P&R-Anleger gewinnt am Landgericht Köln gegen Finanzring GmbH

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Die Insolvenz der P&R-Gruppe hat für ihre Anleger schwerwiegende wirtschaftliche Konsequenzen. Wurde man von seinem Anlageberater fehlerhaft über die Risiken dieser Kapitalanlage aufgeklärt, besteht Hoffnung.

Auch einer unserer Mandanten nutzte seine rechtlichen Möglichkeiten und kann sich jetzt freuen. Er verklagte seinen Anlageberater. Das Landgericht Köln verurteilte die Finanzring GmbH zum Ersatz des entstandenen Schadens. Wir erklären P&R-Anlegern, wann und warum es sich lohnt, zur Klage zu schreiten.

Sind Sie auch P&R-Anleger und möchten Sie Ihren Fall prüfen lassen? Kontaktieren Sie uns gleich jetzt. Wir werden Ihren Fall sorgfältig prüfen. | E-Mail: info@rechtinfo.de - Telefon: 02241 1733 0

Wir hatten bereits letztes Jahr darüber berichtet: Unser Mandant ist gegen die Finanzring GmbH vor Gericht gezogen. Rund ein Jahr später steht das Ergebnis des landgerichtlichen Verfahrens fest. Die Anlageberatungsgesellschaft muss nach einem Urteil des LG Köln nun den finanziellen Schaden ersetzen, den die Insolvenz der P & R-Gruppe verursacht hat.

Die Verlustrisiken bei einer Kapitalanlage in P & R

Die P & R-Gruppe wollte von dem Geld der Anleger Frachtcontainer erwerben und diese über eine Laufzeit von fünf Jahren verwalten. Am Ende dieser Laufzeit sollte dann der Anleger seine Container an P & R verkaufen.

Verlustrisiken bestanden bei diesem Investment vor allem in zweifacher Hinsicht:

Frachtcontainer als Anlagegut
P&R-Container schlimmer als Totalverlust

Im Falle einer Insolvenz von P & R bestand ein Verlustrisiko, das über den Totalverlust hinausgeht. Diese Aussage trifft unabhängig davon zu, dass sich das System P & R nahezu unbemerkt seit dem Jahr 2007 in ein Schneeballsystem gewandelt hatte. Das angebliche Eigentum am Container hätte ohnehin keine nennenswerte Absicherung bedeutet.

Kaum ein Anleger wäre in der Lage gewesen, eine Vermietung bzw. einen Verkauf von Containern zu organisieren, die in den Häfen dieser Welt lagern oder auf irgendeinem Frachtschiff ihren Dienst tun. Im Gegenteil: könnte man als Anleger tatsächlich sein Eigentum an einem der Container nachweisen, könnten Lagerkosten ein weiteres und unkalkulierbares Verlustrisiko bedeuten.

Rückkaufpreis bei P&R-Containern ohne Absicherung

Darüber hinaus versprachen viele Anlageberater den Anlegern eine bestimmte Verzinsung seiner Anlagesumme. Diese Zahlen beruhten zum einen auf den tatsächlich festgeschriebenen Garantiezinsen während der Laufzeit. Zum anderen wurde ein Rückkaufpreis für den Container am Laufzeitende zu Grunde gelegt, den die P & R-Gruppe in den vergangenen Jahren durchschnittlich gezahlt hatte.

Dieser Rückkaufpreis war allerdings überhaupt nicht abgesichert. In den Verträgen bis zum Jahre 2009 war noch ein fester Rückkaufpreis vereinbart worden. In den Verträgen danach fand sich jedoch weder eine grundsätzliche Rückkaufverpflichtung von P & R, noch war eine solche der Höhe nach festgelegt.

Diese nicht verbindlich festgelegten Kaufpreise für die Rücknahme der P&R-Container hatten gravierende Auswirkungen für den Anleger. Schließlich wurde die „Rückzahlung“ der Anlagesumme an den Anleger nur rund zur Hälfte durch die Garantiemieten sichergestellt. Die andere Hälfte musste durch den Verkauf der Container erwirtschaftet werden.

Landgericht Köln Urteil zur Finanzring-Vermittlung

Das Landgericht Köln entschied zugunsten unseres Mandanten. Möchten Sie Ihren Fall auch prüfen lassen? Jetzt beraten lassen. | E-Mail: info@rechtinfo.de - Telefon: 02241 1733 0

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Ein wirklich aussagekräftiger Verkaufsprospekt, dem ein Anleger die Risiken der Kapitalanlage entnehmen konnte, wurde von Seiten P & R erst ab dem Jahr 2017 ausgegeben. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es nur spärliches Informationsmaterial. Umso wichtiger war eine sachgerechte Aufklärung durch den Anlageberater über alle mit dem Containerinvestment verbundenen Unwägbarkeiten.

In vielen Fällen haben die Anlageberater und Bankmitarbeiter ihre Kunden über diese Risiken aufgeklärt; manchmal dagegen jedoch nicht einmal über die wesentlichen Gefahren der Kapitalanlage mit den P&R-Stahlboxen. Für den Anleger ist es entscheidend, über alle Punkte Bescheid zu wissen, die seine Geldanlage in Frage stellen können.

Nach Ansicht des Landgerichts Köln galt dies jedoch nicht im Falle unseres Mandanten, Kunde der Finanzring GmbH.

Ob das vorgeschlagene Investment in P & R überhaupt den Anlagewünschen dieses Kunden entsprach, ließ das Landgericht offen. Dies ist zulässig, wenn der eingeklagte Anspruch aus einem anderen Grund vorliegt. Und diesen entscheidenden Grund sah das Gericht, weil die Finanzring GmbH nicht über alle wesentlichen Risiken dieser Kapitalanlage aufgeklärt hatte.

Insbesondere fehlte nach Ansicht des Gerichtes eine Aufklärung über die laufenden Kosten der Container für Wartung, Pflege und Standortgebühren. Diese hätten den Anleger als Eigentümer getroffen, wenn P & R insolvent wird oder aber eine Einigung über den Rückkauf nicht zustande kommt.

Container als Investment

Geht man hingegen davon aus, dass ein Anleger aufgrund der rechtlichen Konstruktion überhaupt nicht wirksam Eigentümer der Container werden konnte, so war die Aufklärung des Anlageberaters dennoch falsch. Schließlich hatte die Finanzring GmbH sogar schriftlich mitgeteilt, dass dieses Eigentum den Anleger im Falle einer Insolvenz absichert.

Die Gegenseite hat Berufung gegen dieses Urteil eingelegt, so dass dieses nicht rechtskräftig ist. Nach Ansicht von GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE ist die Argumentation des LG Köln aber vollumfänglich logisch und nachvollziehbar.

Wie Finanzring GmbH Forderungen seiner Kunden bezahlen kann

Eine der entscheidenden Fragen, die man sich stellt, wenn der Gang zum Gericht unvermeidlich wird: Kann die Finanzring GmbH den Schadensersatz bezahlen. Nach den Informationen, die GÖDDECKE RECHSANWÄLTE gegeben worden sind, sind Haftungsansprüche gegen Finanzring GmbH durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt.

Dieser finanzielle Hintergrund ist unserer Ansicht nach entscheidend. Damit gehört Finanzring GmbH zu den wenigen Vermittlerfirmen, die ihre Vermittlungsleistung durch einen Versicherer abgeschirmt haben.

Vermittlerhaftung als Ausweg aus dem Insolvenzverfahren​

Der Insolvenzverwalter für die deutschen Gesellschaften der P & R-Gruppe, Herr Michael Jaffé, hat zwar eine Vorausausschüttung für die betroffenen Anleger im Januar oder Februar 2021 angekündigt. Dennoch werden Anleger hohe finanzielle Verluste hinnehmen müssen.

Die Coronakrise trifft den Welthandel und damit auch den Markt für Frachtcontainer. Mutmaßlich wird dies auch die Insolvenzquote negativ beeinflussen und damit den Schaden für die Anleger erhöhen. Hinzu kommt, dass weiterhin nicht höchstrichterlich geklärt ist, ob die Anleger bereits erhaltene Zahlungen von P & R an den Insolvenzverwalter zurückzahlen müssen.

Diesem Schaden entgeht, wer ebenfalls nicht ordnungsgemäß von seinem Anlageberater aufgeklärt wurde und Schadensersatzansprüche diesem gegenüber auch durchsetzt. GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE hat dabei Schadensersatzansprüche von P & R-Anlegern erstinstanzlich nicht nur gegenüber der Finanzring GmbH, sondern auch gegenüber einer Volksbank vor dem Landgericht Kleve erfolgreich durchgesetzt.

Wir sehen uns daher als einen starken Partner, wenn auch Sie der Ansicht sein sollten, von Ihrem Berater nicht vollständig über die Verlustrisiken aufgeklärt worden zu sein.

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Beitrag vom 30.10.2020

Bilderquellennachweis: Bild1 - © moodboard (YAYMicro) / PantherMedia; Bild2 - © Bill Oxford; Bild 3 - © Pat Whelen; Bild 4 - © Anne Nygård / Unsplash

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