Das Testament ist das wichtigste Dokument im Erbrecht. Mit dem Testament bestimmt der Verstorbene zu Lebzeiten selbst, an wen sein Vermögen im Erbfall gehen soll. Das Testament stellt den letzten Willen des Verstorbenen dar, der von den Hinterbliebenen und vom Gericht zu beachten ist. Wir weisen Sie auf typische Fehler und Probleme hin, die in jedem Fall vermieden werden müssen. Außerdem geben wir Ihnen wertvolle Tipps, wenn Sie ein Testament errichten möchten.
Anwalt internationales Erbrecht: Heute haben viel mehr Menschen einen Auslandsbezug als noch vor wenigen Jahrzehnten. Unser Leben wird immer globaler.
Ehen werden über Grenzen hinweg geschlossen. Vermögen wird unabhängig von Landesgrenzenweltweit investiert. Der Aufenthalt und das Vermögen im Ausland haben zwangsläufig Folgen für das internationale Erbrecht. Als Deutscher kann man sich nicht mehr darauf verlassen, dass stets deutsches Erbrecht gilt. Schneller als man denkt, rutscht man ins ausländische Erbrecht – und das kann kostspielig werden. Wir zeigen, wie es einfach gehen kann.
Zur Erbschaft gehören häufig auch Häuser und Eigentumswohnungen. Anders als bei vielen anderen geerbten Sachen genügt es, wenn es sich um eine geerbte Immobilie handelt, nicht, diese nur in Besitz zu nehmen. Zum Eigentumsübergang gehört auch die Eintragung im Grundbuch. Diese Eintragung sollte vom Erben zügig angegangen werden, da man dann Kosten sparen kann. Schnelles Handeln zahlt sich dabei aus.
Wer ein Unternehmen oder Anteile daran ererbt, geht meist von einem soliden Vermögenswert aus, den er sich einverleiben kann. Jedoch ist umgekehrt nicht jeder Erbe bei dem Unternehmen willkommen. Das Ergebnis: Spannungen auf allen Ebenen. Auseinandersetzungen können für alle Seiten teuer werden. Grund genug, sich frühzeitig Gedanken zu machen.
Eigentlich hat der Erbe die stärkste Stellung im Erbrecht. Was aber ist, wenn damit eine große Anzahl von Pflichten verbunden ist? Überwiegen die Belastungen, kann es sinnvoll sein, auf das Erbe zu verzichten. So ein Abwägen ist notwendig, wenn man sofort mehr aus seinem Pflichtteil bekommen kann als nach der Abwicklung des Erbfalles. Wir beleuchten die Details.
Wenn der Verstorbene in seinem letzten Willen bestimmt hat, dass ein Testamentsvollstrecker nach seinem Tod eingesetzt werden soll, ist der Erbe im Zweifel einer ihm unbekannten Person ausgesetzt und kann nicht frei über sein Erbe verfügen. Der Testamentsvollstrecker kann dem Erben den uneingeschränkten Zugriff auf das geerbte Vermögen einschränken und sogar vollständig verweigern. Dem Erben stehen auf der Kehrseite auch Rechte zu, die er gegenüber dem Testamentsvollstrecker geltend machen kann. Im Extremfall kann sogar die Entlassung des Testamentsvollstreckers verlangt werden.
Leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Patenkinder – es gibt viele Arten von Kindern, die im Erbrecht und im Erbschaftsteuerrecht bei den Freibeträgen unterschiedlich behandelt werden.
Diese Ungleichbehandlung ist von den Eltern und den Kindern zu berücksichtigen. Nur dann sorgen sie für gerechte Lösungen und erhalten so den Familienfrieden.
Misslingt das, werden einzelne Kinder ungewollt benachteiligt; sie bekommen am Ende vollkommen willkürlich einen geringen oder gar keinen Anteil am Nachlass.
Wenn Sie zusammen mit anderen Miterben geworden sind, kennen Sie vielleicht die Probleme, die sich aus einer Erbengemeinschaft ergeben. Oft kann man sich nicht über die gemeinsame Vorgehensweise einigen und es kommt zu langwierigen Streitigkeiten unter den Miterben. Darunter leiden alle Miterben, weil sich dadurch eine Auseinandersetzung der Erbschaft erheblich verzögert oder gar unmöglich wird. Wir zeigen Ihnen, wann eine Teilungsversteigerung für Sie eine Option sein kann.
Erfährt man vom Tod eines Angehörigen oder Bekannten, sind Fragen zu bedenken – auch juristische. So muss geklärt werden, wer Erbe geworden ist und ob ebenfalls andere Personen am Nachlass zu beteiligen sind. Das kann im Einzelfall dann schwierig sein, wenn der Verstorbene keine nahen Angehörigen hatte und kein Testament diese Details regelt. Für besondere Überraschung kann dabei ein Brieftestament sorgen.
Zum Leben gehört auch die Planung darüber, was nach dem Tod geschehen soll. Dies betrifft neben der Beerdigung auch das Planen wer das Vermögen später erhalten soll, also die Nachlassplanung. Wenn Sie sich frühzeitig Gedanken machen und die notwendigen Vorkehrungen treffen, können Sie Ihren Lebensabend genießen, da Sie für alle Umstände vorgesorgt haben. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten und was zu tun ist.