Erben ermitteln: (Mit-)Erben suchen und finden!

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Erbschaft ohne Erben – das ist ein Sonderfall, der immer wieder vorkommt. Dann tritt das Noterbrecht des Staates in Erscheinung, der sich dann um die Belange des Nachlasses kümmert. Dazu gehören auch die Suche und Ermittlung von unbekannten Erben.

Die Suche nach dem unbekannten Erben kann sich schwierig gestalten. Meistens werden Verwandte des Verstorbenen gesucht. Nur im Ausnahmefall macht sich der Staat auf die Suche nach Erbberechtigten und will Erben ermitteln. | Rufen Sie uns an: ☎ 02241 1733 0 oder schreiben Sie uns: info@rechtinfo.de.

Sie erfahren hier:

  • was passiert, wenn sich kein Erbe meldet.
  • welche Maßnahmen das Amtsgericht ergreift.
  • was ein Erbensuchdienst macht.
Inhalt

Erbschaft ohne Erbe

In den allermeisten Fällen steht kurze Zeit nach dem Tod einer Person fest, wer Erbe des
Verstorbenen geworden ist und sich damit um den Nachlass kümmern muss. Es kommt jedoch
auch immer wieder vor, dass nicht direkt klar ist, wer Erbe geworden ist und vor allem, wo der
Erbberechtigte zu finden ist.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn keine nahen Familienangehörigen, wie Ehepartner,
Kinder oder Enkel bekannt oder vorhanden sind; im Regelfall greift dann die gesetzliche
Erbfolge 

Auch ein vorhandenes Testament des Verstorbenen auf Grund einer Nachlassplanung hilft dann nicht weiter, wenn die zum Erben eingesetzte Person bereits verstorben ist oder ihr Aufenthalt nicht ermittelt werden kann.

Beispiel

Frau Verne hat in ihrem Testament den Lebemann Herrn Phileas Fogg als Erben benannt. Als Frau Verne verstirbt, fehlt von Herrn Fogg jede Spur. Er ist nicht auffindbar und kann die Erbschaft nicht antreten.

Der Erbe wird auch dann
Erbe, wenn er nichts von
seiner Erbschaft weiß.

Auch wenn ein Erbe nicht bekannt ist oder nicht auffindbar ist, ändert dies grundsätzlich nichts daran, dass diese Person dennoch Erbe geworden ist. Der Erbe wird auch dann Erbe, wenn er nichts von seiner Erbschaft weiß.

Wenn der Erbe eines Nachlasses nicht bekannt oder nicht greifbar ist, dann entsteht eine
Situation in der ein Vermögen vorhanden ist, das faktisch keinen Eigentümer oder Besitzer hat.
Das kann weitreichende Folgen haben. Niemand ist da, der sich um das Vermögen kümmert
und notwendige Entscheidungen trifft.

Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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Erbenermittlung sorgt für Klarheit


Die meisten Fristen beginnen häufig erst zu laufen, wenn der Erbe Kenntnis davon erhält, dass
er Erbe geworden ist. Dies gilt etwa für die gesetzliche Frist zur Ausschlagung der Erbschaft.
Wenn der Erbe keine Kenntnis von seiner Stellung als Erbe hat, beginnt diese Frist nicht zu
laufen. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht eine unklare Situation, da nicht deutlich ist, wer denn
wirklich Erbe geworden ist.

Mehrdeutige Situationen soll das Recht eigentlich vermeiden. Das Gesetz ist ja dafür da, um für Ordnung und Sicherheit zu sorgen.

Wie der Staat sich um die erbenlose Erbschaft kümmert

Bei Todesfällen, in denen sich ein Erbe zunächst nicht ermitteln lässt, veröffentlicht das
Nachlassgericht im Bundesanzeiger eine Aufforderung an die Erben, sich beim Gericht zu
melden. Da der Normalbürger die Veröffentlichung im Bundeanzeiger faktisch nicht zur Kenntnis
nimmt, meldet sich in der Regel niemand auf diese Suchanfrage.

So geht der Staat bei der Erbenermittlung vor:

  • Veröffentlichung im Bundesanzeiger
  • Nachlasssicherung
  • Nachlassverzeichnis
  • Verwertung
  • Erbensuche

Um zu verhindern, dass die zum Nachlass gehörenden Sachen und Gegenstände unbeaufsichtigt bleiben, greift der Staat ein. Er kümmert sich um die notwendigen Angelegenheiten. Der Staat sichert den Nachlass und die Erbschaft für den unbekannten Erben.

Für den Staat handelt dabei das Nachlassgericht vor Ort, das die notwendigen Schritte zur Sicherung des Nachlasses ergreift. Zuständig ist das Nachlassgericht beim Amtsgericht. Neben dem Anbringen von Siegeln, dem Hinterlegen von Geld und der Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses, kann das Nachlassgericht auch einen Nachlasspfleger einsetzen, der sich um den Nachlass und die Nachlassgegenstände sorgt.

Der Nachlasspfleger hat im Einzelfall weitreichende Befugnisse und kann nach Rücksprache mit
dem Nachlassgericht sogar zum Nachlass gehörende Häuser und Grundstücke verkaufen, wenn dies vernünftig erscheint.

Der Nachlasspfleger ist auch derjenige, der sich aktiv darum kümmert, dass der Erbe ausfindig
gemacht wird und sein Erbe antreten kann. Hierzu stehen dem Nachlasspfleger verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Der Nachlasspfleger kann anhand der vorhandenen Unterlagen selbst versuchen, herauszubekommen, welche Person Erbe geworden ist und wo sich diese Person aufhält.

oder aber:

2. Der Nachlasspfleger beauftragt einen professionellen Erbensuchdienst damit, die Person des Erben und dessen Aufenthaltsort ausfindig zu machen.

Letztlich entscheiden Nachlassgericht und Nachlasspfleger nach eigenem Ermessen, ob die Einschaltung eines professionellen Erbensuchdienstes erfolgen soll. Im Blick auf die Kosten macht dieses nur bei Erbschaften Sinn, die einen erheblichen Wert haben.

Kleine Erbschaften ohne Erben fallen daher häufig an den Staat, ohne dass eine umfangreiche
Erbensuche erfolgte.

Wir helfen Ihnen gerne. Melden Sie sich bei uns! | ☎ 02241 1733 0 oder info@rechtinfo.de.

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Tätigkeit des Erbensuchdienstes

Einen staatlichen
Erbensuchdienst gibt
es in Deutschland
nicht.

Die Erbensuche kann sich im Einzelfall schwieriger gestalten, als man sich dies auf den ersten Blick vorstellt.

Grund dafür kann etwa sein, dass die Familienverhältnisse des Verstorbenen unübersichtlich sind, so dass die Frage, wer eigentlich Erbe geworden ist, schwer zu beantworten ist.

So etwa dann, wenn der Verstorbene im Laufe seines Lebens viel im Ausland gelebt hat.

Beispiel

Der Verstorbene ist in Ghana geboren und aufgewachsen. Seit seinem Umzug nach Deutschland hatte er keinen Kontakt mehr zu seiner ghanaischen Familie. Dafür war er mit einer US-Amerikanerin verheiratet und hat mit einer Chinesin ein uneheliches Kind, das in China lebt.

Komplizierte Familienverhältnisse haben häufig komplizierte Erbverhältnisse zur Folge, so z. B.
bei Patchwork-Familien.

Es kann schwierig sein, herauszufinden, wo die möglichen Erben leben und mit welchem Anteil
sie am Erbe zu beteiligen sind.

Der Erbensuchdient muss anhand der vorhandenen Unterlagen versuchen, die potentiellen
Erben ausfindig zu machen. Da es den Erbenermittler als Ausbildungsberuf nicht gibt, kommt es
darauf an, einen wirklich vertrauenswürdigen Partner für die Suche potentieller Erbberechtigter
zu finden. Ein Erbermittler startet seine Sucharbeit, indem er alle Stellen zu Rate zieht, die
Angaben zu dem Erblasser haben können. Auch öffentliche Register bei Standesämtern, wie
etwa das Heiratsregister, das Geburtenregister oder das Sterberegister können Aufschluss
darüber geben, welche Erben der Verstorbene hinterlassen hat.

Im Einzelfall kann sich eine mühsame und umfangreiche Suche ergeben, die sich sowohl für
den Suchdienst, als auch für den gefundenen Erben lohnen kann.

Der Suchdient erhält bei erfolgreicher Suche eine Vergütung dafür, dass der Erbe ausfindig
gemacht wurde.

Vergütung bei erfolgreicher Erbensuche


Macht ein professioneller Erbensuchdienst einen bisher unbekannten Erben ausfindig, dann tritt
er an den Erben heran, um ihn darüber zu informieren, dass er Erbe geworden ist.

War der erfolgreiche Erbensucher, der dann wohl als Erbenfinder bezeichnet werden muss,
bisher aus eigener Initiative ohne Auftrag des Gerichts tätig, dann wird er auf den Abschluss
eines Vergütungsvertrages mit dem gefundenen Erben drängen.

Ein professioneller Erbensuchdient wird in der Regel zwischen 10 % und 30% des
Nachlasswertes als Vergütung verlangen. Wenn man bedenkt, dass der Erbe sonst
möglicherweise nie erfahren hätte, dass er Erbe geworden ist, dann kann diese Vergütung
durchaus angebracht sein; insbesondere dann, wenn sich die Suche schwierig gestaltete und
mit erheblichem Rechercheaufwand verbunden war.

Denn nur bei Abschluss eines solchen Vergütungsvertrags hat der Erbensucher einen Anspruch
auf Bezahlung seiner Dienste gegen den gefundenen Erben.

Verweigert der Erbe den Abschluss eines solchen Vertrages, dann kann es dem Erbensuchdient
passieren, dass er keine Vergütung für seine Tätigkeit erhält.

Der Erbensuchdienst, der nicht vom Gericht beauftragt wurde, arbeitet dann auf eigenes Risiko.
Es kann ihm passieren, dass er letztlich leer ausgeht.

Es gibt keinen automatischen
„Finderlohn“ für den
erfolgreichen Erbensucher in
Deutschland

Das muss man als Erbe wissen. Eine zwangsläufige Verpflichtung zur Zahlung einer Vergütung an den Erbensucher gibt es in Deutschland nicht.

Verweigert der Erbe die Unterzeichnung der Vergütungsvereinbarung des Erbensuchers, dann
erhält er dennoch die Erbschaft, muss hiervon nichts an den Erbensucher abgeben.

Betrug im Internet: Betrüger geben sich als Erbensuchdienst aus

Immer wieder kommt es aber auch vor, dass sich vermeintliche Erbensuchdienste oder
ausländische Rechtsanwaltskanzleien bei ahnungslosen Personen melden und behaupten,
diese Person habe eine ihm bisher unbekannte Person im Ausland mit einem unfassbar großen
Vermögen beerbt.

Vorsicht bei Spam-Emails:
Unseriöse Erbensuchdienste zocken
vermeintliche Erben ab.
Erst sorgfältig prüfen, dann zahlen.

Häufig gehen entsprechende Nachrichten per eMail ein. Man erhält die Mitteilung, dass angeblich ein entfernter Verwandter (z.B. Onkel) verstorben ist und im Ausland ein immenses Vermögen hinterlassen hat. Oft wird behauptet, dass es um mehrere Millionen Euro oder US-Dollar geht. Auch Immobilienbesitz im Ausland und ausländische Firmenbeteiligungen werden in Aussicht gestellt.

Der Angeschriebene wird in der eMail aufgefordert, Geldbeträge zu überweisen, um das
vermeintliche Erbe antreten zu können. Dabei werden häufig kurze Fristen gesetzt, um den
vermeintlichen Erben unter Zeitdruck zu setzen. Meistens wird eine Zahlung auf ein
ausländisches Konto verlangt – das alleine kann schon skeptisch stimmen.

Wenn Sie solche oder ähnliche Emails oder Schreiben erhalten, ist äußerste Vorsicht geboten.
Häufig handelt es sich um einen Betrugsversuch. Das behauptete Erbe existiert häufig nicht.
Vielmehr geht es alleine darum, den Angeschriebenen um sein Geld zu bringen. Es handelt sich
also häufig um eine Betrugsmasche.

Fallen Sie nicht darauf herein, sondern lassen Sie stets fachmännisch prüfen, ob die Mitteilung
der vermeintlichen Erbschaft seriös und korrekt ist. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das
überwiesene Geld unwiederbringlich verloren ist.

Seien Sie also auf der Hut vor Kriminellen, die Ihre Gutgläubigkeit ausnutzen wollen.

Als Erbe sollte man notfalls Hilfe in Anspruch nehmen

Ohnehin gilt, dass man als Erbe immer dann Hilfe in Anspruch nehmen sollte, wenn die
Angelegenheit zu kompliziert wird und die Gefahr besteht, dass einem die Aufgaben und
Probleme über den Kopf wachsen. Es bewahrheitet sich sehr schnell, dass Erbschaften mit
Auslandsbezug nicht einfach von der Hand gehen können.

Auch wenn Erben auf den ersten Blick eine einfache Angelegenheit zu sein scheint, kann sich die Verwaltung und Abwicklung der Erbschaft schwieriger gestalten, als zunächst gedacht.
Dies liegt auch daran, dass das deutsche Erbrecht insgesamt unverständlich sowie kompliziert
ausgestaltet ist.

Mitursächlich dafür ist, dass das Gesetz mehr als hundert Jahre alt ist und aus
dem deutschen Kaiserreich stammt. Viele Begriffe sind daher in der heutigen Sprache gar nicht
mehr zu finden – also veraltet – und schwer verständlich, was natürlich schnell zu Verwirrungen
führen kann. Der Sinngehalt mancher Worte hat sich im Laufe der über 100 Jahre geändert oder
ist als Fachbegriff zu sehen, den Juristen mit einem ganz eigenen Sinn verwenden.

Hinzu kommt, dass Erbschaften ohnehin ein großes Konfliktpotential bieten, da hier
Familienmitglieder aneinandergeraten, die ansonsten keinen oder kaum Kontakt miteinander
haben. Die Erbschaft bietet dann dem Einzelnen die Möglichkeit, alte, längst abgeschlossene
Familienstreitigkeiten wieder aufleben zu lassen.

Als Erbe sollten Sie dann auf anwaltliche Hilfe zurückgreifen, um sich gegen solche unlauteren
Machenschaften zur Wehr zu setzen. Als Fachleute in erbrechtlichen Fragen können wir Ihnen
mit unseren Erfahrungen verschiedene Möglichkeiten bieten, einen Konfliktknoten schnell und
rechtssicher zu entwirren; denn nicht immer ist der Gang zum Gericht die beste Lösung, so z. B.
bei Erbengemeinschaften.

Wir können Ihnen behilflich sein und Sie entlasten.

Erben ermitteln FAQ – Sie fragen – wir antworten

Was ist FAQ?

Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle einige Fragen, die in der Praxis oft auftauchen. Kurz und knapp in übersichtlichen Portionen! Bleiben aus Ihrer Sicht darüber hinaus Punkte, die geklärt werden sollten offen, dann schreiben Sie uns per eMail oder rufen ganz einfach an.

Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt 
Kann ich mich weigern, die Vergütungsvereinbarung des Erbensuchdienstes zu unterschreiben?

Ja, das können Sie. Im Zweifel sollte man ein solches Schreiben ohnehin eingehend prüfen, ehe man es unterschreibt. Denn eine Unterschrift ist in der Regel bindend und verpflichtet zur Zahlung von Honoraren.

Was mache ich, wenn ich auf eine Spam-eMail eines betrügerischen Erbensuchdienstes hereingefallen bin? 

In jedem Fall sollten Sie schnellstmöglich die Polizei informieren. Wenn Sie Zahlungen oder Überweisungen getätigt haben, sollten Sie außerdem schnellstmöglich Ihre Bank informieren. Möglicherweise kann das Geld noch zurückgeholt werden.

Was mache ich, wenn jemand anderes behauptet, dass er in Wirklichkeit der richtige Erbe ist?

Dann muss die Sach- und Rechtslage sorgfältig geprüft werden. Denn dann geht es oft um Alles. Schließlich steht dann die gesamte Erbschaft zur Disposition. Denn nur der wahre Erbe hat Anspruch auf den Nachlass. Der Erbe kann auch noch nach Jahren die Herausgabe des Nachlasses verlangen. Notfalls muss ein gerichtliches Klageverfahren beim Gericht eingeleitet werden, um so klären zu lassen, wer der wirkliche Erbe geworden ist. Eine solche Erbfeststellungsklage können wir für Sie vorbereiten und beim Gericht einreichen. Zuständig ist in der Regel das örtliche Landgericht.

Beitrag vom: 18.01.2022

Bilderquellennachweis: © stokkete | PantherMedia

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