Eigentlich hat der Erbe die stärkste Stellung im Erbrecht. Was aber ist, wenn damit eine große Anzahl von Pflichten verbunden ist? Überwiegen die Belastungen, kann es sinnvoll sein, auf das Erbe zu verzichten. So ein Abwägen ist notwendig, wenn man sofort mehr aus seinem Pflichtteil bekommen kann als nach der Abwicklung des Erbfalles. Wir beleuchten die Details.
Wenn der Verstorbene in seinem letzten Willen bestimmt hat, dass ein Testamentsvollstrecker nach seinem Tod eingesetzt werden soll, ist der Erbe im Zweifel einer ihm unbekannten Person ausgesetzt und kann nicht frei über sein Erbe verfügen. Der Testamentsvollstrecker kann dem Erben den uneingeschränkten Zugriff auf das geerbte Vermögen einschränken und sogar vollständig verweigern. Dem Erben stehen auf der Kehrseite auch Rechte zu, die er gegenüber dem Testamentsvollstrecker geltend machen kann. Im Extremfall kann sogar die Entlassung des Testamentsvollstreckers verlangt werden.
Leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Patenkinder – es gibt viele Arten von Kindern, die im Erbrecht und im Erbschaftsteuerrecht bei den Freibeträgen unterschiedlich behandelt werden. Diese Ungleichbehandlung ist von den Eltern und den Kindern zu berücksichtigen. Nur dann sorgen sie für gerechte Lösungen und erhalten so den Familienfrieden. Misslingt das, werden einzelne Kinder ungewollt benachteiligt; sie bekommen am Ende vollkommen willkürlich einen geringen oder gar keinen Anteil am Nachlass.
Wenn Sie zusammen mit anderen Miterben geworden sind, kennen Sie vielleicht die Probleme, die sich aus einer Erbengemeinschaft ergeben. Oft kann man sich nicht über die gemeinsame Vorgehensweise einigen und es kommt zu langwierigen Streitigkeiten unter den Miterben. Darunter leiden alle Miterben, weil sich dadurch eine Auseinandersetzung der Erbschaft erheblich verzögert oder gar unmöglich wird. Wir zeigen Ihnen, wann eine Teilungsversteigerung für Sie eine Option sein kann.
Erfährt man vom Tod eines Angehörigen oder Bekannten, sind Fragen zu bedenken – auch juristische. So muss geklärt werden, wer Erbe geworden ist und ob ebenfalls andere Personen am Nachlass zu beteiligen sind. Das kann im Einzelfall dann schwierig sein, wenn der Verstorbene keine nahen Angehörigen hatte und kein Testament diese Details regelt. Für besondere Überraschung kann dabei ein Brieftestament sorgen.
Zum Leben gehört auch die Planung darüber, was nach dem Tod geschehen soll. Dies betrifft neben der Beerdigung auch das Planen wer das Vermögen später erhalten soll, also die Nachlassplanung. Wenn Sie sich frühzeitig Gedanken machen und die notwendigen Vorkehrungen treffen, können Sie Ihren Lebensabend genießen, da Sie für alle Umstände vorgesorgt haben. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten und was zu tun ist.
Wenn Sie zwar dauerhaft getrennt leben, aber eine Scheidung für Sie nicht in Betracht kommt, sind zwangsweise viele Aspekte zu regeln. Dies gilt vor allem – aber nicht nur – im Hinblick auf die eigenen Kinder und deren Erbrecht. Ihre Interessen sind durch klare und verbindliche Regelungen frühzeitig zu sichern.
Oft sind nach einem Erbfall nicht alle Erben bekannt oder es ist unklar, ob die Erben die Erbschaft angenommen haben. Solche Zweifelsfälle liegen vor, wenn die Familienbande sich über mehrere Länder erstrecken und kein lebendiger Kontakt untereinander besteht.
Dann kann durch einen Teilerbschein dokumentiert werden, wer Miterbe geworden ist. Mit dem vom Nachlassgericht ausgestellten Dokument weist sich der Miterbe gegenüber Dritten als Berechtigter aus.
Gibt es mehrere Erben, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft. Dann müssen sich die Erben in vielen Punkten untereinander abstimmen und entscheiden, wie sie den Nachlass abwickeln. Wir erklären in diesem Blogartikel, welche Dinge unbedingt beachtet werden müssen und wie die Gemeinschaft abgewickelt werden kann, ohne dass ein Streit aufkeimt.
Die Entscheidung, einem Vertrauten eine Bank- oder gar Vorsorgevollmacht zu geben, ist vernünftig. Schließlich muss kein Gericht eingeschaltet werden, sollte man selbst vorübergehend oder dauerhaft geschäftsunfähig sein. Schwieriger ist die Entscheidung darüber, wie lange eine solche Vollmacht gültig sein soll. In vielen Fällen wird angeordnet, dass eine Vollmacht über den Tod hinaus, d. h. transmortal, wirksam sein soll. Diese Entscheidung sollte gut durchdacht sein. Für die Erben kann sie Fluch und Segen bedeuten.