Die Vollmacht über den Tod hinaus – riskante Ergänzung von Vorsorge- und Bankvollmachten
Die Entscheidung, einem Vertrauten eine Bank- oder gar Vorsorgevollmacht zu geben, ist vernünftig. Schließlich muss kein Gericht eingeschaltet werden, sollte man selbst vorübergehend oder dauerhaft geschäftsunfähig sein. Schwieriger ist die Entscheidung darüber, wie lange eine solche Vollmacht gültig sein soll. In vielen Fällen wird angeordnet, dass eine Vollmacht über den Tod hinaus, d. h. transmortal, wirksam sein soll. Diese Entscheidung sollte gut durchdacht sein. Für die Erben kann sie Fluch und Segen bedeuten.