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Wurde ein Ehe-/Lebenspartner oder ein Abkömmling durch ein Testament enterbt, so steht ihm ein Pflichtteil zu. In bestimmten Fällen haben auch die Eltern ein solches Recht.
Ist der Pflichtteil lediglich ein Geldanspruch?
Der Pflichtteil gibt einen Geldanspruch gegen den oder die Erben. Die Höhe richtet sich nach dem Wert des Nachlasses und der konkreten Familiensituation.
Auskunftsansprüche über die Höhe des Pflichtteils
Daneben gibt der Pflichtteil auch Auskunftsansprüche. Macht der Pflichtteilsberechtigte diese geltend, so erfährt er Details über die Zusammensetzung und den Wert des Nachlasses. Er wird in der Regel auch erfahren, in welchem Umfang der Erblasser in den Jahren vor seinem Versterben Geschenke verteilt hat.
Für den Erben selbst ist der Pflichtteil mitsamt seinen Nebenansprüchen ein Ärgernis. Kostenträchtig müssen oft Notare und Sachverständige bemüht werden und der eigene Arbeitsaufwand wird einem erst recht nicht entlohnt.
Erfahren Sie mehr über die Geltendmachung und die Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
28.02.2020