Urteile gegen Gothaer Lebensversicherung AG

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Dass eine Versicherungsgesellschaft eine Forderung gleich anerkennt, wenn die Klage gegen sie eingereicht wird, hat Seltenheitswert. Die Gothaer Lebensversicherung allerdings ließ sich ohne jede Gegenwehr in mehreren Verfahren dazu verurteilen, ihren Kunden alle eingezahlten Beiträge sofort zurück zu zahlen. Darüber hinaus erhielten die Versicherungskunden noch eine ganz erhebliche zusätzliche Entschädigung auf ihr Konto überwiesen, die von GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE gefordert worden war.

Dass eine Versicherungsgesellschaft eine Forderung gleich anerkennt, wenn die Klage gegen sie eingereicht wird, hat Seltenheitswert. Die Gothaer Lebensversicherung allerdings ließ sich ohne jede Gegenwehr in mehreren Verfahren dazu verurteilen, ihren Kunden alle eingezahlten Beiträge sofort zurück zu zahlen. Darüber hinaus erhielten die Versicherungskunden noch eine ganz erhebliche zusätzliche Entschädigung auf ihr Konto überwiesen, die von GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE gefordert worden war.

Gothaer Lebensversicherung lehnt die Rückabwicklung ab

Die Mandanten der GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE hatten zunächst selbst den Widerspruch gegen ihre Lebensversicherungsverträge bei der Gothaer erklärt. Der Versicherer lehnte eine Rückabwicklung daraufhin ab.

Nach der Klageerhebung hatte die Gothaer Lebensversicherung nichts entgegenzusetzen

Die Kanzlei erhob in beiden Fällen Klage beim Landgericht Köln. Die Gothaer hatte der Klage nichts entgegenzusetzen und erkannte den Anspruch der Mandanten offiziell an.

Versicherungsnehmer erhalten Rückabwicklungsbetrag plus Kosten von der Gothaer Lebensversicherung zurück

Die Versicherungsnehmer erhalten nun nicht nur den ihnen zustehenden Rückabwicklungsbetrag in voller Höhe, sondern auch die Gutachter- und Anwaltskosten zurück.

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