillen Beteiligungen in den letzten Jahren nicht mehr gemacht; vor allem dann nicht, wenn Guthaben nicht ausgezahlt wurden oder die Anleger auf Rückzahlung verklagt wurden. Nun übernimmt erst einmal der Insolvenzverwalter das Ruder. Wir zeigen Ihnen, welche Auswirkungen dies hat.
Wichtige Termine im Überblick
Stand: 31. Juli 2023
Mit Beschluss vom 01.10.2021 hat das Amtsgericht München (AG München) das Insolvenzverfahren über das Vermögen der LeaseTrend AG eröffnet (AG München 1542 IN 2085/21). Zum Insolvenzverwalter wurde Dr. Max Liebig, Mitglied der bekannten Insolvenzkanzlei Jaffé, bestellt.
Die Gläubiger sollen ihre Forderungen bis zum 09.11.2021 beim Insolvenzverwalter anmelden. Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderung ist der 21.12.2021.
Ebenfalls auf den 21.12.2021 wurde der Termin zur Gläubigerversammlung gesetzt, der unter anderem der Bestätigung oder dem Austausch des Insolvenzverwalters und der Bestimmung der Zusammensetzung des Gläubigerausschusses dient.
Grundsätzlich gab es bei der LeaseTrend AG drei Beteiligungsformen: Classic, ClassicPlus und Sprint. Bei den Beteiligungsformen Sprint handelte es sich um Verträge mit ratierlich zu erbringender Einlage. Auszahlungen haben die Anleger aus diesen Beteiligungen in den meisten Fällen nicht erhalten. Das führt bei den Anlegern mit der Anlageform Sprint dazu, dass die jeweiligen Beteiligungskonten der Anleger Guthaben ausweisen dürften. Bisher hat sich die LeaseTrend AG sehr zögerlich bei der Auszahlung von Guthaben gezeigt. Diese Forderungen müssen nun aber in der Insolvenz geltend gemacht werden.
Faktenüberblick im Insolvenzverfahren der LeaseTrend AG
Stand: 31. Juli 2023
Zwar handelt es sich bei den Beteiligungsformen bei der LeaseTrend AG um atypisch stille Beteiligungen, die zudem auch noch mit einer sog. Nachrangklausel versehen sind. Eine solche soll bewirken, dass die Gläubiger nachrangig nach allen anderen Gläubigern befriedigt werden sollen. Damit könnten Anleger keine Forderungen geltend machen und müssten warten, bis alle anderen Gläubiger befriedigt sind. Faktisch dürften die Anleger damit leer ausgehen.
Hier nun kommt aber die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) den Anlegern zu Hilfe. Zum einen können in Fällen wie diesem hier die Forderungen aus einer atypisch stillen Beteiligung unter bestimmten Bedingungen mit Darlehensforderungen gleichgesetzt werden. Des Weiteren hat der BGH seine Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Nachrangklauseln seit 2019 verschärft, womit solche Nachrangklauseln als unwirksam angesehen werden können. (BGH Urteil vom 12. Dezember 2019 - IX ZR 77/19)
Beides führt dazu, dass die Anleger der Beteiligungsform Sprint Forderungen anmelden können und auch sollten, um sich alle Rechte in der Insolvenz zu sichern. Nur mit einer entsprechenden Anmeldung nehmen die Anleger an der Schlussverteilung über die Quote überhaupt teil. Anderenfalls gehen sie in jedem Fall komplett leer aus.
Unsere Ansicht wird auch durch Urteile des Landgericht München aus 2021 und des Oberlandesgericht München aus 2023 unterstützt. Im Kern besagt das Urteil, dass Sprint-Anleger sich in die Insolvenztabelle eintragen lassen können. Einer vom Insolvenzverwalter an den Bundesgerichtshof adressierten Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgericht München bemessen wir keine hohen Erfolgsaussichten bei.
Somit sollten sich diese Anleger durch diese Urteile unserer Ansicht nach aufgefordert sehen, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden, da sie ansonsten keine Auszahlungen zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Insolvenzverfahren erhalten werden.
Die Anleger der Beteiligungsform Sprint können und sollten Forderungen anmelden.
Was heißt das für Sie? Lassen Sie uns Ihren Fall ansehen. Wir helfen Ihnen.
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Die Besonderheit der Anlageformen Classic und Classic Plus lag darin, dass die Anleger gewinnunabhängige Ausschüttungen erhalten haben. Was sich erstmal gut anhört, wird dann zum Pferdefuß, wenn die Beteiligungen beendet worden sind oder beendet werden.
Der Gesellschaftsvertrag sieht nämlich vor, dass diese Entnahmen den Gewinnen bzw. Verlusten gegenübergestellt werden müssen. Wenn die Entnahmen die vorhandenen Gewinne und den Anteil am Unternehmenswert übersteigen, ist der Differenzbetrag auszugleichen.
In der Folge führt dies zu einer sehr komplizierten Berechnung, die bereits in vielen Gerichtsverfahren für heftigen Streit sorgte. Vereinfacht ausgedrückt geht es dabei immer um die Frage, ob die von der LeaseTrend AG vorgenommene Rechenmethode richtig oder falsch ist. In der Vergangenheit hat sich vieles als von LeaseTrend AG falsch herauskristallisiert.
Gerade für Anleger, deren Beteiligung zum Ende dieses, des letzten und auch des vorletzten Jahres beendet wurde, besteht die erhebliche Gefahr, dass die daraus resultierenden Ansprüche nun vom Insolvenzverwalter geltend gemacht werden müssen und auch geltend gemacht werden.
Die Anleger, die nur die Beteiligungsform Sprint gewählt und bisher keine Auszahlungen erhalten haben, müssen ihre Forderungen fristgerecht anmelden. Da es dabei auf die bisherigen Entscheidungen des BGH ankommt und die anzumeldende Forderung richtig berechnet und zutreffend begründet werden muss, kann die Hinzuziehung eines Anwaltes sinnvoll sein. Möglicherweise können aber auch bereits die ersten Fragen in einem kostenlosen Infogespräch mit uns geklärt werden.
Für die Anleger, die sich aufgrund ihrer beendeten Beteiligung Forderungen ausgesetzt sehen, ist in jedem Falle anwaltliche Hilfe ratsam. Es kommt hier auf die Kenntnis der bisherigen Entscheidungen der Gerichte hierzu an. Wir vertreten Anleger in diesen Beteiligungen seit über 10 Jahren und haben auch bereits obergerichtliche Entscheidungen hierzu erstritten.
In vielen Fällen ist es unbedingt erforderlich, einen Anwalt einzuschalten – und zwar dann, wenn es sich um ein Gerichtsverfahren handelt, in dem ein Landgericht über Zahlungen entscheiden soll. Sinnvoll ist es in jedem Fall, einen versierten Anwalt zu Rate zu ziehen, denn die Materie ist komplex und die Gefahr, auf Grund von Unkenntnis überflüssigerweise zu zahlen, hoch.
Anlageprogramme der LeaseTrend AG
Stand: 31. Juli 2023
Entscheidend ist, dass die „richtigen“ Forderungen bei LeaseTrend AG zur Insolvenztabelle angemeldet werden – das betrifft nicht nur die Höhe, sondern auch den so genannten Rechtsgrund. Es kann auch entscheidend sein, zu welchem Zeitpunkt Sie den Vertrag abgeschlossen haben.
Zu Problemen kann es nach unserer Ansicht auch kommen, wenn Ihnen noch keine (ausreichende) Abrechnung zu Ihrer Beteiligung vorliegt.
Wir raten, die Frist zur Anmeldung der Forderung einzuhalten, da ansonsten „Strafgebühren“ durch das Gericht bei verspäteter Anmeldung erhoben werden. Diese zusätzlichen Kosten können bei rechtzeitiger und vollständiger Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle erspart werden.
Sind Sie als Anleger betroffen? Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an.
☎ 02241/17330 oder info@rechtinfo.de.
Was ist FAQ?
Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle einige Fragen, die in der Praxis oft auftauchen. Kurz und knapp in übersichtlichen Portionen! Bleiben aus Ihrer Sicht darüber hinaus Punkte, die geklärt werden sollten offen, dann schreiben Sie uns per eMail oder rufen ganz einfach an.
Ja, bereits seit Jahren sind Erfolge für unsere Mandanten erzielt worden. Einige Prozessergebnisse geben wir schlaglichtartig an dieser Stelle wieder:
Schon 2013 ist Albis Finance AG-Anlegern mit unserer Hilfe der Rücken gestärkt worden, weil die Forderungen aus unklaren Abrechnungen pauschal und nicht nachvollziehbar vollkommen zu Unrecht eingeklagt worden waren. Unser Einwand, dass die Höhe der Klageforderung schlechthin nicht nachvollziehbar sei, wurde von Gerichten uneingeschränkt bestätigt.
Auch 2014 machten wir uns für NL NordLease AG-Beteiligte stark. Der damalige angebliche Verweis auf die Liquiditätslage sollte Anleger davon abhalten, dass sie ihr Geld einforderten – zu Unrecht, wie ein von uns erstrittenes Urteil des Landgericht Aachen meinte.
So wies das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln) Anfang 2017 die Klage von Albis Finance AG / NL NordLease AG ab, als es um Forderungen gegen einen von uns vertretenen Anleger aus einem negativen Auseinandersetzungsguthaben ging. Schon in der ersten Instanz (LG Bonn) war eigentlich klar: Es gab keinen Grund für eine Zahlung, weil die Berechnung nicht korrekt war.
In vielen Fällen hat LeaseTrend AG Anlegern erst ihre Guthaben erstattet, nachdem wir aktiv zur Zahlung aufgefordert haben. Darüber hinaus gab es Schützenhilfe für die Kapitalgeber durch Gerichte: sie urteilten klar, dass LeaseTrend AG Geld an deren Anleger überweisen muss.
Die Frage der Kosten hängt von der konkreten Tätigkeit, die wir für Sie erledigen, und dem Wert ab. In gerichtlichen Verfahren müssen Anwälte nach gesetzlichen Maßstäben (RVG) abrechnen. Im außergerichtlichen Bereich ist es möglich, geringere Gebührensätze zu vereinbaren.
Gerade bei den Fonds wie diesem hier haben wir aber auch in der Vergangenheit gute Erfahrungen mit Rechtsschutzversicherungen gemacht, da diese die Kosten in vielen Fällen übernommen haben, auch im Insolvenzverfahren.
In jedem Falle ist ein Infogespräch mit uns kostenlos und meist können die ersten, wesentlichen Fragen hierzu bereits geklärt werden. Sprechen Sie uns an.
Artkel aktualisiert am 31.07.2023
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