Anwalt internationales Erbrecht: 9 Hinweise zu internationalen Erbrechtsfragen

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Anwalt internationales Erbrecht: Heute haben viel mehr Menschen einen Auslandsbezug als noch vor wenigen Jahrzehnten. Unser Leben wird immer globaler. Ehen werden über Grenzen hinweg geschlossen. Vermögen wird unabhängig von Landesgrenzenweltweit investiert. Der Aufenthalt und das Vermögen im Ausland haben zwangsläufig Folgen für das internationale Erbrecht. Als Deutscher kann man sich nicht mehr darauf verlassen, dass stets deutsches Erbrecht gilt. Schneller als man denkt, rutscht man ins ausländische Erbrecht – und das kann kostspielig werden. Wir zeigen, wie es einfach gehen kann.

Haben auch Sie Auslandsbezug und Fragen zum internationalen Erbrecht? Rufen Sie uns an: ☎ 02241/17330 oder schreiben Sie uns: info@rechtinfo.de.

Sie erfahren hier: 

  • wie internationales Erbrecht in einer globalisierten Welt funktioniert
  • welche Regelungen Sie sinnvoll nutzen können
  • warum immer die Erbschaftsteuer zu beachten ist
Inhalt

Das Leben im globalen Kosmos wird immer verbreiteter. Ein Studium in Lissabon, ein Praktikum in New York oder ein Job in Warschau haben unweigerlich einen Auslandsbezug zur Folge. Das hat alles Auswirkungen für die Erbfolge.

Unterschiedliches Erbrecht weltweit

In allen Ländern und Regionen der Welt gibt es Regelungen zum Erbrecht.

Internationales Erbrecht wohin man blickt:

  • Eine Ferienwohnung auf Mallorca
  • Ein Häuschen in der Toskana
  • Ein Segelboot an der niederländischen Nordseeküste
  • Ein Konto in Luxemburg oder in der Schweiz

Denn die Frage, was mit dem Vermögen eines Verstorbenen geschieht, muss verbindlich geregelt sein. Letztlich ist das Erbrecht wohl so alt wie die Menschheit.  

In unterschiedlichen Regionen und Kulturen haben sich ganz verschiedene Ausgestaltungen zum Erbrecht entwickelt – das gilt auf nationaler Ebene und in Erbschaftsfragen verschiedener Nationalitäten.

Jeder Staat auf der Welt dürfte ein eigenes Erbrecht haben. In den USA ist es sogar so, dass jeder der 50 Bundesstaaten seine eigenen Vorschriften zum Erbrecht hat.

Natürlich hat auch in Europa jedes Land eigene Regelungen zum Erbrecht, sie unterscheiden sich teilweise ganz erheblich voneinander.

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Anwalt internationales Erbrecht - Wir sind Ihr Ansprechpartner! Rufen Sie uns an: ☎ 02241/17330 oder schreiben Sie uns: info@rechtinfo.de.

Internationale Erbrechtsvorschriften sind unterschiedlich

So können etwa die Formvorschriften, wie der letzte Wille formuliert werden kann, abweichendgeregelt sein. So ist es etwa so, dass das spanische Erbrecht keinen Erbvertrag kennt, der im deutschen Erbrecht anerkannt ist.

Auch gesetzliche Regelungen, um den Nachlassaufzuteilen, sind in den meisten Ländern differenziert geregelt. So gibt es in vielen Ländern keinen Pflichtteil für enterbte Ehegatten (Beispiele: England, Irland, Schweden, VR China).

In manchen Ländern erhalten nicht einmal die enterbten Kinder einen Pflichtteil (Beispiele: Australien, Südafrika, Äthiopien).

Das kann im Einzelfall zu ganz erheblichen Folgen führen, denn nicht immer ist für deutsche Staatsbürger deutsches Erbrecht anwendbar. So gilt auch für Deutsche, die im Ausland leben, ein ausländisches Erbrecht.

Davon können auch Sie als Hinterbliebener betroffen sein, wenn ausländisches Erbrecht zum Tragen kommt. Dann müssen Sie unbedingt prüfen, welche Rechte Sie haben und welche Fristen unbedingt zu beachten sind. Ihr Anwalt internationales Erbrecht hilft Ihnen.

Welches internationale Erbrecht gilt denn nun?

Welches Erbrecht gilt, hängt nicht immer von der Staatsangehörigkeit des Verstorbenenab. Es gibt natürlich Länder die stets das Erbrecht von dem Staat anwenden, dessen Staatsangehörigkeit der Verstorbene hatte.

Erbrecht kann sich richten nach:

  • Staatsbürgerschaft
  • Aufenthaltsort
  • Religion
  • Ort der vererbten Sache
  • Rechtswahl im Testament

Anwalt internationales Erbrecht - Beispiel: Wenn in Ägypten eine Person stirbt, dann wendet das ägyptische Gericht stets das Erbrecht des Staates an, dessen Staatsbürgerschaft der Verstorbene hatte. Stirbt ein Deutscher in Kairo, dann gilt also deutsches Erbrecht. Sie können sich vorstellen, dass bei doppelter Staatsangerhörigkeit ein heilloses Chaos entstehen kann.

Häufig wird aber einfach das Erbrecht des Staates angewandt, indem der Verstorbene zuletzt gewohnt hat.

Auch in Deutschland wird im Zweifel das Erbrecht des letzten Wohn- und Aufenthaltsorts des Verstorbenen angewendet. Dies ergibt sich aus der europäischen Erbverordnung, die in der gesamten Europäischen Union (EU) gilt.

Innerhalb der EU wird also stets das Erbrecht des Staates angewandt, in dem der Verstorbene zuletzt gewohnt hat. Das führt dazu, dass in Spanien spanisches Erbrecht, in Frankreich französisches Erbrecht, in den Niederlanden niederländisches Erbrecht gilt, wenn der Verstorbene im betreffenden Land dauerhaft gelebt hat. Die Staatsbürgerschaft spielt dann keine Rollemehr.

Anwalt internationales Erbrecht - Beispiel: Der türkische Staatsbürger Mehmed Uludaglebt und arbeitet seit Jahren in Köln. Als er verstirbt, regelt das Amtsgericht den Nachlass von Herrn Uludag ausschließlich nach den Bestimmungen des deutschen Erbrechts. Seine türkische Staatsbürgerschaft ist dabei unbeachtlich.

In machen Ländern wird auch auf die Religionszugehörigkeit des Verstorbenen abgestellt. Das syrische Erbrecht unterscheidet danach, ob der Verstorbene Muslim oder Christ war.

Je nach Religionszugehörigkeit gelten unterschiedliche Regelungen. Für Muslime wird dabei etwa das islamische Gesetzbuch, die Scharia, angewandt. Für Christen gelten andere Regeln. Teilweise wird auch danach unterschieden, wo sich die vererbte Sache befindet

Anwalt internationales Erbrecht: Grundstücke im Ausland beim Erbfall

Häufig wird auch darauf abgestellt, wo sich ein vererbter Gegenstand befindet. Das kann etwa bei vererbten Häusern, Wohnungen oder Grundstücken der Fall sein. Dann wird bei diesem Gegenstand einfach das Recht des Staates angewandt, in dem sich dieser Gegenstand befindet.

Anwalt internationales Erbrecht - Beispiel: Die in London verstorbene britische Staatbürgerin Frau Victoria Smith hinterlässt eine Wohnimmobilie in Mumbai in Indien. Obwohl eigentlich englisches Erbrecht anwendbar ist, gilt für die Immobilie in Indien indisches Erbrecht, das wiederum auf die Religionszugehörigkeit des Verstorbenen abstellt.

Das Recht des Ortes gilt dann aber nur für diesen Gegenstand. Das übrige Vermögen wird nach einem anderen Recht vererbt. Das führt dazu, dass ein Erbfall nach unterschiedlichen Erbrechten beurteilt wird

Anwalt internationales Erbrecht - Beispiel: Im Fall der in London verstorbenen Frau Victoria Smith führt dies dazu, dass das in England befindliche Vermögen nach englischen Common-Law vererbt wird, während sich die Vererbung der Immobilie in Mumbai nach indischem Erbrecht vollzieht.

Das kann das Erbrecht im Einzelfall sehr kompliziert und unübersichtlich machen.

Oft läuft das Verfahren ganz grob nach dem folgenden Schema ab:

  • Welcher Staat ist zuständig?
  • Welches Recht ist auf nationaler Ebene anzuwenden?
  • Um welche Art von Vermögen handelt es sich?
  • Welche Behörde ist in dem Staat örtlich verantwortlich?
  • Wie sind Anträge auf den Erbnachweis zu stellen?

Die Welt ist groß und vielfältig. Deutsches Erbrecht ist in Deutschland anwendbar. Doch welches Recht  gilt  bei internationalen Erbfällen? Sichern Sie sich auch im Ausland deutsches  Erbrecht. Wir helfen Ihnen dabei.

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Es gibt Regelungsoptionen – aber auch Grenzen im internationalen Erbfall

Durch die Bestimmung welches Erbrecht gelten soll, kann der Verstorbene noch zu Lebzeiten entscheidende Weichen stellen und es lassen sich von vorneherein viele Probleme lösen. 

Ihre Möglichkeit einer Rechtswahl:

Entscheiden Sie sich ausdrücklich für das deutsche Erbrecht.

So kann der Verstorbene im Einzelfall selbst vorgeben, welches nationale Erbrecht anwendbar sein soll. Dies ist durch eine Rechtswahl möglich. Dann wählen Sie selbst aus, welches Erbrecht später gelten soll.

In der Regel ist die Auswahl insoweit begrenzt, als dass man einen persönlichen Bezug zum gewählten Recht haben muss (z.B. Staatsbürgerschaft). Häufig wird auch eine besondere Form für die Rechtswahl gefordert (z.B. eine notarielle Beurkundung).

Die europäische Erbverordnung sieht die Möglichkeit einer solchen Rechtswahl ausdrücklich vor.

Weitere Grenzen der Rechtswahl ergeben sich, wenn ein Erbrecht gewählt wird, dessen Regelungen den Wertvorstellungen des deutschen Rechts fundamental entgegenstehen.

Dies kann etwa der Fall sein, wenn im betreffenden Erbrecht Frauen grundsätzlich gegenüber Männern benachteiligt werden. Dies stellt eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und der Gleichberechtigung nach Artikel 3 des Grundgesetzes (GG) dar.

Eine solche Diskriminierung wird nicht hingenommen, da sie gegen den so genannten „ordre public“ verstößt. Eine solche Rechtswahl wäre in Deutschland unwirksam. Ein diskriminierendes Recht kann also nicht gewählt werden.

Welche Behörde ist für den Erbfallzuständig?

Unabhängig davon, ob es sich um eine Erbschaft handelt, die sich ausschließlich nach deutschem Erbrecht richtet, oder ob ausländisches Erbrecht anwendbar ist, wird man es als Erbe stets mit verschiedenen Ämtern und Behörden zu tun bekommen.

Das Standesamt ist in der Regel für die Eintragung ins Sterberegister zuständig. Es stellt die Sterbeurkunde aus. Häufig sind auch Gerichte für bestimmte Verfahren zuständig. Das gilt nicht nur dann, wenn es Streit ums Erbe gibt, sondern auch für andere Anträge, wie etwa die Testamentseröffnung oder die Erteilung eines Erbscheins.

Im Zweifel wird man auch mit dem örtlichen Finanzamt zu tun bekommen, das Steuern und Gebühren einzieht. In manchen Ländern ist die Zahlung der Erbschaftsteuer Voraussetzung dafür, dass man uneingeschränkten Zugriff auf den Nachlass bekommt.

Im Einzelfall hat man auch mit der zuständigen Botschaft des Landes zu tun. Dies gilt etwa dann, wenn übersetzte Urkunden mit Apostillen versehen werden müssen, um deren Echtheit im internationalen Rechtsverkehr zu gewährleisten.

Ein Problem, das bei Erbschaften mit Auslandsbezug immer wieder auftritt, ist die Sprachbarriere. Denn die Personen, die beiden verschiedenen Ämtern und Behörden arbeiten, beherrschen häufig nur die eigene Muttersprache und dieeigenen Vorschriften, so dass eine Vermittlung der Besonderheiten des konkreten Falls oft sehr schwierig ist.

Daher trifft man häufig auf Vorbehalte und Unwillen, was eine Durchsetzung der eigenen Rechte sehr erschwert.

Internationaler Erbscheinauf EU-Ebene

Innerhalb der Europäischen Union (EU) gibt es die Möglichkeit sein Erbrecht durch ein einheitliches Dokument bescheinigen zu lassen. Durch ein Europäisches Nachlasszeugnis hat der Erbe die Möglichkeit, seine Stellung als Erbe gegenüber Gerichten und Behörden innerhalb der EU durch ein einziges Dokument nachzuweisen.

Da das Dokument in fast allen EU-Ländern anerkannt wird, spart man viel Zeit und Geld, um seine Stellung als berechtigter Erbe darzustellen und nachzuweisen.

In Deutschland wird das Europäische Nachlassverzeichnis, wie auch der deutsche Erbschein, vom zuständigen Nachlassgericht ausgestellt.

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Wir können Ihnen bei der Antragstellung behilflich sein! Rufen Sie uns an: ☎ 02241/17330 oder schreiben Sie uns: info@rechtinfo.de.

Anwalt internationales Erbrecht: Mit unserer Unterstützung geht die Abwicklung schnell und bequemund Sie sparen sich unnötigen Ärger.

Probleme mit der Erbschaftsteuer bei transnationalen Sterbefällen

Ein besonderes Augenmerk ist auf die steuerrechtlichen Folgen einer Erbschaft zu richten.

Zwar kennen längst nicht alle Staaten dieser Welt eine Erbschaftsteuer. Keine Erbschaftsteuer gibt es etwa in

  • China,
  • Portugal,
  • Schweden und
  • Norwegen.

Aber auch in den Staaten, in denen es eine Erbschaftsteuer gibt, und Deutschland zählt zu diesen Staaten, fällt die Höhe der Erbschaftsteuer sehr unterschiedlich aus.

Während in Italien Erbschaften mit maximal 8% besteuert werden, kann die Erbschaftsteuer in Belgien und Spanien bis zu 80% betragen.

Hinzu kommt, dass nicht alle Staaten – wie in Deutschland üblich – Freibeträge für nahe Angehörige vorsehen, so dass die steuerliche Belastung in unterschiedlichen Staaten höchst unterschiedlich ausfallen.

Probleme ergeben sich dann, wenn die Erbschaft in unterschiedlichen Ländern gleichzeitig angefallen ist, weil der Verstorbene dort Vermögen hatte.

Anwalt internationales Erbrecht - Beispiel: Der brasilianische Rennfahrer AntonSenner lebte bis zu seinem Tod in Südfrankreich. Neben seiner Villa an der Cote d’Azur besitzt er jeweils ein Apartment in New York und in London. Außerdem hat er Konten in der Schweiz und in Luxemburg.

Nach dem Tod wollen folgende Staaten Erbschaftsteuer von den Hinterbliebenen:

  • Brasilien wegen der Staatsbürgerschaft,
  • Frankreich wegen dem Wohnsitz und der Immobilie,
  • Luxemburg wegen des Kontos,
  • Schweiz wegen des Kontos,
  • Das Vereinigte Königreich wegen der Immobilie und
  • die USA wegen der weiteren Immobilie.

Ihre Möglichkeit einer Rechtswahl:

Entscheiden Sie sich ausdrücklich für das deutsche Erbrecht.

Häufig setzen die einzelnen Länder die Erbschaftsteuer nach der Höhe des weltweiten Vermögensdes Verstorbenen fest. So auch in Deutschland.

Das kann dazu führen, dass die Erbschaft oder Teile davon in unterschiedlichen Ländern mehrfach versteuert werden muss. Es kommt dann zu einer Doppelbesteuerung, was zu zusätzlichen steuerlichen Belastungen des Erben führen kann.

Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, geht der deutsche Staatzwei Wege:

  1. Mit einzelnen Staaten hat Deutschland sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, die verhindern sollen, dass ein Vermögensgegenstand bei der Erbschaftssteuer doppelt besteuert wird.

Derzeit bestehen solche Doppelbesteuerungsabkommen hinsichtlich der Erbschaftsteuer aber nur mit wenigen Staaten:

  • Dänemark,
  • Frankreich,
  • Griechenland,
  • Schweiz,
  • USA)
  1. In anderen Fällen kann der steuerpflichtige Erbe beim deutschen Finanzamt einen Antrag stellen, dass die im Ausland gezahlte Steuer auf die in Deutschland fällige Erbschaftsteuer angerechnet wird.

Wir helfen Ihnen dabei, den Antragso zustellen, dass eine Anrechnung erfolgt und Sie in Deutschland weniger oder gar keine Erbschaftsteuer zahlen müssen.

Dabei sollte man sich nicht auf sein Glück verlassen, dass das deutsche Finanzamt, das im Ausland befindliche Vermögen übersieht und nicht besteuert. Die deutschen Finanzämter sind mit den ausländischen Behörden gut vernetzt und findiger als Sie denken, wenn es um die Ermittlung von Vermögen im Ausland geht.

Denken Sie etwa an die Steuer-CDs aus der Schweiz und die Panama-Papers.

Natürlich gibt es eine Reihe von Vereinbarungen und innerhalb der EU standardisierte Auskunftsverfahren. Wer unwahre Angaben beim Finanzamt macht und dadurch Steuern hinterzieht, macht sich wegen Steuerhinterziehungstrafbar. Das ist längst kein Kavaliersdelikt mehr, sondern wird hart bestraft.

Hinzu kommt, dass man die hinterzogene Steuer mit Säumniszuschlägen nachbezahlen muss.

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Wir helfen Ihnen weiter, wenn es darum geht, unnötigen Ärger mit dem Finanzamt und der Steuerfahndung zu vermeiden. Rufen Sie uns an: ☎ 02241/17330 oder schreiben Sie uns: info@rechtinfo.de.

Im Ernstfall melden Sie sich zügig bei uns, damit wir frühzeitig reagieren können und das Schlimmste (z.B. Kontopfändung, Untersuchungshaft) abwenden können.

Nachlassplanung und Erbschaftsabwicklung im internationalen Rahmen

Insbesondere dann, wenn Sie einen Umzug ins Ausland planen, sollten Sie überlegen, ob es sinnvoll ist, eine Regelung zu treffen, die sicherstellt, dass im Fall des Versterbens deutsches Erbrecht angewendet werden soll.

Etwa dann, wenn Sie aus beruflichen Gründen für längere Zeit ins Ausland müssen. Oder etwa dann, wenn Sie ihren Ruhestand im sonnigen Süden, in Frankreich, Spanien oder Italien genießen.

Sind Sie verheiratet und verbringen einen Teil Ihrer Zeit im deutschen Inland und einen Großteil Ihrer Zeit im Ausland, ist eine klare Regelung, die Sie treffen, unbedingt notwendig, um das Vermögen nicht mehreren Finanzämtern in verschiedenen Ländern zu überlassen.

Das schafft nicht nur ein Steuerwirrwarr, sondern möglicherweise auch ein babylonisches Sprachenchaos mit den Behörden im Ausland.

Durch eine entsprechende Rechtswahl lässt sich dies Durcheinander vermeiden. Auch dann, wenn Sie Erbe eines Vermögens geworden sind, das über den ganzen Erdball verteilt ist, sollten Sie gezielt vorgehen.

Die einzelnen Schritte müssen gut überlegt und aufeinander abgestimmt sein, damit ein reibungsloser Ablauf garantiert ist.

Anwalt internationales Erbrecht: Unsere Kanzlei hilft Ihnen sowohl wenn es darum geht, im Vorfeld eine Nachlassplanung zu entwickeln, so dass Ihren Hinterbliebenen viel Arbeit und Ärger erspart bleibt, aber auch dann, wenn der nicht geplante Nachlass Ihnen über den Kopf zu wachsen droht.

Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie ein Info-Gespräch, so dass wir Lösungen für Sie und Ihre möglichen Erbenentwickeln können.

Unser rechtinfo-Tipp

Göddecke Rechtsanwälte Siegburg

Wer vorher plant, tut etwas Konkretes für die Zukunftssicherung. Denn: Grenzüberschreitendes Erben ist sehr kompliziert.

Unterschiedliche Kulturen verschiedener Nationen prallen aufeinander, sich widersprechende Rechtsvorschriften und doppelte Besteuerungen sind der Preis und können die Erbschaftganz erheblichdezimieren.

Anwalt internationales Erbrecht! FAQ – Sie fragen – wir antworten

Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle einige Fragen, die in der Praxis oft auftauchen. Kurz und knapp in übersichtlichen Portionen! Bleiben aus Ihrer Sicht darüber hinaus Punkte, die geklärt werden sollten offen, dann schreiben Sie uns per eMail oder rufen ganz einfach an.

Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt 
Was ist beim Erbrecht in Bulgarien zu beachten?

Vor einem Umzug nach Bulgarien sollte geprüft werden, ob die in Deutschland geschriebenen Testamente und geschlossenen Erbverträge  auch nach bulgarischem Erbrecht  wirksam  sind. Notfalls müssen Erklärungen und Testamente neu aufgesetzt werden.

Auch eine Rechtswahl zugunsten des deutschen Erbrechts ist dann möglich. Da Bulgarien Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, wird das EU-Nachlassverzeichnis anerkannt. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung in Deutschland.

In Bulgarien ist eine Erbschaftsteuer zu zahlen. Die Anrechnung der in Bulgarien gezahlten Erbschaftsteuer können wir in Deutschland für Sie beantragen und durchsetzen, damit Ihre steuerliche Belastung gegenüber dem deutschen Finanzamt niedriger ausfällt.

Was ist beim Erbrecht in Frankreich zu beachten?

Das französische Erbrecht kennt kein gemeinsames Ehegattentestament und keinen Erbvertrag. In Deutschland wirksame Erklärungen können in Frankreich unwirksam sein.

Vor einem Umzug nach Frankreich sollte die Wirksamkeit daher überprüft werden. Notfalls müssen Erklärungen und Testamente neu aufgesetzt werden. Auch eine Rechtswahl zugunsten des deutschen Erbrechts ist dann möglich.

Bei der Abwicklung einer Erbschaft in Frankreich kommt einem Notar eine zentrale Bedeutung zu. Die Hinzuziehung eines französischen Notars ist in den meisten Erbfällen zwingend erforderlich.

Da Frankreich Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, wird das EU-Nachlassverzeichnis anerkannt. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung in Deutschland. Auch in Frankreich fällt eine nicht unerhebliche Erbschaftsteuer an. Zwischen Deutschland und Frankreich  existiert  ein Doppelbesteuerungsabkommen, in dem die Anrechnung und Verteilung der zu zahlenden Erbschaftsteuer geregelt ist. Bei Problemen oder Fragen können wir Ihnen weiterhelfen. 

Was ist beim Erbrecht in Italien zu beachten?

Das italienische Erbrecht kennt zwar das Testament, aber keine Erbverträge. In Deutschland  geschlossene Vereinbarungen können daher nach italienischem Erbrecht unwirksam sein.

Bei einem Umzug nach Italien sollte die Wirksamkeit daher überprüft werden. Notfalls müssen  neue Erklärungen und Testamente aufgesetzt werden. Auch  eine  Rechtswahl zugunsten des deutschen Erbrechts ist möglich. Im Erbfall kann in Italien eine Erbschaftsteuer anfallen, die indes niedrig ausfällt. Dafür fallenbei der Umschreibung von geerbten Immobilien relativ hohe Katastergebühren an.

Hinzu  kommt, dass das Verfahren mit den italienischen  Finanz-und Katasterbehörden aufwändig und kompliziert ist. Ein in Deutschland beantragtes EU-Nachlasszeugnis gilt auch in Italien und kann helfen. Wir helfen Ihnenbei der Beantragung.

Auch die Anrechnung der in Italien gezahlten Erbschaftsteuer können wir in Deutschland für Sie  beantragen und durchsetzen, damit Ihre steuerliche Belastung gegenüber dem deutschen Finanzamt niedriger ausfällt.

Was ist beim Erbrecht in Polen zu beachten?

Das polnische Erbrecht kennt kein gemeinsames Ehegattentestament und keinen Erbvertrag. In Deutschland wirksame Erklärungen können in Polen unwirksam sein. Vor einem Umzug  nach Polen sollte die Wirksamkeit daher überprüft werden. Notfalls müssen Erklärungen und Testamente neu aufgesetzt werden.

Auch eine Rechtswahl zugunsten des deutschen Erbrechts ist dann möglich. Da Polen Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, wird das EU-Nachlassverzeichnis anerkannt. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung in Deutschland.

In Polen ist eine Erbschaftsteuer zu zahlen. Die Anrechnung der in Polen gezahlten Erbschaftsteuer können wir in Deutschland für Sie beantragen und durchsetzen, damit Ihre steuerliche Belastung gegenüber dem deutschen Finanzamt niedriger ausfällt.

Was ist beim Erbrecht in Portugal zu beachten?

Das portugiesische Erbrecht kennt kein gemeinsames Ehegattentestament und keinen Erbvertrag. In Deutschland wirksame Erklärungen können in Portugal unwirksam sein.

Vor einem Umzug nach Portugal sollte die Wirksamkeit daher überprüft werden. Notfalls müssen Erklärungen und Testamente neu aufgesetzt  werden. Auch eine Rechtswahl zugunsten des deutschen Erbrechts ist dann möglich.

Statt eines Pflichtteilsrechts kennt das portugiesische Erbrecht das Noterbrecht, das nahen Angehörigen des Verstorbenen eine Mindestbeteiligung an der Erbschaft zusichert.

Da Portugal Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, wird das EU-Nachlassverzeichnis anerkannt. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung in Deutschland.

In  Portugal muss keine Erbschaftsteuer gezahlt werden. Gegebenenfalls muss das in Portugal geerbte Vermögen aber in Deutschland versteuert werden. Im Zweifelsfall sollten Sie die Angelegenheit von uns prüfen lassen, damit Sie nicht unnötig belastet werden.

Was ist beim Erbrecht in Spanien zu beachten?

In Spanien gibt es zwar nationales Erbrecht. Dieses ist in einzelnen spanischen Regionen durch sogenanntes Foralrecht stark verändert, was zu einer weitgehenden Uneinheitlichkeit innerhalb  Spaniens  führt.  Dies  gilt  auch  für  die  Erbschaftsteuer, die starke regionale Unterschiede aufweist.

Das gesetzliche Ehegattenerbrecht ist in Spanien stark eingeschränkt, wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt.

Daher sollte man zugunsten des Ehegatten ein Testament aufsetzen. Eheverträge sind in weiten Teilen Spaniens unzulässig und damit unwirksam. Der Pflichtteil von testamentarisch  ausgeschlossenen Kindern fällt höher aus, als nach deutschem Erbrecht.

Wenn Sie in Spanien wohnen oder einen Umzug nach Spanien planen, sollten Sie sich auch in erbrechtlicher Hinsicht informieren, um die notwendigen Regelungen (z.B. Rechtswahl) zu treffen. Wir helfen Ihnen dabei. Auch die Anrechnung der in Spanien gezahlten Erbschaftsteuer können wir in Deutschland für Sie beantragen und durchsetzen, damit Ihre  steuerliche  Belastung gegenüber dem deutschen Finanzamt niedriger ausfällt.

Was ist beim Erbrecht inder Türkei zu beachten?

Das türkische Erbrecht ist teilweise strenger als das deutsche Erbrecht. Dies gilt etwa für Formvorschriften beim eigenhändigen Testament. 

In  Deutschland wirksame Erklärungen können in der Türkei unwirksam sein. Vor  einem  Umzug in die Türkei sollte die Wirksamkeit daher überprüft werden. Notfalls müssen  Erklärungen und Testamente neu aufgesetzt  werden. Auch eine Rechtswahl zugunsten des deutschen Erbrechts ist dann möglich. 

Zu beachten ist, dass die Türkei nicht Mitglied der Europäischen Union (EU) ist, so dass die Regelungen zum EU-Erbrecht nicht gelten. Auch das EU-Nachlassverzeichnis  gilt  in der Türkei nicht.

In der Türkei ist eine Erbschaftsteuer zu zahlen. Die Anrechnung der in der Türkei gezahlten Erbschaftsteuer können wir in Deutschland für Sie beantragen und durchsetzen, damit Ihre steuerliche Belastung gegenüber dem deutschen Finanzamt niedriger ausfällt.

Bildquellennachweis: © PantherMedia / Jakub Krechowicz

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