Blockchain - Strategie der Bundesregierung – großer Wurf oder verpasste Chance?

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Am 18.09.2019 haben die Bundesregierung bzw. die Bundesministerien für Wirtschaft und Energie sowie das Bundesministerium für Finanzen ihr Strategiepapier „Blockchain-Strategie der Bundesregierung – Wir stellen die Weichen für die Token-Ökonomie“ vorgestellt. Ist es der große Wurf oder verschläft Deutschland auch hier wieder einen Trend und was noch viel wichtiger ist – was steht drin?
Inhalt

Blockchain-Technologie ist in aller Munde. Die Blockchain selbst, der wir bereits einen eignen Blogartikel gewidmet haben ermöglicht nicht nur Kryptowährungen, denen wir ebenfalls eigene Blogbeiträge gewidmet haben, sondern auch vielfältige Anwendungen im täglichen Leben. Diese zu eruieren und dafür einen sicheren Rechtsrahmen zu geben hat sich die Bundesregierung nun zur Aufgabe gemacht.

Worum geht es in dem Strategiepapier der Bundesregierung?

Im Kern geht dieses Strategiepapier auf verschiedene Anwendungsbereiche der Blockchain ein und stellt vor, wie dort die nächsten Schritte des Gesetzgebers aussehen. Dabei geht es um

  • die Blockchain im Finanzsektor,
  • die Evaluierung der Einsatzmöglichkeiten Blockchain in verschiedenen Anwendungsbereichen und Projekten,
  • die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die Anwendung der Blockchain bzw. darauf basierender Anwendungen,
  • die Nutzung der Blockchain in der Verwaltung einschließlich der digitalen Identität,
  • die Wissensvermittlung hierzu.

Die Blockchain im Finanzsektor

Die Bundesregierung möchte die Blockchain im Bereich des Finanzsektors einsetzen. Ziel soll in Zukunft die Möglichkeit einer digitalen Aktie sein. Dies soll über verschiedene Zwischenschritte z.B. der Tokenisierung von Schuldverschreibungen und dann später zu Aktien und Fondsanteilen geschehen. Des Weiteren soll es einen genaueren rechtlichen Rahmen für Initial Coin Offering (ICO) und die Verwahrstellen sowie für Tauschplattformen von Kryptowährungen geben

Kryptowährungen sollen zukünftig z.B. erst nach Vorlage eines von der BaFin gestatteten Informationsblattes ausgegeben werden.

Projektbezogene Blockchain

Hier geht es um einen anderen Anwendungsbereich der Blockchain – Smart Contracts. Vereinfacht ausgedrückt sind dies Programme, die auf Basis ihrer Programmierung einen bestimmten rechtlichen Zustand – z.B. eine Zahlung – automatisiert herbeiführen können, ohne dass es eines menschlichen Eingreifens bedarf. Hierfür sind die Anwendungsmöglichkeiten vielfältig. Ein erster Bereich wäre z.B. die Energiewirtschaft. Hier können z.B. die Anbindung an einen Stromanbieter oder der Wechsel desselben automatisiert werden.

Dies ist nur ein Anwendungsbereich von vielen. Hier soll im Rahmen von Studien untersucht werden, in welchen weiteren Bereichen die Blockchain in Form von Smart Contracts eingesetzt werden kann.

Rechtlicher Rahmen für die Blockchain / Smart Contracts

Das alles geht natürlich nicht ohne Schaffung eines rechtlichen Rahmens für die verschiedenen Einsatzgebiete. Das beginnt beim Einsatz im Finanzsektor geht weiter über die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und findet seinen Fortgang bei des Datenschutzes und nicht zuletzt bei der Frage der Beweisführung vor Gericht oder Behörden.

Auch der Einsatz auf Basis bestehender gesetzlicher Regelungen z.B. im Gesellschaftsrecht (bei öffentlichen Registern) soll untersucht werden.

Schließlich möchte sich die Bundesregierung in verschiedenen Bereichen für sog. offene Schnittstellen einsetzen, also dem Informationszugang Dritter zur Abwicklung von Smart Contracts.

Blockchain bei Verwaltungsdienstleistungen

Hier soll die digitale Identität weiter ermöglicht werden. Was also mit dem digitalen Fingerabdruck beim Reisepass begonnen hat, wird sicher durch neue Identifizierungsmöglichkeiten erweitert werden. Dies soll einhergehen mit einer Digitalisierung der Verwaltung, sodass der persönliche Gang zum Amt bald der Zukunft angehören könnte. Auch sollen verwaltungsinterne Prozesse mittels der Blockchain abgebildet werden können. Aktenberge gehören dann ebenfalls der Vergangenheit an.

Wissensvermittlung und –bündelung

Es sollen verschiedene Plattformen zum Wissens- und Erfahrungsaustausch im Zusammenhang mit der Blockchain-Technologie allgemein und zu den genannten Projekten speziell geschaffen werden, die es ermöglichen sollen, die gewonnenen Erfahrungen und das know-how auch auf andere Bereiche auszudehnen.

Was ist das Fazit?

Das Strategiepapier ist zunächst in vielen Bereichen wenig konkret. Erfreulich ist, dass die Bundesregierung erkannt hat, dass es Handlungsbedarf gibt. Wie schnell daraus die Umsetzung erfolgt, wird sich zeigen. Im Bereich des Finanzsektors sind die Weichen schon recht konkret gestellt. Hier wird es in diesem Jahr noch Gesetzentwürfe geben. Das ist auch erforderlich, wenn Deutschland in dem Bereich nicht den Anschluss verlieren will. Bisher weichen Anbieter wegen der klareren, wenn auch weniger harten, Rechtslage auf das Ausland (z.B. Luxemburg). GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE, Siegburg, wird hier in dem Blog weiter berichten.

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