Vermächtnis im Testament als Vorteil nutzen

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Vermächtnis oder Testament, das ist eine Frage, die sich viele stellen. Wie formuliert man am besten seinen letzten Willen? Mit einem Vermächtnis können Sie sicherstellen, dass bestimmte Teile Ihres Vermögens konkret einer Person nach Ihrem Tod übertragen werden. Wir erklären Ihnen die Vorteile eines Vermächtnisses und wie es das Testament sinnvoll ergänzt.

Einzelne Wertgegenstände können gezielt durch ein Vermächtnis an einzelne Personen oder Organisationen weitergegeben werden. Oft hat der Bedachte mehr von einem Vermächtnis, als wenn er Miterbe am gesamten Nachlass wird. | Rufen Sie uns an: ☎ 02241 1733 0 oder schreiben Sie uns: info@rechtinfo.de

Sie erfahren hier:

  • warum ein Vermächtnis kein Erbe ist
  • welche Vorteile ein Vermächtnis hat
  • wie Sie ein Vermächtnis wirksam formulieren
  • auf welche Weise ein Vermächtnis eingefordert werden kann
Inhaltsverzeichnis

„Erbschaft“ und „Vermächtnis“

Wer ein „Vermächtnis“ zugesprochen bekommt, wird dadurch nicht Erbe. 

Im normalen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Erbschaft“ und „Vermächtnis“ häufig identisch verwendet. Im Juristendeutsch haben diese beiden Begriffe vollkommen unterschiedliche Bedeutungen.

Wer die Worte Erbe und Vermächtnis im Testament unterschiedslos durcheinanderwirbelt, kann damit den Grundstein für eine langwierige Auseinandersetzung mit Behörden liefern. Das führt zu Verzögerungen und kann zu Wertverlusten führen, z. B. bei vererbten Wertpapieren oder bei Unternehmen, die schnell in qualifizierte Hände überführt werden müssen.

Die Konsequenzen, wenn ein falscher Begriff oder etwas missverständlich verwendet wird, sind weitreichend. So ein Missgriff hat damit darüber hinaus das Potential zu einem intensiven Streit zwischen den vom letzten Willen Bedachten. Eines ist sicher, das kann nicht im Sinne des Verstorbenen gewesen sein, als er sich Gedanken gemacht hatte, wer welchen Gegenstand oder welches Recht nach seinem Ableben erhalten soll.

Dieses betrifft letztlich jeden Normalbürger, der sein Testament aufsetzen möchte, da das Testament später unter dem strengen Blick des Erbrechts geprüft und umgesetzt werden muss.

Daher ist es notwendig, die Unterschiede zwischen „Erbschaft“ und „Vermächtnis“ zu verstehen. Nur dann geht man sicher, dass man dann im eigenen Testament die richtige Formulierung wählt. Allein die korrekte Bezeichnung führt zum gewünschten Ergebnis.

Der Erbe – alle Rechte und Pflichten des Erblassers übernehmen

Der Erbe wird Rechtsnachfolger des Verstorbenen, so formuliert es das Erbrecht. Er erbt das gesamte Vermögen des Verstorbenen mit allen Rechten und Pflichten, allem Guthaben und allen Schulden. Wenn mehrere Personen erben, spricht man von Miterben und einer Erbengemeinschaft. Rechtliche Grundlage des Erbes sind entweder die gesetzlichen Erbregeln oder ein formgültiges Testament.

Beispiel:
Wenn Frau Riese den Herrn Klein beerbt, dann erbt sie nicht nur dessen Möbel, Kleidung und Bankkonto, sondern auch dessen Mietschulden, Darlehensverbindlichkeiten und noch nicht gezahlte Steuern. Auf Frau Riese kommt als Erbin eventuell eine Menge Arbeit und Ärger zu.

Denn der Erbe muss sich um eine Vielzahl von Angelegenheiten kümmern. So etwa um

Der Erbe trägt eine große Verantwortung.

  • Beerdigung
  • Sterbeurkunde
  • Testamentseröffnung
  • Erbscheinantrag
  • Grundbuchumschreibung
  • Erbschaftsteuererklärung

Außerdem muss der Erbe die geerbten Schulden und die Kosten, die durch den Erbfall entstanden sind, bezahlen. Im schlimmsten Fall muss der Erbe diese Kosten aus der eigenen Tasche zahlen, denn der Erbe haftet grundsätzlich für die geerbten Schulden.

Sind mehrere Erben vorhanden, findet sich der Erbe zudem in einer Erbengemeinschaft, die alle Angelegenheiten, die den Nachlass betreffen, gemeinsam regeln und entscheiden müssen.

Das Vermächtnis besser als die Erbschaft - oder: nur die Rosinen ernten?

Wer dagegen ein Vermächtnis bekommt, wird nicht Erbe, sondern erhält ausschließlich nur den Vermögensgegenstand, der ihm vom Verstorbenen durch das Vermächtnis ganz konkret zugewandt worden ist. Diese Person nennt man den Vermächtnisnehmer.

Beispiel:
Herr Lauta regelt in seinem Testament, dass Herr Veddel nach seinem Tod seinen Ferrari erhalten soll. Außerdem bestimmt er, dass Herr Rostburg einen Betrag von 20.000,00 € „erben“ soll. In beiden Fällen handelt es sich um Vermächtnisse.

Das hat für den Vermächtnisnehmer den Vorteil, dass er den ihm zugedachten Gegenstand verlangen kann und sich nicht weiter um die Erbschaft und den Nachlass kümmern muss. Derjenige an den sich der Vermächtnisnehmer wenden muss, ist der Erbe.

Sobald der Vermächtnisnehmer den ihm vermachten Gegenstand oder Geldbetrag erhalten hat, hat er wieder seine Ruhe und muss sich um nichts weiter Sorgen machen. Denn:

• der Vermächtnisnehmer benötigt keinen Erbschein
• der Vermächtnisnehmer ist nicht Mitglied der Erbengemeinschaft
• der Vermächtnisnehmer haftet nicht für geerbte Schulden

Weil der Vermächtnisnehmer nicht für die vererbten Schulden des Verstorbenen haftet, muss er auch keine Frist zur Ausschlagung beachten. Unter Zeitdruck berät der Vermächtnisnehmer nur insoweit, als dass er seinen Anspruch auf das Vermächtnis innerhalb von drei Jahren gegenüber dem Erben geltend macht. Denn für das Vermächtnis gilt die normale Verjährungsfrist, wobei drei Jahre im Normalfall ausreichen dürften, um den Anspruch durchzusetzen.

Durch das Vermächtnis wird der Bedachte schnell und unkompliziert am Nachlass beteiligt, ohne dass dies mit viel Aufwand, Problemen oder Risiken verbunden wäre.

Ihr Vermächtnisanspruch verjährt nach drei Jahren.

Ein Vermächtnis sollte man also für Personen einsetzen, denen man schnell und unkompliziert Gegenstände oder Geld zukommen lassen möchte, denen man aber eine aufwändige und schwierige Verwaltung und Aufteilung der Erbschaft ersparen möchte.

Wenn Sie also Ihren Nachlass planen, sollten Sie ernsthaft überlegen, ob Sie bestimmten Personen besser ein Vermächtnis zuwenden, als sie zu Miterben zu machen. 

Sie wissen nicht ob Sie Erbe sind oder ein Vermächtnis bekommen haben ? 

Holen Sie sich unterstützung vom Fachanwalt und wir klären Ihre fragen. Wir helfen gerne.

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Grundstücksvermächtnis – Wertvolle Vermächtnisse richtig formulieren

Nicht nur Wertgegenstände oder Geld können als Vermächtnis weitergegeben werden, sondern auch Grundstücke. Allein die Immobilie ist dann der Vermächtnisgegenstand. 

Auf diesem Weg können auch mit Häusern bebaute Grundstücke oder Eigentumswohnungen an bestimmte Personen übertragen werden. 

Das hat dann auch den Vorteil, dass eine sonst drohende Zwangsversteigerung der Immobilie vermieden werden kann, da das Grundstück nicht an eine Erbengemeinschaft geht, sondern ganz gezielt an eine bestimmte Person. 

Der Eigentumswechsel bei einem im Wege eines als Vermächtnis erworbenen Grundstücks muss durch Auflassung und Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch vorgenommen werden; im Einzelfall kann dabei die Grunderwerbsteuer anfallen. 

Wie kann der Vermächtnisnehmer einer Immobilie gesichert werden, wenn entweder der eingesetzte Erbe voraussichtlich unwillig sein wird, die Forderung aus dem Vermächtnis zu erfüllen, oder Gläubiger des Erben sich auf eben dieses Grundstück stürzen? Wer als Vererbender diese Befürchtung hat, sollte darüber nachdenken, dieses Recht des Vermächtnisnehmers vor seinem Tode durch eine Vormerkung im Grundbuch abzusichern. 

Sind Immobilien mit Grundpfandrechten – Hypothek oder Grundschuld belastet, empfiehlt es sich, klarzustellen, ob diese Lasten vom Vermächtnisnehmer mit zu übernehmen sind und auch die Schulden, die durch die Grundpfandrechte gesichert werden.

Wenn derjenige, der das Testament verfasst hat, keine Regelung über die Kostenfrage trifft, trägt die Kosten der Erfüllung des Vermächtnisses der Erbe. Möchte der Erblasser, dass der durch das Vermächtnis Begünstigte diese Kosten zu übernehmen hat, so muss er das klar bestimmen. Eine typische Regelung kann lauten: „Die Kosten der Erfüllung des Vermächtnisses hat der Vermächtnisnehmer zu tragen.“

Vermächtnis – die richtige Wortwahl im Testament mit einem Anwalt absichern

Die Einsetzung eines Vermächtnisses erfolgt durch Testament. Dabei sollte im Testament konkret angegeben werden, 

  • welcher Person 
  • welcher Gegenstand oder welcher Betrag 

zugewandt werden soll. Damit keine Unklarheiten oder Schwierigkeiten auftreten, sollte man auch den juristischen Begriff des „Vermächtnisses“ im Testament verwenden. 

So kann man etwa folgende Formulierungen verwenden:

  • „Als Vermächtnis soll mein Bruder alle meine Bücher erhalten.“
  • „Als Vermächtnis soll meine Freundin Frau Margaretha Zelle einen Betrag von 20.000,00 € erhalten.“

Je genauer Sie die bedachte Person und den vermachten Gegenstand bezeichnen, desto klarer ist das Vermächtnis. Unnötiger Streit kann so vermieden werden. 

Sorgen Sie durch klare Formulierungen im Testament dafür, dass später kein Streit entsteht. 

Auf der „Reservebank“: der Ersatzvermächtnisnehmer“

In einigen Fällen kann es Sinn ergeben, eine Person in dem Testament aufzuführen, die den Vermächtnisgegenstand erhalten soll, wenn der vorgesehene Vermächtnisnehmer z. B. durch Tod ausfallen sollte oder das Vermächtnis nicht annehmen will.

Diese Rolle übernehmen oft die Kinder (= Abkömmlinge) des ursprünglich eingesetzten Vermächtnisnehmers. Wer dieses möchte, muss in seinem letzten Willen für Klarstellung sorgen, wer Ersatzvermächtnisnehmer werden soll.

Der „Testament-Check“

Lassen Sie Ihr Testament von uns schnell und unkompliziert dahingehend prüfen, ob dieses ausreichend klar ist. Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass selbst vom Notar aufgesetzte und beurkundete Testamente häufig schlechte und unklare Formulierungen enthalten, die dann zu Streit unter den Hinterbliebenen führen.

Ursächlich dafür ist der Umstand, dass den Notaren oft die Zeit und die Erfahrung aus der gerichtlichen Praxis fehlt, um eine fundierte Prüfung vorzunehmen. 

Testamente müssen regelmäßig den aktuellen Umständen angepasst werden.

Eine Vielzahl von zeitraubenden Behördengängen und aufwändigen Gerichtsverfahren könnten vermieden werden, wenn die Formulierungen in den Testamenten zu Lebzeiten kritisch geprüft und korrekt gefasst werden.

So sollte das Testament unbedingt geändert und überarbeitet werden, wenn sich zwischenzeitlich wesentliche Umstände geändert haben.

Die Gründe dafür sind vielfältig:

• bedachte Personen sind zwischenzeitlich verstorben und
• neue Verwandte durch Heirat, Geburt oder Adoption

sind hinzugekommen.

Gegenstände, die als Vermächtnis zugewandt werden sollen, können nicht mehr vorhanden sein, weil sie verkauft oder zerstört wurden.

Schließlich können es auch Gesetzesänderungen erforderlich machen, ein Testament komplett neu zu fassen, weil sich Regelungen im Erbrecht oder im Erbschaftsteuerrecht geändert haben. Oder auch der Eintritt in eine Pflegeeinrichtung kann Anlass für eine Revision eines einmal errichteten Testaments sein.

Lassen Sie Ihr Testament durch den Experten checken.

Besprechen Sie die Angelegenheit mit uns, damit wir gemeinsam Wege finden können, wie Ihr Testament so ausgestaltet werden kann, dass eine zügige und reibungslose Abwicklung des Nachlasses gelingt.

Vereinbaren Sie einen entsprechenden Besprechungstermin mit unserer Kanzlei.

Wurden Sie Person eines Vermächtnisses in einem Testament ?
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Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an. Wir vertreten Sie gegenüber Ihrer Versicherung!
02241 1733 0 oder info@rechtinfo.de.

Göddecke Rechtsanwälte Siegburg

rechtinfo-Tipp

Gerade bei Grundstücksvermächtnissen, bei denen ein Haus oder eine Wohnung weitergegeben werden soll, ist darauf acht zu geben, dass das Vermächtnis so genau wie möglich bezeichnet wird. Nur so wird ein Streit nach dem Tode vermieden.

Denn gerade bei besonders wertvollen Gegenständen, wie Grundstücken, Firmen und Wertpapierdepots, können diese schnell zum Zankapfel zwischen Erben und Vermächtnisnehmern werden.

Vermächtnis! FAQ – Sie fragen – wir antworten

Was ist FAQ?

Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle einige Fragen, die in der Praxis oft auftauchen. Kurz und knapp in übersichtlichen Portionen! Bleiben aus Ihrer Sicht darüber hinaus Punkte, die geklärt werden sollten offen, dann schreiben Sie uns per eMail oder rufen ganz einfach an.

Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt 
Was ist ein Supervermächtnis ?

Beim Supervermächtnis darf der Erbe weitgehend frei entscheiden, welche Person wann welchen Gegenstand oder Geldbetrag erhalten soll. Das sichert dem Erben eine weitgehende Entscheidungsfreiheit und Flexibilität zu. 

Gleichzeitig sichert das Supervermächtnis die Möglichkeit der weitestgehenden Ausnutzung der Steuerfreibeträge, so dass möglichst keine oder wenig Erbschaftsteuer gezahlt werden muss. 

Wichtig ist dabei allerdings, dass das Supervermächtnis im Testament so ausgestaltet und formuliert ist, dass es einer Prüfung durch das Finanzamt standhält. Wir helfen Ihnen bei der richtigen Formulierung Ihres Supervermächtnisses. 

Fällt beim Vermächtnis Erbschaftsteuer an ?

Ja, es gelten die allgemeinen Regeln des Erbschaftsteuergesetzes. Die Erbschaftsteuer entsteht wie beim Erbfall entweder mit dem Tod des Erblassers, der bei Vermächtnissen unter einer aufschiebenden Bedingung mit dem Eintritt der Bedingung. 

Das bedeutet, dass der Erhalt eines Vermächtnisses bei dem Finanzamt anzuzeigen ist. Die Erbschaftsteuer berechnet sich ebenfalls nach den allgemeinen Regeln, d.h. dass auch Freibeträge genutzt werden. 

Für den Erben hat die Erfüllung des Vermächtnisses zur Folge, dass sich die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer verringert und sich damit die Erbschaftsteuer selbst verringern kann. 

Von wem muss das Vermächtnis versteuert werden ?

Durch ein Vermächtnis wird der Erbe regelmäßig belastet, was dazu führt, dass der Erbe weniger oder keine Erbschaftsteuern zahlen muss. Gleichzeitig erhält der Vermächtnisnehmer durch das Vermächtnis einen Vermögenswert, den er beim Finanzamt angeben muss und dann eventuell versteuern muss, wenn der gesetzliche Steuerfreibetrag überschritten wird. Durch geschickte Verteilung des Nachlasses kann die steuerliche Belastung geringgehalten werden. Hier empfiehlt sich stets eine Überprüfung durch den Fachanwalt für Steuerrecht als Experten

Kann man ausschließlich Vermächtnisse ohne Erben einsetzen ?

Nein, da eine Erbschaft immer einen Erben voraussetzt – entweder per Testament, Erbvertrag oder durch das Erbrecht. Denn ohne einen Erben hat der Vermächtnisnehmer keinen Ansprechpartner, von dem er sein Vermächtnis verlangen kann. 

Wenn Sie in Ihrem Testament ein oder mehrere Vermächtnisse zu Gunsten von Personen vorsehen, sollten Sie unbedingt ausdrücklich klarstellen, wer denn Erbe werden soll. Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass der Erbe die Erbschaft auch annimmt und die Erfüllung der Vermächtnisse gewährleisten wird. Sehen Sie hier Probleme auftauchen, empfiehlt es sich, über einen Testamentsvollstrecker nachzudenken, der die Garantie für ordnungsgemäße Abwicklung der Erbschaft übernimmt.

Mit einer Erbschaft ohne Erben ist letztlich niemandem gedient. Das sollten Sie bedenken. 

Bildquellennachweis: Molodec_ | PantherMedia

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