Neue Serviceseite für das Pflichtteilsrecht

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Wenn es darum geht, dass beim Vererben alles gerecht zugehen soll, kommt es im Erbfall nicht selten zu hitzigen Diskussionen. Auch ein Konfliktfeld: Nicht selten werden Personen enterbt, obwohl das rechtlich nicht vorgesehen ist. Dann stellt sich die Frage nach dem Pflichtteil. Mehr dazu erklärt unsere neue Serviceseite.

Wenn es darum geht, dass ein Pflichtteil zu zahlen ist, muss der Konflikt nicht automatisch hochkochen. Anwalt für Erbrecht – Jetzt Beratungstermin vereinbaren. Tel.: 0224 11733 0 – E-Mail: info@rechtinfo.de

  • Wer sind pflichtteilsberechtigte Personen?
  • Was muss ein Nachlassverzeichnis enthalten?
Inhalt

Ein Testament zu erstellen, geht ganz einfach – so die allgemeine Vorstellung.  Das kann doch eigentlich jeder. Aber: das Gesetz gibt Mindeststandards vor, die unbedingt einzuhalten sind.

Ob alles richtig erfolgt ist, stellt sich meist erst heraus, wenn der Erbfall eingetreten ist. Wenn Pflichtteile oder Pflichtteilsergänzungsansprüche unbeachtet worden sind, muss das nicht zum jahrelangen Kampffeld werden. Wir zeigen auf unserer neuen Serviceseite, welche Rechte bestehen und wie man richtig vorgehen kann.

Anwalt klärt: Welcher Pflichtteil steht mir zu?

Zu denjenigen, die auch dann einen Anteil an dem Hinterlassenen erhalten, gehören die engeren Verwandten; so die Kinder (im Gesetz „Abkömmlinge“ genannt), ggf. deren Kinder, im Regelfall der Ehepartner und ersatzweise die Eltern; wenn diese Personen vom Erbe ausgeschlossen worden sind. Geschwister des Verstorbenen haben keinen Rechtsanspruch auf einen Pflichtteil.

Nicht ganz einfach ist die Höhe des Pflichtteils zu berechnen, auch wenn der Gesetzgeber abstrakte Kriterien festlegt. Es gilt die Formel, dass die Pflichtteilsansprüche die Hälfte des normalen Erbanteils ausmachen.

Die Schwierigkeit kann darin liegen, in welchem Umfang bereits erhaltene Vermögensanteile in die Berechnung mit einzubeziehen sind.

Und nicht zuletzt tritt die Frage auf: Bis wann kann ich den Pflichtteil einfordern?

Auskunft des Erben kann kompliziert werden – Anwalt hilft

Beratung im Erbrecht – Jetzt den Sofortkontakt nutzern Tel.: 02241 1733 0 oder per E-Mail: info@rechtinfo.de

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Wer einen Pflichtteil zu erfüllen hat, muss Geld auszahlen. Hier können gleich zwei Probleme auftreten:

  • Wie hoch ist die Summe?
  • Wie kann ich zahlen, wenn kein Geld da ist?

Beide Punkte hängen miteinander zusammen. Denn zunächst ist zu klären, was überhaupt in den Nachlass fällt. Ein solches Inventar (Nachlassverzeichnis) zu erstellen, wird schwierig, wenn es z. B. um Konten im Ausland geht, Grundvermögen zu bewerten ist, Unternehmensanteile zur Rede stehen oder es sich um Vermögenswerte handelt, die noch ermittelt werden müssen. Fällt die Lebensversicherung ins Pflichtteilsrecht ist eine oft gehörte Frage.

Wenn nicht ausreichend liquide Finanzmittel zur Verfügung stehen, um den Pflichtteilsanspruch zu erfüllen, muss eine Strategie erarbeitet werden. Müssen Immobilien versilbert werden? Wie soll man Firmenanteile schnell zu Geld machen? Zu solchen Unternehmensanteilen gehören auch Beteiligungen an Steuersparmodellen, die meist eine lange Laufzeit und kaum einen Markt zum Verkaufen der Geldanlage haben.

Die Anwälte der Kanzlei GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE erarbeiten adäquate Finanzlösungen, wenn zwar ein hohes Vermögen, aber kaum liquide Mittel vorhanden sind. Ein Thema, das nicht nur bei Pflichtteilsfragen auftritt, sondern auch, wenn Erbschaftsteuern zur Diskussion stehen. 

Beim Erteilen der Auskunft muss der Erbe sorgfältig arbeiten: Falsche Angaben können unangenehme Folgen haben und sind unter Umständen sogar strafbar.

Weitere Details gibt Ihnen unsere neue Serviceseite. Das gilt auch zu den Abzügen, die Sie vornehmen können.

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