Coronavirus und Recht – Steuern sofort reduzieren

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Das Coronavirus führt zu Einbrüchen in den Auftragsbüchern. Die Folge: Geld bleibt aus! Die Frage: Müssen Steuern weiterhin geleistet werden? Wir erklären in unserer Serie „Coronavirus & Recht“, wie Ihnen dringend benötigte Liquidität durch Steuern nicht verloren geht.

Auftragseinbrüche wegen Coronavirus bewirken, dass Betriebe auf ihre Liquidität achten müssen. Jeder Unternehmer kann in seinem Geschäft Steuern und Steuerbelastungen reduzieren – sofort. Sie haben Fragen oder benötigen eine Beratung? Dann rufen Sie uns unter dieser Nummer 02241 1733 0 an oder schreiben eine E-Mail an: info@rechtinfo.de

Streit unter Gesellschaftern
Sie haben Fragen zu Ihrem Vertrag oder Vertragspartner? Sie sind generell als Unternehmer oder speziell als Unternehmer im Bereich Messe und Veranstaltungen wegen des Coronavirus besorgt, Zahlungen oder Leistungen nicht zu erhalten oder nicht erbringen zu können? Sie haben bereits jetzt Schäden oder es werden Ansprüche gegen Sie geltend gemacht?
Mehr Informationen für Untermer und Veranstalter
  • Coronavirus führt zu Auftragseinbrüchen
  • Betriebe entlasten durch Steuersenkungen
Inhalt

Der im Februar 2020 erschienene Konjunkturbericht des Wirtschaftsministeriums für Nordrhein-Westfalen startet mit der Überschrift „Epidemie dämpft Erwartungen“. Damit stehen alle Anzeichen ganz klar auf Alarm – jede Geldausgabe will gut überlegt sein. Wir erklären, wie bei Steuerzahlungen gespart werden kann.

Unter Coronavirus leiden nicht nur Messen – so geht es aus der Krise

Die Absage einer Messe kann vielen Unternehmern eine Menge Geld kosten. Fragen die es zu klären gilt bei der Absage einer Messe.

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Ganz massiv leidet bereits jetzt der Wirtschaftszweig, der sich mit Messen und anderen Massenveranstaltungen beschäftigt. Eine kurzfristige Ersatzlösung ist momentan nicht in Sicht, so dass Veranstalter, Messebauer und Personaldienstleister Schäden in Millionenhöhe fürchten und sich vor einer befürchteten Pleitewelle schützen müssen.

Die Folge sind Unsicherheiten in vielen Punkten:

  • Werden abgesagte Messen später nachgeholt? Falls ja, zu welchem Zeitpunkt?
  • Was geschieht mit den abgeschlossenen Verträgen mit Hotels, Messebauern und sonstigen Dienstleistern rund um solche Veranstaltungen?
  • Müssen bereits erhaltene Vorschüsse auf Verträge zurückgezahlt werden?
  • Wie wird das Personal, das jetzt nicht benötigt wird, beschäftigt und bezahlt?

Zwar hat die Bundesregierung Ende Februar 2020 beschlossen, dass Großveranstaltungen wie z. B. Messen grundsätzlich durchgeführt werden können, trotzdem haben viele Veranstalter von sich heraus Ausstellungen abgesagt.

Das hat Konsequenzen nicht nur für Betreiber von Ausstellungshallen, Messeveranstaltern und Messebauern, sondern auch für Hotels und das gesamte Gastgewerbe. So nachvollziehbar die Entscheidung aus der Sorge für die Gesundheit ist, so hart sind die Folgen für diese Wirtschaftszweige mit vielfältigen Ausstrahlwirkungen. Es ist nicht zuverlässig einzuschätzen, wie die Zukunft verlaufen wird und wann mit einem normalen Geschäftsbetrieb wieder kalkuliert werden kann. Die Entwicklung wird von der Ausbreitung bzw. Eindämmung des Coronavirus abhängen.

„Die Aussichten für 2020 haben sich aufgrund der COVID-19 Epidemie verschlechtert. Grundsätzlich sind die Auftriebskräfte aber weiter intakt.“

(Prof. Roland Döhrn, Konjunkturexperte des RWI – Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung)

Fachanwalt für Steuerrecht rät Unternehmen: Steuern reduzieren

Wer jetzt nicht handelt, wird mit den Folgen des Unterlassens später zu kämpfen haben. Während Einsparungen bei der Beschaffung von Materialien jedem sofort einfallen und auch das Thema Kurzarbeit rasch auf die Agenda gesetzt wird, sehen viele Unternehmer den Punkt Steuern nicht.

Dabei kann man, wenn es um Unternehmenssteuern geht, sehr schnell den Geldabfluss einschränken – und das, ohne Verluste hinzunehmen.

  • Hintergrund Viele Firmen haben in den vergangenen Jahren gute oder sogar sehr gute Geschäftsjahre gehabt. Daraus resultieren im Ergebnis hohe Steuerlasten für die abgelaufenen Zeiträume.
  • Konsequenz In der Folge führt ein hervorragendes wirtschaftliches Ergebnis dazu, dass das Finanzamt diese gute Wirtschaftslage in die Zukunft fortschreibt und die Vorauszahlungen ebenfalls nach oben schraubt.

Somit sind neben Steuernachzahlungen für abgelaufene Geschäftsjahre (z. B. 2018) auch zusätzliche Vorauszahlungen für 2019 und 2020 zu leisten.

  • Alternative Da jetzt schon abzusehen ist, dass diese Entwicklung der vergangenen Jahre nicht bleiben wird, kann für die Zukunft ein Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen gestellt werden.

Wenn es um Steuerforderungen aus der Vergangenheit geht, so kann unter Umständen ein Stundungsantrag die richtige Wahl sein, um zahlungsfähig zu bleiben.

  • Bonus Wenn bei der Finanzbehörde der entsprechende Antrag mit den notwendigen Nachweisen gestellt wird, sinkt die Vorauszahlungslast – und zwar sofort.

So werden die Finanzmittel geschont und auf das Unternehmen durch das Coronavirus zukommende Engpässe leichter abgefedert.

  • Unser Rat Handeln Sie sofort! Denn die erste Vorauszahlung für das erste Quartal 2020 ist zum 10. März zu leisten. Wer jetzt aktiv wird, hat die Möglichkeit, schon jetzt Gelder zu sichern.

Um seine Liquidität für den – nach Expertenmeinungen – kritischen Zeitraum im ersten und zweiten Quartal 2020 zu schonen, heißt es die Initiative zu ergreifen. Wenn Sie sich fragen, wie das schnell erledigt werden kann, rufen Sie uns an oder senden uns eine eMail.

Notfallplan unter Corona ist mehr als Steuern reduzieren

Neben dem Einsparbeitrag, der durch eine reduzierte Steuerlast erfolgen kann, können weitere Beiträge sichern, dass der Betrieb auf zukunftssicherem Kurs bleibt.

Wer sein Personal in vertrauensvoller Weise einbezieht, wenn es um Alternativen zum reinen Messegeschäft geht, kann gleich zwei Pluspunkte einfahren. Zum einen stärkt das Unternehmen die Bindung zu den Mitarbeitern mit einer offenen Informationspolitik und zum weiteren kommen mehr Ideen zu Tage, wie die Krisenlage überwunden werden kann. Andere Abnehmer als bisher können durch den Vertrieb gezielt angesprochen werden.

Bei der Suche nach Kostensenkungen kann recht schnell Liquidität gespart werden. Durch ein Senken von Lagerbeständen, die sowieso aktuell nicht mehr in der Menge benötigt werden, und dem Untervermieten von Werkraum, Lagerraum und Büros kann durch ein „Zusammenrücken“ die Ausgabenseite entlastet werden. Internetportale bieten dazu viele Optionen an.

Wer Ausgaben zeitlich nach hinten verschieben muss, sollte nicht nur mit seiner Bank oder Sparkasse reden, sondern auch mit seinen Lieferanten. Auf diese Weise wird Verständnis aufgebaut, Missverständnisse vermieden und Lösungen erzielt, die möglichst kostengünstig sind und sich schnell umsetzen lassen.

Nicht ganz so schnell lässt sich Kurzarbeit umsetzen und evtl. Unterstützung durch die Agentur für Arbeit erreichen. Ebenso sollte daran gedacht werden, Fördermittel zu beantragen. In beiden Fällen kann es sich rechnen, wenn diese Anträge durch erfahrene Externe gestellt werden – denn so lässt sich schneller und sicherer der Erfolg erzielen. Das ist sinnvoll, weil Zeit in einer solch unsicheren Lage ein entscheidender Faktor ist.

Konjunktureinbruch durch Coronavirus

Der finanzielle Einbruch ist in manchen Unternehmen bereits jetzt schon zu spüren.

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Mit Belastungen, die in das zweite und wohl auch dritte Quartal 2020 gehen werden, dürfte nach Expertensicht zu rechnen sein. So berichtet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in der Einschätzung vom 04.03.2020, dass mit einem Corona-Effekt zu rechnen ist und diese negative Entwicklung bei Großunternehmen schon eingetreten sei.

Die Ursache ist, dass Liefer- und Absatzketten zusammengebrochen seien. Ein wichtiger Punkt ist der Ausfall von China, einerseits als „Werkbank“ für viele Unternehmen in aller Welt andererseits als Absatzmarkt, weil es als das drittwichtigste Zielland für deutsche Exporte gilt.

Es heißt im NRW-Konjunkturbericht: „Sie [gemeint ist die Covid-19 Epidemie] trifft in Deutschland auf eine ohnehin rückläufige Industrieproduktion, die durch die geringer Auslandsnachfrage und Störungen der Wertschöpfungsketten zusätzlich belastet werden dürfte … Die Erwartungen für 2020 haben sich durch die COVID-19 Epidemie eingetrübt … weil Dienstleistungen nicht in Anspruch genommen und Käufe zurückgestellt werden …“.

„Spätestens mit der Verbreitung von Corona in Italien müssen wir davon ausgehen, dass die ohnehin nur mäßige Konjunkturdynamik in Deutschland einen zusätzlichen Dämpfer erhält.“

(Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin, Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Coronavirus und die neue Geschäftslage – Wie sich Firmen schützen

Das Virus stellt Herausforderungen an Betriebe, die vorher nicht bekannt waren und für die es keine Erfahrungswerte in den Unternehmen gibt. Kunden, Lieferanten, Banken, Gesellschafter oder Eigentümer von Firmen stehen vor vollkommen neuen Fragen. Notfallpläne müssen erstellt werden, wenn Mitarbeiter ausfallen sollten und eingefahrene Transportmöglichkeiten eingestellt werden.

Viele wirtschaftliche und rechtliche Themen stehen auf dem Prüfstand. GÖDDECKE RECHTSANWÄLTE gibt Antworten. Um up-to-date zu bleiben, tragen Sie sich für unser kostenfreies eBook ein, welches aktuell in der Produktion ist.


Um Ihnen die Arbeit, die Steuern zu reduzieren einfach zu gestalten, haben wir das entsprechende Formblatt (für Nordrhein-Westfalen) hier verlinkt.

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Beitrag vom 09.03.2020 - Steuern

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