Wenn der Verstorbene in seinem letzten Willen bestimmt hat, dass ein Testamentsvollstrecker nach seinem Tod eingesetzt werden soll, ist der Erbe im Zweifel einer ihm unbekannten Person ausgesetzt und kann nicht frei über sein Erbe verfügen. Der Testamentsvollstrecker kann dem Erben den uneingeschränkten Zugriff auf das geerbte Vermögen einschränken und sogar vollständig verweigern. Dem Erben stehen auf der Kehrseite auch Rechte zu, die er gegenüber dem Testamentsvollstrecker geltend machen kann. Im Extremfall kann sogar die Entlassung des Testamentsvollstreckers verlangt werden.
Leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Patenkinder – es gibt viele Arten von Kindern, die im Erbrecht und im Erbschaftsteuerrecht bei den Freibeträgen unterschiedlich behandelt werden.
Diese Ungleichbehandlung ist von den Eltern und den Kindern zu berücksichtigen. Nur dann sorgen sie für gerechte Lösungen und erhalten so den Familienfrieden.
Misslingt das, werden einzelne Kinder ungewollt benachteiligt; sie bekommen am Ende vollkommen willkürlich einen geringen oder gar keinen Anteil am Nachlass.
Erbschaft ohne Erben – das ist ein Sonderfall, der immer wieder vorkommt. Dann tritt das
Noterbrecht des Staates in Erscheinung, der sich dann um die Belange des Nachlasses
kümmert. Dazu gehören auch die Suche und Ermittlung von unbekannten Erben.
Wenn Sie zusammen mit anderen Miterben geworden sind, kennen Sie vielleicht die Probleme, die sich aus einer Erbengemeinschaft ergeben. Oft kann man sich nicht über die gemeinsame Vorgehensweise einigen und es kommt zu langwierigen Streitigkeiten unter den Miterben. Darunter leiden alle Miterben, weil sich dadurch eine Auseinandersetzung der Erbschaft erheblich verzögert oder gar unmöglich wird. Wir zeigen Ihnen, wann eine Teilungsversteigerung für Sie eine Option sein kann.
Erfährt man vom Tod eines Angehörigen oder Bekannten, sind Fragen zu bedenken – auch juristische. So muss geklärt werden, wer Erbe geworden ist und ob ebenfalls andere Personen am Nachlass zu beteiligen sind. Das kann im Einzelfall dann schwierig sein, wenn der Verstorbene keine nahen Angehörigen hatte und kein Testament diese Details regelt. Für besondere Überraschung kann dabei ein Brieftestament sorgen.
Eine Erbschaft weckt Begehrlichkeiten. Der Erbe sieht sich schnell Forderungen von interessierten Pflichtteilsberechtigten und drängenden Nachlassgläubigern ausgesetzt. Sie alle möchten Auskunft über den Wert des geerbten Vermögens erhalten, um eigene Zahlungsansprüche anmelden zu können. Doch wie ermittelt der Erbe den Wert von einzelnen Vermögensgegenständen, wie Häusern, Autos, Schmuck, Möbeln usw.? Wir zeigen Ihnen, was zu tun ist und worauf im Einzelfall verzichtet werden kann.
Wenn einem die Erbschaft über den Kopf wächst, kann es sinnvoll sein, eine Nachlassverwaltung zu beantragen. Dann setzt das Nachlassgericht eine professionelle Nachlassverwaltung ein, die sich um den Nachlass kümmert. Wir erläutern, wann ein solcher Antrag sinnvoll ist, wie das Tätigkeitsfeld eines Nachlassverwalters aussieht und welche Folgen dies für Sie als Erben hat.
Die Bedeutung von Nachlassverzeichnissen wird von vielen Erben unterschätzt. Dabei hat ein Nachlassverzeichnis große Bedeutung auf die Haftung des Erben für geerbte Schulden. Durch ein ordnungsgemäß erstelltes Nachlassverzeichnis lassen sich Unklarheiten beseitigen und Klagen gegen den Erben vermeiden. Als Erbe haben Sie daher ein eigenes Interesse daran, dass von Ihnen ein korrektes Verzeichnis des Nachlasses vorgelegt wird. Lesen Sie nach, worauf zu achten ist.
Zum Leben gehört auch die Planung darüber, was nach dem Tod geschehen soll. Dies betrifft neben der Beerdigung auch das Planen wer das Vermögen später erhalten soll, also die Nachlassplanung. Wenn Sie sich frühzeitig Gedanken machen und die notwendigen Vorkehrungen treffen, können Sie Ihren Lebensabend genießen, da Sie für alle Umstände vorgesorgt haben. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten und was zu tun ist.
Wenn Sie zwar dauerhaft getrennt leben, aber eine Scheidung für Sie nicht in Betracht kommt, sind zwangsweise viele Aspekte zu regeln. Dies gilt vor allem – aber nicht nur – im Hinblick auf die eigenen Kinder und deren Erbrecht. Ihre Interessen sind durch klare und verbindliche Regelungen frühzeitig zu sichern.