Stiefkind und Erbschaft – Testament muss geschrieben werden

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Leibliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Patenkinder – es gibt viele Arten von Kindern, die im Erbrecht und im Erbschaftsteuerrecht bei den Freibeträgen unterschiedlich behandelt werden. Diese Ungleichbehandlung ist von den Eltern und den Kindern zu berücksichtigen. Nur dann sorgen sie für gerechte Lösungen und erhalten so den Familienfrieden. Misslingt das, werden einzelne Kinder ungewollt benachteiligt; sie bekommen am Ende vollkommen willkürlich einen geringen oder gar keinen Anteil am Nachlass.

Stiefgeschwister und Halbgeschwister stehen im Erbfall unterschiedliche Rechte zu – das ist frühzeitig zu beachten, um gerechte Regelungen zu treffen. | Rufen Sie uns an: ☎ 02241 1733 0 oder schreiben Sie uns: info@rechtinfo.de.

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Beziehungen sind es, die unser Leben prägen – und auch über den Tod hinaus. Wer in einer Patchwork-Familie für diesen Fall keine eindeutigen Regeln aufstellt, legt den Grundstein für Streit – meist sogar in mehreren (Teil-)Familien und über Generationen hinaus. Sehen Sie in unserem Video, wie das vermieden werden kann.

Sie erfahren hier:

  • Wo Stiefkinder im deutschen Erbrecht immer noch benachteiligt werden.
  • Was Sie tun können, um die Ungerechtigkeit zu beseitigen.
  • Worauf Sie bei der Erbschaftsteuer achten sollten.
  • Warum Sie auch eine Adoption des Stiefkindes in Betracht ziehen sollten.
Inhalt

Stiefkinder stehen rechtlich schlechter da


Familiäre Verhältnisse sind nicht immer klar und einfach, es kommt regelmäßig zu unübersichtlichen und komplizierten Beziehungen der Familienangehörigen untereinander; das kommt oft in Patchworkfamilien vor.

Dabei kann man sich nicht pauschal auf das Gesetz und die gesetzlichen Regelungen verlassen, denn das Erbrecht in Deutschland wird den tatsächlichen Verhältnissen nicht immer gerecht. Es behandelt leibliche Kinder und Stiefkinder unterschiedlich. Das wiederum hat Folgen für Kinder und Stiefkinder als Erben.

Kein gesetzliches Erbrecht und kein Pflichtteil für Stiefkinder

Stiefkindern steht kein gesetzliches Erbrecht gegenüber der Stiefmutter oder dem Stiefvater zu.

Eine Erbeinsetzung von Stiefkindern bedarf also einer ausdrücklichen Benennung im Testament oder Erbvertrag. Fehlt eine namentliche Erbeinsetzung, geht das Stiefkind im Erbfall leer aus und erhält letztlich nichts. Stiefkinder erhalten auch keinen Pflichtteil.

Stiefkinder im Erbrecht 

  • kein gesetzliches Erbrecht
  • kein Pflichtteilsrecht
  • ABER: hoher Freibetrag bei Erbschaftsteuer

Wenn Sie also Stiefkinder innerhalb der Familie haben, müssen Sie ein Testament aufsetzen, wenn Sie dem Stiefkind einen Teil Ihres Vermögens hinterlassen und es am Nachlass beteiligen wollen. Dabei müssen Sie angeben, ob das Stiefkind im Todesfall Erbe werden soll oder nur mit einem Vermächtnis bedacht werden soll. Beides hat Vor- und Nachteile, über die wir Sie gerne informieren. So vermeiden Sie nicht nur Unklarheiten, sondern später auch Streitereien unter den Hinterbliebenen.  

Bringen beide Ehegatten eigene Kinder mit in die Ehe und es gibt wechselseitig Stiefkind-Stiefelternteil-Beziehungen empfiehlt sich das Aufsetzen eines sogenannten „Berliner Testaments“, die Einsetzung von Vor- und Nacherben oder eines Erbvertrags, damit für alle Familienmitglieder sichergestellt ist, dass sie am Erbe beteiligt werden. Ansonsten hängt es vom reinen Zufall ab, wer Erbe wird und wer leer ausgeht, da dann die Reihenfolge der Todesfälle darüber entscheidet, in welchen Zweig der Familie das Vermögen wandert.

Beispiel

Stirbt in einer Familie der Ehemann zuerst, landet der Großteil des Vermögens letztlich bei der Ehefrau und ihren Kindern. Stirbt die Ehefrau zuerst, profitieren die Kinder des Ehemanns. Eine solche Lotterie kann nicht gewollt sein, da sie nur zu Neid und Missgunst zwischen den Stiefgeschwistern führt.

Sie sollten daher verschiedene mögliche Szenarien in der Abfolge der Todesfälle innerhalb der Familie durchdenken und sich fragen, ob die daraus resultierenden Folgen für die Verteilung des Vermögens tatsächlich so gewollt sind.

Wir können eine solche Analyse der Sach- und Rechtslage für Sie vornehmen. Das ist in allen Fällen sinnvoll, wenn sich Familienverhältnisse durch Scheidung, Tod, Familienzuwachs oder Wiederverheiratung verändert haben sollten.

Wenn dies nicht der Fall ist oder Unklarheiten bestehen, sollten Sie sich informieren und mit einem entsprechenden Testament für gerechte Verhältnisse sorgen.

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Auch an das Finanzamt und die Erbschaftsteuer denken

Dabei sollte man nicht alleine auf Erbteile, Erbquoten und Vermächtnisse schauen, sondern auch beachten, dass Familienmitglieder vom Finanzamt bei der Bemessung der Erbschaftsteuer unterschiedlich behandelt werden. Die Bemessung von Freibeträgen und Steuersätzen richtet sich nach der familiären Stellung, die der begünstigte Erbe oder Vermächtnisnehmer zum Verstorbenen hatte.

Dies kann dann für den einzelnen Begünstigten dazu führen, dass er große Teile seines Erbes an das Finanzamt als Erbschaftsteuer abführen muss, was im Ergebnis wiederum zu Ungerechtigkeiten zwischen den verschiedenen Bedachten führen kann. Entscheidend ist ja, was nach Abzug der Erbschaftsteuer übrigbleibt.

Auch dieser Aspekt sollte unter Gerechtigkeitsgesichtspunkten bei der Erstellung eines Testaments berücksichtigt werden.

Erbschaftsteuer vermeiden - rechtzeitig handeln

Hinzu kommt, dass nicht auszuschließen ist, dass sich die gesetzlichen Bestimmungen zur Besteuerung von Erbschaften im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) in den kommenden Jahren erheblich verändern können. Das hat in den meisten Fällen gravierende Folgen für die Steuerpflicht – es kommt im Ergebnis weniger beim Erben an und der Fiskus erhält mehr.

Reform des Erbschaftsteuerrecht droht

  • niedrigere Freibeträge
  • höhere Steuersätze

Folgen für die Erben sind mehr Steuern, die man vermeiden sollte. 

Der Staat hat angesichts steigender Staatsausgaben und sinkender Steuereinnahmen auch die Erbschaftsteuer im Blick, zumal das vererbte Vermögen in den letzten Jahren stetig angestiegen ist und auch weiter ansteigen wird. Derzeit werden Erbschaften in Deutschland mit durchschnittlich 10 % eher gering versteuert, wenn man dies ins Verhältnis zur Mehrwertsteuer von 19 % und der Kapitalertragssteuer von 25 % setzt. Man wird daher davon ausgehen müssen, dass die Erbschaftsteuer in den kommenden Jahren erhöht wird.

Zudem werden wohl bestehende Privilegien und Vorteile wegfallen.

Beispiel

So werden bei der Erbschaftsteuer Kinder und Stiefkinder grundsätzlich gleichbehandelt, auch wenn sie beim Erbrecht selbst unterschiedlich behandelt werden. Diese Gleichstellung gilt selbst dann, wenn die Ehe, die das Stieffamilienverhältnis begründet hat, aufgelöst und geschieden wird. Das Steuerprivileg des Stiefkindes wird durch die Scheidung der Ehe also nicht beseitigt.

Es muss damit gerechnet werden, dass solche und andere Steuervorteile zukünftig wegfallen. Umso wichtiger ist es, sich auf solche Umstände einzustellen und rechtzeitig die notwenigen Vorkehrungen zu treffen, damit das Erbe nicht zum großen Teil als Erbschaftsteuer an das Finanzamt fließt.

Sind möchten ihr Stiefkind im Testament berücksichten? Melden Sie sich bei uns! Wir helfen Ihnen. | ☎ 02241 1733 0 oder info@rechtinfo.de.

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Eine Möglichkeit ist die Adoption

Dabei kann man bei Stiefkindern und anderen Familienangehörigen auch über vermeintlich ungewöhnliche Wege zur Vermeidung von Erbschaftsteuer nachdenken.

Durch eine Adoption kann man den familienrechtlichen Status von Stiefkindern, aber auch von Neffen, Nichten und sogar Schwiegerkindern in den von eigenen Kindern ändern, was im Rahmen der Bemessung der Erbschaftsteuer dazu führt, dass die adoptierten Personen von hohen Freibeträgen und niedrigen Steuersätzen profitieren.

Die adoptierte Person zahlt dann keine oder eine deutlich geringere Erbschaftsteuer.

Auch bereits volljährige Personen können in Deutschland adoptiert werden.

Das hat den zusätzlichen Vorteil, dass die adoptierte Person sowohl in Bezug auf die leiblichen Eltern von den hohen Freibeträgen und den niedrigen Steuersätzen profitiert, als auch bei der Erbschaft auf den Adoptivelternteil.
Der Adoptierte spart dann also doppelt die Erbschaftsteuer. Gerade die Adoption von volljährigen Stiefkindern kann sich lohnen und sinnvoll sein.

Wir informieren Sie diesbezüglich und wegen anderen Fragen aus dem Bereich des Erbrechts gerne. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn es um Ihre Nachlassplanung geht.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage. 

Stiefkind und Erbschaft FAQ – Sie fragen – wir antworten

Was ist FAQ?

Wir beantworten Ihnen an dieser Stelle einige Fragen, die in der Praxis oft auftauchen. Kurz und knapp in übersichtlichen Portionen! Bleiben aus Ihrer Sicht darüber hinaus Punkte, die geklärt werden sollten offen, dann schreiben Sie uns per eMail oder rufen ganz einfach an.

Rechtsanwalt Hartmut Göddecke
Hartmut Göddecke
Rechtsanwalt 
Sind Stiefkinder automatisch erbberechtigt?

Stiefkindern steht in Deutschland nach dem Gesetz kein gesetzliches Erbrecht zu. Stiefkinder gehen also leer aus und erhalten keinen Anteil vom Nachlass des Stiefelternteils, es sei denn, dies ist in einem Testament ausdrücklich geregelt.

Erhalten Stiefkinder wenigstens einen Pflichtteil?

Da die Stiefkinder in Deutschland nicht gesetzliche Erben sind, erhalten Sie auch keinen Pflichtteil. Umso wichtiger ist es, dass man die Beteiligung des Stiefkindes in einem Testament regelt.

Welcher Freibetrag bei der Erbschaftsteuer steht Stiefkindern zu?

Das Erbschaftsteuerrecht in Deutschland stellt Stiefkinder bei der Bemessung der Erbschaftsteuer noch leiblichen Kindern gleich. Wenn ein Stiefkind also aufgrund eines Testaments einen Anteil am Nachlass erhält, steht dem Stiefkind derselbe steuerliche Freibetrag von bis zu € 400.000,00 zu wie einem leiblichen oder adoptierten Kind. Das kann sich durch eine Gesetzesänderung aber schnell ändern. Achten Sie daher auf aktuelle Nachrichten zum Erbschaftsteuerrecht und reagieren Sie rechtzeitig.

Beitrag vom: 24. Januar 2022, aktualisiert am 18.10.2022

Bilderquellennachweis: © sunflair | Pixabay

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