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Sie erfahren hier:
- was das Stammkapital bei der GmbH bedeutet
- welche Möglichkeiten sich zur Erhöhung des Stammkapitals bieten
- Bedeutung des Stammkapitalsbei der GmbH
- Auszahlungsverbot von Stammkapital und Ausschüttung von Gewinnen
- Motive zur Durchführungeiner Kapitalerhöhung
- Ordentliche Kapitalerhöhungbietet schnell die Lösung für liquide Handlungsspielräume
- Genehmigtes Kapital = Flexibles Finanzierungsinstrument der Geschäftsführung
- Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
- So wird eine Kapitalerhöhung gebucht
- FAQ - Wohnungsauflösung nach Todesfall
- Nutzen Sie den Sofortkontakt zum Fachanwalt
Anders als bei GbR und OHG haften die Gesellschafter einer GmbH nicht für die Verbindlichkeiten ihrer Gesellschaft. Dem Insolvenzrisiko, das sich hieraus für Gläubiger ergibt, begegnet das Gesetz, indem es die GmbH-Gesellschafter zum Aufbau eines Haftungsfonds verpflichtet, auf den die Gläubiger zugreifen können.
Bedeutung des Stammkapitalsbei der GmbH
Das Haftungsdach speziell bei der GmbH wird als Stammkapital bezeichnet. Seine Höhe wird von den Gesellschaftern gleich bei der Gründung des Unternehmensin dem Gesellschaftsvertrag festgelegt und muss mindestens 25.0000,00 Euro betragen.
Kapitalerhöhung bei der GmbH
- Stammkapital
- Kapitalerhöhung
- Genehmigtes Kapital
- Nominelle und effektive Kapitalerhöhung
Auch im Handelsregister ist die Angabe zu finden, wie hoch das vereinbarte Stammkapital ist und selbstverständlich ist eine detaillierte Angabe dazu auch in der Gesellschafterliste sowie im Transparenzregister zu sehen.
Die Gesellschafter gebendas Stammkapital der GmbH bei der Gründung, indem sie der Gesellschaft Bargeld überweisen oder Sachwerte bereitstellen. So stehen sich in der Bilanz die Vermögenswerte –wie z. B. Bankguthaben, Maschinen oder Immobilien – und das gezeichnete Stammkapital gegenüber. Das Vermögen wird aus der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen, das Stammkapital findet man auf der Passivseite.
Auszahlungsverbot von Stammkapital und Ausschüttung von Gewinnen
Das Stammkapital muss grundsätzlich erhalten bleiben. Dabei kommt es nicht darauf an, dass es in Form von Liquidität oder den konkret eingebrachten Gegenständen auf Dauer zur Verfügung steht.
Aus diesem Grundsatz folgt ein Verbot der Auszahlungan die Gesellschafter als den Kapitalgebern des Unternehmens.
Etwas anderes gilt natürlich für erwirtschafteten Gewinn der GmbH – hierüber können die Gesellschafter frei entscheiden, ob sie ihn ausschütten wollen oder in dem Betrieb belassen wollen (= Thesaurierung).
Das bedeutet, dass die GmbH kein Vermögen an die Gesellschafter auszahlen darf, wenn das Stammkapital unterschritten wurde.
Zulässigistes, dass die Gesellschafter das Stammkapital zur Finanzierung ihrer Geschäftenutzen. Das Stammkapital erfüllt neben der Gläubigerschutz auch eine Finanzierungsfunktion.
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Motive zur Durchführungeiner Kapitalerhöhung
Sowohl die Gläubigerschutz als auch die Finanzierungsfunktion können einen Anlass bilden, das Stammkapital anzuheben. Dies kann sich etwa anbieten, wenn die Gesellschaft expandieren und dies durch Eigenkapital finanzieren will.
Eine Erhöhung des Stammkapitals kann ferner die Kreditwürdigkeit der GmbH steigern, da ein hohes Stammkapital auf eine hohe Seriosität hindeutet.
Schließlich können mitHilfe einer Kapitalerhöhung eingetretene Verluste oder sogar eine Überschuldung ausgeglichen oder vermieden werden.
Neben Eigenkapital, das in der Bilanz als Stammkapital eingebucht worden ist, können die Gesellschafter auch mit Darlehen der Gesellschaft zur Verfügung stellen.
In der Praxis ist es durchaus üblich, dem Betrieb alternativ mittel oder langfristig Gelder in Form einer typischen oder atypisch stillen Gesellschaft anzubieten, wenn es erforderlich ist.
Ordentliche Kapitalerhöhungbietet schnell die Lösung für liquide Handlungsspielräume
Die Kapitalerhöhung kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen.
Ordentliche Kapitalerhöhung mit „Sofortwirkung“
Von einer ordentlichen Kapitalerhöhung spricht man, wenn die Gesellschaft ihr Stammkapital rein nominell erhöht. Diese Form der Kapitalerhöhung ist in der Praxis am verbreitetsten, sie ist notariell vorzunehmen und wird u. a. im Handelsregister eingetragen.
Sie kann genutzt werden, um zusätzliche Investoren als Gesellschafter in die GmbH aufzunehmen oder um die Anteile einzelner Gesellschafter zu vergrößern, wenn nicht alle anderen Gesellschafter im prozentual gleichen Maße Vermögen der Gesellschaft zur Verfügung stellen.
Erhöhungsbeschluss
Da die Erhöhung des Stammkapitals aus rechtlicher Sicht eine Satzungsänderung darstellt, erfordert sie einen Beschluss der Gesellschafter. Die Gesellschafter beschließen die Erhöhung grundsätzlich mit ¾-Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern die Satzung keine höhere Mehrheit vorsieht.
Der Kapitalerhöhungsbeschluss legt konkret fest, in welchem Umfang die Stammkapitalziffer angehoben wird, also wie viele Anteile ausgegeben werden und welchen Nennbetrag diese aufweisen.
Die Stufen der Kapitalerhöhung bei GmbH
- Erhöhungsbeschluss
- Verwässerung + Bezugsrecht
- Übernahme neuer Anteile
- Erbringen der Einlage
- Anmeldung + Eintragung ins Handelsregister
Ferner bestimmt der Beschluss, ob eine Bar- oder eine Sacheinlage zu erbringen ist. Den Regelfall bildet die Bareinlage. Sofern die Erhöhung durch eine Sacheinlage erfolgen soll, müssen Gegenstand und Nennbetrag des Geschäftsanteils, auf den sich die Sacheinlage bezieht, im Beschluss über die Erhöhung des Stammkapitals präzise festgesetzt werden. Verstößt ein Beschluss dagegen, so besteht das Risiko, dass die Gesellschafter im Zweifel die Leistung ein zweites Mal erbringen müssen – in diesem Fall jedoch möglichst formwirksam.
Ein Sachkapitalerhöhungsbericht ist nicht immer erforderlich. Jedoch kann es sinnvoll sein, einen solchen Bericht, dessen Inhalt sich am Inhalt eines Sachgründungsberichts orientiert, zu erstellen.
Auch kann oftmals eine Werthaltigkeitsbestätigung die Registereintragung bei der Sachkapitalerhöhung in der Praxis erst ermöglichen.
Schließlich kann der Beschluss bestimmen, zu welchem Betrag die Anteile auszugeben sind. Typischerweise wird ein Agio für die Anteile festgelegt. Enthält der Beschluss keine Vorgaben zum Ausgabebetrag, werden die Anteile zum Nennwert ausgegeben.
„Verwässerungseffekt“ und Bezugsrecht
Werden neue Geschäftsanteile ausgegeben, führt dies u. U. zu einem „Verwässerungseffekt“. Das bedeutet, dass der Gesellschafter, der sich nicht an der Kapitalerhöhung beteiligt, nach der Kapitalerhöhung prozentual weniger Kapitalanteile besitzt.
Beispiel
Gibt die bislang aus Müller, Meier und Schulze bestehende GmbH zusätzliche Geschäftsanteile an den neu eintretenden Schmidt aus, tritt dieser der GmbH als neuer Gesellschafter zusätzlich hinzu.
Zwar lässt dies den nominalen Wert der Geschäftsanteile von Müller, Meier und Schulze unberührt, jedoch verringert sich der relative Anteil deren Gesellschafterbeteiligungen.
Einfluss hat dies vor allem auf die Stimmrechte: Während Gesellschafter Müller vor der Kapitalerhöhung bereits aus eigener Kraft über eine einfache Stimmmehrheit verfügte, verliert er diese aufgrund des Gesellschaftsbeitritts des Schmidt.
Der Verwässerungseffekt besteht also darin, dass sich das Gewicht der bisherigen Beteiligungen reduziert – der Machteinfluss schwindet damit anteilig.
Zum Schutz der Gesellschafter spricht die Rechtsprechung den bisher in der GmbH tätigen Gesellschaftern ein Bezugsrecht zu.
Die Gesellschafter können aus Gleichheitsgründen verlangen, dass ihnen im Zuge der Kapitalerhöhung Geschäftsanteile im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung angeboten werden.
Das Bezugsrecht bietet dem bisherigen Gesellschafter also die Möglichkeit, seine bisherige Beteiligung pro rata zu erhalten.
Weil das Bezugsrecht aus Gesellschaftersicht ein wichtiges Schutzinstrument darstellt, darf der Erhöhungsbeschluss dieses nur unter bestimmten Voraussetzungen ausschließen: Zunächst bedarf es eines sachlichen Grunds für den Ausschluss.
Ein solcher kann sich etwa daraus ergeben, dass sich die Gesellschaft in einer Krise befindet und für die Sanierung auf den Beitritt eines externen Investors angewiesen ist. Schließlich muss der Ausschluss erforderlich und verhältnismäßig sein.
Übernahme der neuen Geschäftsanteile
Nachdem die Kapitalerhöhung beschlossen worden ist, müssen die Geschäftsanteile von den Gesellschaftern oder von Externen übernommen werden.
Dies geschieht durch Abschluss eines Übernahmevertrags zwischen der GmbH und dem Übernehmer. Die Erklärung des Übernehmenden ist notariell zu beurkunden.
Sie muss sich auf einen bestimmten Betrag, der zu übernehmenden Geschäftsanteile und die Art der zu erbringenden Einlage einschließlich Nebenleistungen (Agio, Nachschüsse etc.) beziehen.
Weil der Übernahmevertrag körperschaftlichen Charakter hat, wird die GmbH bei dessen Abschluss nicht durch ihren Geschäftsführer, sondern durch ihre Gesellschafter vertreten. Der Vertrag steht unter dem Vorbehalt des Wirksamwerdens der Kapitalerhöhung, wozu es erst mit Eintragung der Kapitalerhöhung ins Handelsregister kommt.
Erbringen der Einlagen
Im nächsten Schritt sind auf die neuen Geschäftsanteile Einlagen zu leisten. Wie bei der GmbH-Gründung muss mindestens ¼ der Bareinlagen so geleistet werden, dass er der Geschäftsführung bei Anmeldung der Kapitalerhöhung zum Handelsregister endgültig zur freien Verfügung steht.
Dies setzt nicht notwendigerweise voraus, dass die Einlage zum Zeitpunkt der Anmeldung gegenständlich oder wertmäßig im Vermögen der Gesellschaft vorhanden ist; die Einlage darf auch bereits zu Gesellschaftszwecken verbraucht worden sein.
- Maßgeblich ist, ob die Bareinlage in den uneingeschränkten Verfügungsbereich der Geschäftsführer gelangt ist und nicht dem Einleger zurückgewährt worden ist.
- Sacheinlagen müssen in voller Höhe bewirkt sein.
Anmeldung der Erhöhung zum Handelsregister
Nachdem das erhöhte Kapital durch Übernahme von Geschäftsanteilen gedeckt ist, ist die Erhöhung des Stammkapitals von sämtlichen Geschäftsführern zur Eintragung ins Handelsregister anzumelden. Mit der Eintragung wird die Kapitalerhöhung wirksam.
Führt die Kapitalerhöhung zur Änderung des Gesellschafterbestands, muss der Notar, der an der Veränderung in dem Bestand der Gesellschafter mitwirkt, nach Wirksamwerden der Veränderung unverzüglich eine aktualisierte Gesellschafterliste beim Handelsregister einreichen.
Laufen die Geschäfte gut und hat das Unternehmen Erfolg am Markt, wächst meist der Kapitalbedarf. Wie zeigen, welche Optionen der Kapitalerhöhungdie Expansion der GmbH optimal unterstützt.
Genehmigtes Kapital = Flexibles Finanzierungsinstrument der Geschäftsführung
Eine Kapitalerhöhung kann ferner in Form des genehmigten Kapitals beschlossen werden. Von genehmigtem Kapital spricht man, wenn die Gesellschafter die Entscheidung über die Durchführung der Kapitalerhöhung auf den Geschäftsführer übertragen.
Dies geschieht dadurch, dass der Geschäftsführer in der Satzung dazu ermächtigt wird, das Stammkapital innerhalb einer Frist bis zu einem bestimmten Nennbetrag durch Ausgabe neuer Geschäftsanteile gegen Einzahlung der Einlagen zu erhöhen.
Genehmigtes Kapital zeichnet sich durch seine Flexibilität und seine organisatorische Einfachheit aus: Der Geschäftsführer kann das Kapital eigenständig erhöhen, ohne hierüber einen aufwändigen Gesellschafterbeschluss herbeiführen zu müssen.
Der Weg über das genehmigte Kapital ist daher vor allem dann sinnvoll, wenn es den Gesellschaftern wichtig ist, dass eine Kapitalerhöhung innerhalb kurzer Zeit durchgeführt werden kann. Das kann z. B. der Fall sein, wenn in einem expandierenden Markt rasch hoher Kapitalbedarf des Unternehmens gefordert sein kann, um geeignete Geschäftschancen zu nutzen.
Aber auch wenn mehrfache Kapitalerhöhungen vorgenommen werden sollen, kann der Rückgriff auf die Methode des genehmigten Kapitals sinnvoll sein.
Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
Möglich ist schließlich eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, z. B. aus Rücklagen oder thesaurierten Gewinnen. Anders als bei den bislang beschriebenen Konstellationen fließt der Gesellschaft hierbei kein neues Eigenkapital – also frische Liquidität oder neue Sachwerte – zu, Stattdessen werden vorhandene Rücklagen der Gesellschaft bilanziell in Stammkapital umgewandelt. Es handelt sich unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten um eine Innenfinanzierung.
Dies wird in Abgrenzung zu den obigen Konstellationen effektiver Kapitalerhöhung als nominelle Kapitalerhöhung bezeichnet. Die nominelle Kapitalerhöhung stärkt zwar nicht das Vermögen der Gesellschaft, verbessert allerdings deren Kreditwürdigkeit, weil sie zusätzliches Kapital den strengen Regelungen zum Stammkapital unterwirft.
Die nominelle Kapitalerhöhung erfolgt entweder durch Erhöhung des Nennbetrags der bereits vorhandenen Geschäftsanteile oder durch Bildung neuer Geschäftsanteile. Weil beide Konstellationen durch die Gesellschaft finanziert werden, hat sich für diese Form der Finanzierung im Aktienrecht die Bezeichnung als Gratisaktie eingebürgert.
Auch die nominelle Kapitalerhöhung stellt eine Satzungsänderung dar, sodass es eines Gesellschafterbeschlusses mit ¾-Mehrheit, einer Einlageerbringung und einer Eintragung ins Handelsregister bedarf. Die nominelle Kapitalerhöhung darf die Beteiligungsverhältnisse nicht verändern, darf also nicht zu dem oben beschriebenen Verwässerungseffekt führen. Verstößt der Beschluss hiergegen, ist er nichtig.
So wird eine Kapitalerhöhung gebucht
Um es von vorneherein zu sagen: Die GmbH erzielt durch das „frische Kapital“ keinen höheren Gewinn. Die Gewinn- und Verlustrechnung bleibt unberührt.
Auswirkungen hat die Zufuhr von Kapital auf das Konto Stammkapital, die Stammkapitalziffer steigt. Während bei einer Erhöhung durch Barmittel oder Sacheinlagen auch die Aktivseite der Bilanz berührt wird und sich das Aktivvermögen erhöht, findet bei einer Erhöhung des Stammkapitals aus Gesellschaftsmitteln nur auf der Passivseite der Bilanz eine Umschichtung statt.
Kapitalerhöhung in der GmbH! FAQ – Sie fragen – wir antworten
Was ist FAQ? Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle einige Fragen, die in der Praxis oft auftauchen. Kurz und knapp in übersichtlichen Portionen! Bleiben aus Ihrer Sicht darüber hinaus Punkte, die geklärt werden sollten offen, dann schreiben Sie uns per e-Mail oder rufen ganz einfach an.
Die Begriffe von Stammkapital und Eigenkapital werden im geschäftlichen Alltag oft gleichlautend benutzt, das trifft jedoch nicht die buchhalterische und rechtliche Realität. Denn das Stammkapital, das von den Gesellschaftern im Gesellschaftsvertrag festgelegt worden ist, wird in eben dieser Höhe in die Buchhaltung aufgenommen und erscheint auch genau in dieser Höhe in der Bilanz.
Diese Summe wird auch als Stammkapitalziffer bezeichnet. Sie ist damit die Haftungssumme der Gesellschaft – und das auch unabhängig davon, ob es vollständig eingezahlt worden ist oder ob die Gesellschafter nur einen (gesetzlich vorgesehenen) Minimalbetrag dem Betrieb zur Verfügung gestellt haben.
Das Eigenkapital hingegen kann sich verändern, da neben dem Stammkapital u.a. auch die Kapitalrücklageund thesaurierte Gewinne eine maßgebliche Rolle spielen.
An der Kapitalerhöhung können sich sowohl die GmbH-Gesellschafter als auch Externe beteiligen. Die Beteiligung der GmbH-Gesellschafter wird durch das Bezugsrecht geschützt.
Die Kapitalerhöhung wird durch eine ¾-Mehrheit beschlossen.
Dies lässt sich nicht pauschal beurteilen, sondern erfordert eine einzelfallbezogene Analyse der Interessen von Gesellschaft und Gesellschaftern. Die hier beschriebenen Formen weisen unterschiedliche Stärken auf, weshalb sie sich für unterschiedliche Szenarien eignen.
Werden Gewinne, die das Unternehmen erwirtschaftet hat, nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet, sondern in der Gesellschaft „stehen gelassen“, so spricht man von Thesaurierung. Das Unternehmen kann in der Folge mit diesen Vermögenswerten weiterhin operativ tätig bleiben und es erfolgt kein Abfluss von Finanzmitteln an die Eigner der GmbH.
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