Investition in Kryptowährungen und Token - 4 Regeln um sich vor Betrug zu schützen

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Neue Möglichkeiten bieten neue Chancen aber auch Risiken. Wenn alles gleich verteilt ist, ist alles in Ordnung. Schlecht ist es, wenn die Unwissenheit über die technischen und rechtlichen Grundlagen der Investitionsmöglichkeiten mit und über die Blockchain ausgenutzt wird. Nicht alles, was passiert ist, kann auch rückgängig gemacht werden. Anleger sollten vorsichtiger sein – 4 einfache Regeln helfen.

Abseits des Lichtes der neuen Möglichkeiten der Blockchain gibt es eine dunkle Seite. Nicht jeder hält sich an die gesetzlichen Vorgaben. Manche nutzen die Unwissenheit über die Basics der neuen Möglichkeiten der Investition in Kryptowährungen und Token für einen Betrug aus. Nutzen Sie den Sofortkontakt.

Dieser Blogbeitrag entstand aus dem Umstand, dass wir an einem Tag vier Anfragen zu möglichen Verlusten bzw. Betrug im Zusammenhang mit Kryptowährungen erhalten haben. Dabei ging es nicht um die klassischen Währungen wie z.B. Bitcoin, Ethereum, Bitcoin Cash, Litecoin oder Ripple. Es ging entweder um den Erwerb von Coins bzw. Token oder die Tatsache, dass vermeintliche Coins oder Token herausgegeben werden sollten, die dann später – wie auch immer - einen Gewinn der Investition versprachen. In allen Fällen hätten Verluste vermieden werden können.

Inhalt

Die Grundidee der Kryptowährungen

Der grundsätzliche Ansatz von Kryptowährungen ist gut. Mit Hilfe einer Blockchain werden virtuelle Vermögenswerte generiert. Wir haben diesem Aspekt und den Hintergrund der Kryptowährungen bereits mehrere Blogbeiträge gewidmet, die man hier nachlesen kann.

Tokenisierung 2.0

Was ursprünglich mit Bitcoin anfing, hat inzwischen die nächste Evolutionsstufe erreicht. Neben reinen Kryptowährungen als Zahlungsmittel (sog. Währungstoken oder Währungscoins), wie z.B. Bitcoin etc. gibt es inzwischen auch sog. Utility-Token und sog. Security-Token.

Letztere erlauben es, die Blockchain grundsätzlich zur Unternehmensfinanzierung einzusetzen, sei es z.B. als tokenisierte Nachrangdarlehen oder Schuldverschreibungen. Das eröffnet ein weites Einsatzfeld für Kryptowährungen und macht sie als Investitionsmöglichkeit interessant.

4 Regeln für das Investment in Kryptowährungen um möglichen Betrug vorzubeugen

Es ist nicht leicht sich vor Betrug zu schützen. Diese 4 Regeln sollen helfen, diesen Betrug schneller zu erkennen. Sie brauchen eine Beratung? Nutzen Sie den Sofortkontakt. Telefon: 02241 1733 0 – E-Mail: info@rechtinfo.de

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Regel 1: Coins und Token verstehen

Man sollte bei einer möglichen Investition in jedem Falle zunächst wissen, um was für einen Coin oder Token es sich handelt und was dieser bewirken soll. Ein Coin, der als Zahlungsmittel anerkannt und eingesetzt werden soll, ist anders zu behandeln, als ein Coin oder Token, der eine Verzinsung bringen soll.

Mittlerweile ist bekannt, dass der Wert von Kryptowährungen, z.B. des Bitcoins erheblichen Schwankungen unterworfen ist. Richtig angestellt kann man dabei sehr viel Geld gewinnen, aber eben auch sehr viel Geld verlieren. Voraussetzung ist aber das Vorhandensein eines Marktes für einen solchen Coin oder Token. Damit ist nicht die Kryptobörse gemeint, an der man den Coin handeln kann, sondern damit ist gemeint, dass jemand bereit sein muss, den Coin zu kaufen. Das ist aber nur der Fall, wenn man damit einen entsprechenden Gegenwert – z.B. in Form von Kaufkraft oder Verzinsung - hat. Wenn man mit dem Coin nichts kaufen kann und er auch keine Verzinsung oder andere nennenswerte Gegenleistung beinhaltet, wird ihn niemand kaufen. Das führt dazu, dass der Wert des Coins niemals steigen wird. Das passiert bei nicht wenigen Investitionen. Faktisch hat man dann sein Geld verloren. Wenn man den Coin nicht versteht bzw. nicht weiß, wie man mit dem Coin Geld „verdienen“ soll, sollte man die Finger davon lassen.

Regel 2: Geschäftsfeld des Emittenten verstehen

Wenn man in eine erstmals emittierte Kryptowährung oder einen Token eines Unternehmens investieren möchte, ist es wichtig zu verstehen, was dieses Unternehmen eigentlich macht und wie der Erfolg aussehen soll. Damit mit dem Token oder der Coin Geld verdient werden kann, muss das Unternehmen erfolgreich sein. Wenn z.B. eine Immobilie tokenisiert werden soll, kann der Erfolg des Unternehmens in der Vermietung oder anderweitigen Vermarktung der Immobilie liegen. Wenn ein Pizzarestaurant tokenisiert wird, kann der Erfolg in steigenden Umsätzen aufgrund einer Expansion liegen. Wenn start-up-Unternehmen in der Frühphase gefordert werden, kann der Erfolg im Exit durch Verkauf an einen Investor oder Konkurrenten liegen. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Wenn man das Geschäftsfeld nicht selbst vollständig verstanden hat, sollte man eventuell eine andere Investition suchen. Wer die Investition nicht versteht, kann Risiken nicht abschätzen und möglichen Betrug nicht erkennen.

Regel 3: Gesetzliche Regelungen für konkrete Investition hinterfragen

Seit eh und je folgt die Gesetzgebung dem technischen Fortschritt. So war es bei den Autos und so ist es auch bei den Kryptowährungen bzw. den Investitionsmöglichkeiten auf Basis der Blockchain. Was anfänglich als Nischenprodukt für ein paar Nerds startete, hat inzwischen eine breitere Masse der Anleger erreicht. Das derzeit bestehende niedrige Zinsumfeld tut sein Übriges. Das hat dann auch inzwischen – wenn auch zögerlich – den Gesetzgeber auf den Plan gerufen, der gewisse Aspekte dieses Bereiches – aber eben noch nicht alles – gesetzlich reguliert hat. Will man z.B. einen Coin als Zahlungsmittel herausgeben, bedarf dies der Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Teilweise müssen Prospekte erstellt werden oder es muss sichergestellt sein, dass nur unter bestimmten Kriterien investiert werden kann.

Da die Formen der virtuellen Investitionen vielfältig sind, sind auch die einschlägigen gesetzlichen Regelungen unterschiedlich. Je nach Ausgestaltung des Coins bzw. Tokens sind unterschiedliche gesetzliche Regelungen zu beachten und auch unterschiedliche Wege des Vertriebes zulässig. Nicht alles, was möglich ist, ist auch erlaubt. Das sollte man zumindest hinterfragen. Wenn z.B. das Gesetz bestimmte Unterlagen fordert (z.B. einen Prospekt oder ein Produktinformationsblatt), dann muss dies dem Anleger zur Verfügung gestellt werden. Wenn das Gesetz eine bestimmte Zulassung z.B. als Kreditinstitut oder Zahlungsdienstleister fordert, dann kann man nach dieser fragen und sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rückversichern. Auf die pauschale Aussage, der Anbieter halte alle einschlägigen Rechtsvorschriften ein, kann man sich nicht verlassen. Wer definiert, was einschlägige Rechtsvorschriften sind?

Regel 4: Das Bauchgefühl

Wir alle haben ein gutes Gefühl dafür, was richtig sein kann und was nicht. Auf dieses Gefühl sollten wir hören. Wenn einem also irgendetwas an der Investition komisch oder als Betrug vorkommt, dann sollte man darauf hören. Merkwürdig kann alles sein: eine unprofessionell gestaltete Website ohne Impressum, die Bitte, schnell Geld ins Ausland zu überweisen, und nicht zuletzt Gewinnversprechen, die geradezu utopisch klingen, ohne dass man etwas dafür tun müsse. Nicht jeder Sitz im Ausland ist gleichzusetzen mit fehlender Seriosität und nicht jeder Rechtsschreibfehler auf einer Seite ist ein Anzeichen für Betrug, aber wenn einem der Bauch sagt, dass daran etwas nicht stimmen könnte, dann sollte man das nicht ignorieren.

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie auf einen Betrug reingefallen sind? Eine Beratung kann schnell helfen. Telefon: 02241 1733 0 – E-Mail: info@rechtinfo.de

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Fazit

Die Möglichkeiten der Investition, die die Blockchaintechnologie bietet, sind gigantisch. Investitionen lassen sich teilweise einfacher und unkomplizierter umsetzen. Die Gewinne können erheblich sein. Um eine Enttäuschung oder einen Betrug zu verhindern, sollten Anleger 4 einfache Fragen beantworten können:

  • Verstehe ich den Coin/Token, den ich als Gegenleistung erhalten soll?
  • Verstehe ich das Geschäftsfeld des Unternehmens, an dem ich mich beteiligen möchte?
  • Sind alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten?
  • Kommt mir irgendwas komisch vor?

Wann man diese Fragen für sich selbst ehrlich zufriedenstellend beantworten kann, dann kann man etwas beruhigter investieren. Einen Schutz vor Verlust oder Betrug gibt es damit freilich noch immer nicht, aber mancher Verlust ließe sich so möglicherweise verhindern.

Wenn die Investition getätigt wurde, können wir natürlich versuchen, einen möglichen Schaden zu verhindern. Wir können viel, aber leider auch nicht alles. Ob wir im konkreten Fall helfen können, erfahren Sie in einer kostenlosen Erstberatung. Eine Kontaktaufnahme per Telefon oder per mail hilft da manchmal schon weiter.

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