Manche denken noch weiter. Wer nicht nur den Erben seines Vermögens, sondern auch den Erben-Erben bestimmen möchte, sollte wissen, was Vorerbe und Nacherbe ist. Nutzen Sie den Sofortkontakt. Telefon: 02241/17330 - E-Mail: info@rechtinfo.de
- Die Grundidee der Vor- und Nacherbschaft
- Welchen Beschränkungen unterliegt ein Vorerbe?
- Von welchen Beschränkungen kann der Vorerbe befreit werden?
- Wie erreiche ich eine möglichst weitgehende Befreiung des Vorerben?
- Von welchen Beschränkungen kann der Vorerbe nicht befreit werden?
- Vorteile und Nachteile einer Vor- bzw. Nacherbschaft
- Nutzen Sie den Sofortkontakt für mehr Informationen zum Thema Vorerbe und Nach
Nicht immer ist es ratsam, das Schicksal des eigenen Vermögens bis in eine ferne Zukunft hinein regeln zu wollen. Dies hängt aber von der persönlichen, familiären und finanziellen Situation ab.
Ist es notwendig, um z.B. das Vermögen langfristig der Familie zu erhalten, so kann man dies durch die Bestimmung eines Vorerben und eines Nacherben erreichen.
Es ist aber sinnvoll, sich vorher mit dieser Thematik zu beschäftigen. Kennt man die Tragweite einer solchen Anordnung nicht, beschränkt man den Vorerben, ohne es wirklich zu wollen. Dabei können ergänzende Anordnungen dies verhindern.
Die Grundidee der Vor- und Nacherbschaft
Das Bedürfnis, eine Regelung nicht nur für den eigenen Tod, sondern auch darüber hinaus zu treffen, ist nachvollziehbar. In vielen Fällen ist es sogar notwendig, wenn verschiedene Generationen bedacht werden sollen oder das Vermögen bzw. einzelne Gegenstände innerhalb der Familie bleiben soll
Hierzu gibt der Gesetzgeber einem die Möglichkeit, einen Vor- und einen Nacherben zu bestimmen. Verstirbt man selbst, so erhält zunächst der Vorerbe das eigene Vermögen. Später geht dieses Vermögen dann von dem Vorerben auf den Nacherben über. Dies wird als Nacherbfall bezeichnet.
Zu welchem Ereignis dieser Nacherbfall eintritt, kann im Testament bestimmt werden. Üblicherweise tritt dieser Fall ein, wenn der Vorerbe selbst verstirbt. Es kann aber auch geregelt werden, dass nach einem gewissen Zeitablauf das Vermögen auf den Nacherben übergehen soll.
Der Vorerbe unterliegt zahlreichen Beschränkungen gegenüber dem Nacherben. Nutzen Sie den Sofortkontakt. Telefon: 02241/17330 - E-Mail: info@rechtinfo.de
Welchen Beschränkungen unterliegt ein Vorerbe?
Der Vorerbe wird zwar steuerrechtlich als unbeschränkter Erbe betrachtet. Tatsächlich ist allerdings gegenüber dem Nacherben zahlreichen Beschränkungen unterworfen.
Die wahrscheinlich bedeutendste Beschränkung ist dabei, dass der Vorerbe die Nachlassgegenstände zwar unentgeltlich nutzen und die sogenannten „Früchte“ (Zinsen aus Kapitalvermögen, Mieterträge aus Immobilien etc.) behalten darf. Grundsätzlich darf er das ererbte Vermögen aber in seinem Bestand nicht angreifen. Das bedeutet, dass er grundsätzlich weder auf das Barvermögen zugreifen noch Nachlassgegenstände veräußern oder verschenken darf.
Daneben muss er dem Nacherben gegenüber Auskunft und Rechenschaft über den Bestand und Zustand des Nachlasses erteilen. Außerdem hat der Vorerbe die Nachlassgegenstände sorgfältig zu behandeln ihm wird ein bestimmter Umgang mit Wertpapieren und Bargeldvermögen vorgeschrieben. Verstößt er gegen diese Pflichten, so drohen ihm Schadensersatzansprüche seitens des Nacherben.
Von welchen Beschränkungen kann der Vorerbe befreit werden?
Häufig ist es nicht der Wunsch des Testamenterstellers, dass der von ihm benannte Vorerbe derartigen Beschränkungen unterliegt. Dies gilt insbesondere, wenn die finanzielle Absicherung des Vorerben ein Hauptanliegen ist.
Aus diesem Grund kann man den Vorerben zwar nicht von sämtlichen, aber doch von den meisten Beschränkungen befreien.
Demnach kann dem Vorerben erlaubt werden, Nachlassgegenstände zu veräußern und das vorhandene Barvermögen für die eigene Lebensgestaltung zu verwenden. Bis auf wenige Ausnahmefälle können auch bestimmte Sorgfaltspflichten und damit mögliche Schadensersatzansprüche ausgeschlossen werden
Wie erreiche ich eine möglichst weitgehende Befreiung des Vorerben?
Die Befreiung des Vorerben muss im Testament selbst erfolgen. Der Vorerbe kann hier auch von nur einzelnen Beschränkungen befreit werden. Regelmäßig ist aber die weitest mögliche Befreiung gewollt.
Um dies zum Ausdruck zu bringen, sind zwei Formulierungen in Testamenten weit verbreitet:
- Zum einen findet sich die Formulierung, dass „der Vorerbe zur freien Verfügung über die Erbschaft berechtigt sein soll“;
- Zum anderen kann auch geregelt werden, dass „der Nacherbe auf das eingesetzt wird, was bei Eintritt des Nacherbfalls noch vorhanden ist“.
Selbstverständlich steht es dem Verfasser eines Testamentes frei, hierfür eine eigene Formulierung zu verwenden. Es sollte aber darauf geachtet werden, dass er unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass die Interessen des Vorerben denen des Nacherben vorgehen.
Von welchen Beschränkungen kann der Vorerbe nicht befreit werden?
Auch wenn aus dem Testament hervorgeht, dass der Erblasser eine vollumfängliche Befreiung des Vorerben gewünscht hat, so setzt der Gesetzgeber diesem Wunsch Grenzen.
Demnach kann der Vorerbe nicht von seiner Verpflichtung befreit werden, dem Nacherben über den Bestand des Nachlasses Auskunft zu erteilen. Hierfür hat er ein Bestandsverzeichnis zu erstellen. Ebenfalls ist es dem Vorerben nicht erlaubt, Nachlassgegenstände zu dem Zweck zu verschenken, dass diese nicht mehr an den Nacherben gehen können.
Außerdem steht dem Nacherben jederzeit das Recht zu, den Zustand des Nachlasses auf eigene Kosten feststellen zu lassen.
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Vorteile und Nachteile einer Vor- bzw. Nacherbschaft
Die Regelung einer Vor- und Nacherbschaft kann dem Verfasser eines Testamentes zahlreiche Vorteile bieten.
- Zum einen schafft sie überhaupt die Möglichkeit, das eigene Vermögen gestaffelt an mehrere Personen zu übertragen.
- Zum anderen kann eine solche Regelung aber auch in steuerrechtlicher Hinsicht vorteilhaft sein.
Dies gilt insbesondere bei einem Vergleich gegenüber dem klassischen Berliner Testament. Beim Berliner Testament setzen sich Eheleute zunächst gegenseitig als Alleinerben ein. Verstirbt auch der Ehepartner, so sollen hiernach die Kinder erben. Durch diese testamentarische Regelung verlieren die Kinder dann aber einen Steuerfreibetrag. Dies kann durch Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft gegebenenfalls verhindert werden.
Ein offensichtlicher Nachteil ist, dass es nicht möglich ist, einen Vorerben von sämtlichen Beschränkungen zu befreien. Zudem können sich in bestimmten Konstellationen auch steuerliche Nachteile ergeben. Im Ergebnis ist die Vor- und Nacherbschaft ein hervorragendes Werkzeug, um seinen eigenen Willen testamentarisch umzusetzen. Hierbei sollte man sich aber der steuerrechtlichen Konsequenzen und der Beschränkungen des Vorerben vollumfänglich bewusst sein, um Konfliktfelder nach dem eigenen Ableben zu verhindern.
Vorerbe - Nacherbe! FAQ – Sie fragen – wir antworten
Was ist FAQ?
Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle einige Fragen, die in der Praxis oft auftauchen. Kurz und knapp in übersichtlichen Portionen! Bleiben aus Ihrer Sicht darüber hinaus Punkte, die geklärt werden sollten offen, dann schreiben Sie uns per eMail oder rufen ganz einfach an.
FAQ
Der Vorerbe wird zwar steuerrechtlich als unbeschränkter Erbe betrachtet. Tatsächlich ist allerdings gegenüber dem Nacherben zahlreichen Beschränkungen unterworfen.</p>
Die wahrscheinlich bedeutendste Beschränkung ist dabei, dass der Vorerbe die Nachlassgegenstände zwar unentgeltlich nutzen und die sogenannten „Früchte“ (Zinsen aus Kapitalvermögen, Mieterträge aus Immobilien etc.) behalten darf. Grundsätzlich darf er das ererbte Vermögen aber in seinem Bestand nicht angreifen. Das bedeutet, dass er grundsätzlich weder auf das Barvermögen zugreifen noch Nachlassgegenstände veräußern oder verschenken darf.
Häufig ist es nicht der Wunsch des Testamenterstellers, dass der von ihm benannte Vorerbe derartigen Beschränkungen unterliegt. Dies gilt insbesondere, wenn die finanzielle Absicherung des Vorerben ein Hauptanliegen ist.
Aus diesem Grund kann man den Vorerben zwar nicht von sämtlichen, aber doch von den meisten Beschränkungen befreien.
Dies gilt insbesondere bei einem Vergleich gegenüber dem klassischen Berliner Testament. Beim Berliner Testament setzen sich Eheleute zunächst gegenseitig als Alleinerben ein. Verstirbt auch der Ehepartner, so sollen hiernach die Kinder erben. Durch diese testamentarische Regelung verlieren die Kinder dann aber einen Steuerfreibetrag. Dies kann durch Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft gegebenenfalls verhindert werden.
Ein offensichtlicher Nachteil ist, dass es nicht möglich ist, einen Vorerben von sämtlichen Beschränkungen zu befreien. Zudem können sich in bestimmten Konstellationen auch steuerliche Nachteile ergeben.